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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 22.07.2009 - I-2 W 24/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,14864
OLG Düsseldorf, 22.07.2009 - I-2 W 24/09 (https://dejure.org/2009,14864)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.07.2009 - I-2 W 24/09 (https://dejure.org/2009,14864)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. Juli 2009 - I-2 W 24/09 (https://dejure.org/2009,14864)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lawgistic.de (Kurzmitteilung/Auszüge)

    § 91 ZPO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erstattungsfähigkeit der Kosten für die Übersetzung von Schriftstücken im Patentverletzungsverfahren

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 17.07.2009 - 2 W 29/09

    Erstattungsfähigkeit der Kosten für die Übersetzung von Schriftstücken im …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.07.2009 - 2 W 24/09
    Wie der Senat unlängst entschieden hat (Beschl. v. 17.7.2009 - I-2 W 29/09), hat eine Partei (hier die Beklagten) grundsätzlich auch Anspruch auf Erstattung der Kosten für die (wörtliche) Übersetzung der von ihren Prozessbevollmächtigten im Erkenntnisverfahren gefertigten Schriftsätze.
  • OLG Düsseldorf, 25.07.2013 - 2 W 13/13
    Gleiches gilt für die gegnerischen Schriftsätze (nebst Anlagen), zu denen zu erwidern ist, sowie für Urkunden, Beweisprotokolle und Gutachten sowie gerichtliche Protokolle, Verfügungen und Entscheidungen (vgl. Beschluss vom 26. Juli 2012 - I-2 W 10/12; Beschluss vom 29. April 2010 - I-2 W 6/10 sowie Beschlüsse vom 17. Juli 2009 - I-2 W 29/09 und vom 22. Juli 2009 - I-2 W 24/09;… Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 6. Aufl., Rdnr. 592 ff. m.w.N. aus der Rechtsprechung des Senats).
  • OLG Düsseldorf, 13.09.2013 - 2 W 30/13

    Erstattungsfähigkeit von Übersetzungskosten im Patentverletzungsverfahren

    Rn. 7 Zwar sind Übersetzungskosten, die eine der deutschen Sprache nicht mächtige ausländische Partei in einem Patentverletzungsprozess aufwendet, um jederzeit dem Rechtsstreit folgen zu können und an ihm beteiligt zu bleiben, grundsätzlich zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig und damit im Rahmen der Kostenausgleichung erstattungsfähig (vgl. Beschluss vom 25.07.2013 - I-2 W 13/13; Beschluss vom 26.07.2012 - I-2 W 10/12; Beschluss vom 23.07.2012 - I-2 W 20/12, GRUR-RR 2012, 493; Beschluss vom 29.04.2010 - I-2 W 6/10; Beschluss vom 30.09.2009 - I-2 W 39/09, Beschluss vom 17.07.2009 - I-2 W 29/09, InstGE 12, 177 = GRUR-RR 2009, 448 [LS]; Beschluss vom 22.07.2009 - I-2 W 24/09, juris;… Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 6. Aufl., Rdnr. 592).
  • OLG Düsseldorf, 26.07.2012 - 2 W 10/12

    Erstattungsfähigkeit von Übersetzungskosten

    Rn. 47 Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschluss vom 23. April 2010 - I-2 W 6/10 sowie Beschlüsse vom 17. Juli 2009 - I-2 W 29/09 und 22. Juli 2009 - I-2 W 24/09) sind Übersetzungskosten für die im Prozess gewechselten Schriftsätze, Urkunden, Beweisprotokolle und Gutachten sowie gerichtliche Protokolle, Verfügungen und Entscheidungen grundsätzlich erstattungsfähig.
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