Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 23.07.2012 - I-2 W 20/12 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
"Sicherheitsabschlag"; Erstattungsfähigkeit von Übersetzungskosten im Patentverletzungsverfahren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 19.04.2011 - 4a O 236/09
- LG Düsseldorf, 18.05.2012 - 4a O 236/09
- OLG Düsseldorf, 23.07.2012 - I-2 W 20/12
Papierfundstellen
- GRUR 2013, 208
- GRUR-RR 2012, 493
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (2)
- OLG Düsseldorf, 25.04.2003 - 2 W 9/03
Rücknahme eines Kostenfestsetzungsantrages und Abhilfe der sofortigen Beschwerde; …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.07.2012 - 2 W 20/12
Der Senat hat damit an seine vorausgegangene Rechtsprechung angeknüpft, die ihren Niederschlag auch in dem von den Parteien diskutierten Beschluss vom 25.04.2003 (2 W 9/03) gefunden hat und in der es heißt:.Exakt in diesem Sinne hat der Senat in seiner früheren Rechtsprechung (Beschluss vom 25.04.2003 - 2 W 9/03) - an der sich durch die Entscheidung "Übersetzung eigener Schriftsätze" erkennbar nichts geändert hat - darauf hingewiesen, dass es jeder Partei obliegt, die Kosten für Übersetzungen möglichst niedrig zu halten, weswegen sie sich, wenn die schriftliche Übersetzung für das prozessuale Vorgehen der Partei ohne besondere Bedeutung ist und die damit verbundenen Kosten außer Verhältnis zur Höhe der Klageforderung stehen, unter Umständen damit begnügen muss, dass das betreffende Schriftstück von ihrem Anwalt lediglich dem Inhalt nach erläutert wird.
Rn. 10 In seinem Beschluss vom 25.04.2003 (2 W 9/03) hat der Senat die Auffassung vertreten, dass Kosten für die Übersetzung der instanzbeendenden Gerichtsentscheidung nicht ersetzt verlangt werden können, wenn sich kein Rechtsmittelverfahren anschließt, und zur Begründung darauf hingewiesen, dass sich der Zweck der Rechtsverfolgung oder -verteidigung darin erschöpft, den Inhalt der instanzbeendenden gerichtlichen Entscheidung zu beeinflussen und dieser Zweck nicht mehr erreicht werden kann, wenn die fragliche Entscheidung getroffen ist.
Dieser Betrag ist derart minimal, dass keine Rede davon sein kann, dass die Übersetzungskosten außer Verhältnis zur Höhe der Klageforderung stehen (vgl. Beschluss vom 25.04.2003 - 2 W 9/03); vielmehr verhält es sich vorliegend gerade umgekehrt.
- OLG Düsseldorf, 08.12.2004 - 2 W 43/04
Ausgestaltung der kostenrechtlichen Bemessung der Gebühr eines Patentanwalts; …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.07.2012 - 2 W 20/12
Letzteres trifft zum Beispiel auf Schriftsätze oder Gerichtsentscheidungen zu, mit denen lediglich eine Verlängerung von Schriftsatzfristen beantragt oder gewährt wird sowie auf Verhandlungsprotokolle, aus denen lediglich ersichtlich ist, wer erschienen war, dass die angekündigten Anträge gestellt wurden und ein Verkündungstermin bestimmt worden ist (Beschluss vom 08.12.2004 - 1-2 W 43/04).
- OLG Düsseldorf, 17.02.2021 - U (Kart) 16/20
Schadensersatzanspruch wegen der Verhängung von Maßnahmen gegen …
Aus dem Grundsatz rechtlichen Gehörs, der auch in einem gerichtsähnlich ausgestalteten Verfahren eines Verbandes Geltung beansprucht, folgt, dass auch diejenigen Übersetzungskosten, die eine der Gerichtssprache nicht hinreichend mächtige Partei aufwendet, um jederzeit und vollumfänglich dem Rechtsstreit folgen zu können, als notwendig in diesem Sinne anzusehen sind (OLG Hamburg…, Beschluss vom 27. Januar 2016, 8 W 60/15 Rn. 6 ff.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23. Juli 2012, 2 W 20/12, Rn. 3 bei juris). - OLG Düsseldorf, 13.09.2013 - 2 W 30/13
Erstattungsfähigkeit von Übersetzungskosten im Patentverletzungsverfahren
Rn. 7 Zwar sind Übersetzungskosten, die eine der deutschen Sprache nicht mächtige ausländische Partei in einem Patentverletzungsprozess aufwendet, um jederzeit dem Rechtsstreit folgen zu können und an ihm beteiligt zu bleiben, grundsätzlich zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig und damit im Rahmen der Kostenausgleichung erstattungsfähig (vgl. Beschluss vom 25.07.2013 - I-2 W 13/13; Beschluss vom 26.07.2012 - I-2 W 10/12; Beschluss vom 23.07.2012 - I-2 W 20/12, GRUR-RR 2012, 493; Beschluss vom 29.04.2010 - I-2 W 6/10; Beschluss vom 30.09.2009 - I-2 W 39/09, Beschluss vom 17.07.2009 - I-2 W 29/09, InstGE 12, 177 = GRUR-RR 2009, 448 [LS]; Beschluss vom 22.07.2009 - I-2 W 24/09, juris;… Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 6. Aufl., Rdnr. 592).Der Senat hat demgemäß speziell in Bezug auf Übersetzungskosten bereits darauf hingewiesen, dass es jeder Partei obliegt, die Kosten für Übersetzungen möglichst niedrig zu halten (vgl. Beschluss vom 25.04.1993 - 2 W 9/03 und Beschluss vom 23.07.2012 - I-2 W 20/12).
- OLG Hamburg, 27.01.2016 - 8 W 60/15
Kostenfestsetzung: Erstattungsfähigkeit von Übersetzungskosten einer …
Rn. 8 Die wörtliche Übersetzung des Prozessstoffes ist immer dann notwendig, wenn die ausländische Partei ihrer Bedarf, um am Prozessgeschehen sachgerecht teilhaben zu können (vergl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 23.07.2012 - 2 W 20/12 - in GRUR-RR 2012 S. 493 - 495).
- BPatG, 16.12.2024 - 35 W (pat) 423/18
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Die erstattungsfähigen Übersetzungskosten bestimmen sich - wovon beide Parteien und auch die Senatsrechtspflegerin übereinstimmend ausgegangen sind - nach einer entsprechenden Anwendung von § 11 Abs. 1 JVEG (…vgl. Bühring/Braitmayer, GebrMG, 9. Aufl., § 17 Rn. 246;… Zöller/Herget, ZPO, 34. Aufl., § 91 Rn. 13.100; OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2012, 493 ff.). - BPatG, 17.10.2017 - 35 W (pat) 13/15 a3) Die Höhe der erstattungsfähigen Übersetzungskosten ist allerdings - worauf die Antragstellerin zu Recht in einem früheren, an die Gebrauchsmusterabteilung gerichteten Schriftsatz hingewiesen hat - in entsprechender Anwendung von § 11 Abs. 1 JVEG auf die dort genannten Beträge begrenzt (…Zöller/Herget, ZPO, 31. Aufl., § 91 Rn. 13; OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2012, 493 ff.).
Der insoweit teilweise nicht nachvollziehbare Vortrag der Antragsgegnerin rechtfertigt hiernach einen sogenannten Sicherheitsabschlag, der nach Einschätzung des erkennenden Senats hier billigerweise in Höhe von 10 % vorzunehmen ist (vgl. hierzu: OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2012, 493, 495).
- BPatG, 11.04.2019 - 35 W (pat) 9/17 Die Höhe der erstattungsfähigen Übersetzungskosten ist in entsprechender Anwendung von § 11 Abs. 1 des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes - JVEG auf die dort einschlägigen Vergütungssätze begrenzt (…vgl. Zöller/Herget, ZPO, 31. Aufl., § 91 Rn. 13; OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2012, 493 ff.).
Der Vortrag der Antragstellerin rechtfertigt auch keinen sogenannten Sicherheitsabschlag (vgl. hierzu allgemein: OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2012, 493, 495); hierfür besteht nach Einschätzung des erkennenden Senats keine Veranlassung, da der Vortrag der Antragstellerin hinreichend konkret und glaubhaft ist (vgl. hierzu oben).
- KG, 17.02.2014 - 2 W 165/13 Dies gilt auch hinsichtlich der voll-ständigen Übersetzung des Urteils vom 29.4.2013, zumindest nachdem die Antragsstellerin gegen das Urteil Berufung eingelegt hatte (vgl. OLG Düsseldorf GRUR-RR 2012, 493, 494, wonach die Übersetzung eines Urteils auch ohne Einlegung eines Rechtsmittels erstattungsfähig ist).
- BPatG, 29.02.2016 - 35 W (pat) 13/13
Gebrauchsmusterbeschwerdeverfahren - "Matte mit wärmeabschirmenden und …
Der nicht ausreichend substantiierte Vortrag rechtfertigt hier einen sogenannten Sicherheitsabschlag (vgl. OLG Düss., GRUR-RR 2012, 493), der nach Einschätzung des Senats hier billigerweise in Höhe von 75 % vorzunehmen ist. - BPatG, 10.09.2019 - 35 W (pat) 8/17
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