Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 20.03.2014 - I-2 W 8/14 |
Volltextveröffentlichungen (6)
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ZPO § 91a Abs. 1
Zulässigkeit der negativen Feststellungsklage eines abgemahnten angeblichen Verletzers eines gewerblichen Schutzrechts - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zulässigkeit der negativen Feststellungsklage eines abgemahnten angeblichen Verletzers eines gewerblichen Schutzrechts
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 09.01.2014 - 4b O 157/12
- OLG Düsseldorf, 20.03.2014 - I-2 W 8/14
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (17)
- BGH, 12.07.2011 - X ZR 56/09
Besonderer Mechanismus
Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.03.2014 - 2 W 8/14
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein rechtliches Interesse an einer alsbaldigen Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses zu bejahen, wenn dem Recht oder der Rechtsposition des Klägers eine gegenwärtige Gefahr der Ungewissheit droht und das erstrebte Urteil geeignet ist, diese Gefahr zu beseitigen (vgl. BGH, NJW 1992, 436, 437; NJW 1995, 2032, 2033; NJW 1999, 430, 432; NJW 2010, 1877, 1878; GRUR 2011, 995, 996 - Besonderer Mechanismus).Eine solche Gefahr ist dann zu bejahen, wenn sich der Beklagte eines Anspruchs gegen den Kläger berühmt (BGH GRUR 2011, 995, 996 - Besonderer Mechanismus).
Dessen Rechtsstellung ist schon dann schutzwürdig betroffen, wenn geltend gemacht wird, aus dem bestehenden Rechtsverhältnis könne sich unter bestimmten Voraussetzungen, deren Eintritt noch ungewiss ist, ein Anspruch gegen ihn ergeben (BGH, NJW 1992, 436; GRUR 2011, 995, 996 - Besonderer Mechanismus).
Es genügt, dass sich der Rechtsinhaber eines Anspruchs aus dem Schutzrecht berühmt (BGH, GRUR 2011, 995, 996 - Besonderer Mechanismus).
Für die Berühmung ist hierbei nicht entscheidend, welche rechtlichen Schritte der Schutzrechtsinhaber angedroht hat, sondern welche materiell-rechtlichen Ansprüche er für sich in Anspruch genommen hat (vgl. BGH, GRUR 2011, 995, 997 - Besonderer Mechanismus).
Entsprechendes gilt für die bloße Ankündigung, unter bestimmten Voraussetzungen in eine Prüfung einzutreten, ob ein Anspruch gegen den Feststellungskläger besteht (BGH, GRUR 2011, 995, 997 - Besonderer Mechanismus; NJW 1992, 436 ,437).
- OLG Düsseldorf, 12.05.2005 - 2 U 67/03
Örtliche Zuständigkeit bei Klage auf Verletzung eines nationalen Teils eines …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.03.2014 - 2 W 8/14
Das Feststellungsinteresse kann prinzipiell auch aus einer konkludenten Berühmung des Schutzrechtsinhabers herzuleiten sein (vgl. Senat, Mitt 2000, 369 - Human-Interferon-alpha; LG Düsseldorf, InstGE 3, 153, 157 - WC-Erfrischer, bestätigt durch Senat, Urteil vom 12.05.2005 - I-2 U 67/03, BeckRS 2008, 05162;… Kühnen, a.a.O., Rdnr. 1717).Rn. 18 Gleiches gilt, wenn es lediglich um den Vorwurf einer äquivalenten Patentverletzung geht, weil die diesbezügliche Schutzbereichsbestimmung typischerweise von Besonderheiten der nationalen Rechtsprechung geprägt ist, so dass der in Bezug auf einen Schutzrechtsteil erhobene Vorwurf äquivalenter Verletzung im Allgemeinen nichts Verlässliches über einen Schutzrechtseingriff auch in einen anderen nationalen Schutzrechtsteil desselben europäischen Patents besagen kann (vgl. auch LG Düsseldorf, InstGE 3, 153, 158 f. - WC-Erfrischer, Senat, Urteil vom 12.05.2005 - I-2 U 67/03, BeckRS 2008, 05162).
Die Bejahung einer Verletzung in Bezug auf den einen, ausdrücklich abgemahnten oder eingeklagten Schutzrechtsteil bedeutet deswegen regelmäßig, dass mit denselben technischen und rechtlichen Erwägungen Ansprüche wegen Patentverletzung auch hinsichtlich der anderen parallelen Schutzrechtsteile anzunehmen sind (vgl. Senat, Mitt. 2000, 369 - Human-Interferon-alpha; Urteil vom 12.05.2005 - I-2 U 67/03, BeckRS 2008, 05162).
Wegen der voneinander abweichenden Ausgangslage ist die Annahme einer für alle Schutzrechtsteile gleichermaßen geltenden Anspruchslage hier als unangebracht angesehen worden (Senat, Urteil vom 12.05.2005 - I-2 U 67/03, BeckRS 2008, 05162).
- BGH, 13.01.2010 - VIII ZR 351/08
Wohnraummiete: Feststellungsinteresse des Mieters hinsichtlich der Unwirksamkeit …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.03.2014 - 2 W 8/14
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein rechtliches Interesse an einer alsbaldigen Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses zu bejahen, wenn dem Recht oder der Rechtsposition des Klägers eine gegenwärtige Gefahr der Ungewissheit droht und das erstrebte Urteil geeignet ist, diese Gefahr zu beseitigen (vgl. BGH, NJW 1992, 436, 437; NJW 1995, 2032, 2033; NJW 1999, 430, 432; NJW 2010, 1877, 1878; GRUR 2011, 995, 996 - Besonderer Mechanismus).Rn. 32 Ein Feststellungsinteresse kann nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zwar bereits gegeben sein, wenn der Feststellungskläger befürchten muss, dass ihm der Beklagte auf Grund seines vermeintlichen Rechts ernstliche Hindernisse entgegensetzen werde, was dann bejaht wird, wenn der Beklagte mit einer nach Treu und Glauben zu erwartenden eindeutigen Erklärung zurückhält (BGHZ 69, 37, 46 = NJW 1977, 1637; GRUR 2009, 83, 84 - Ehrensache; NJW 2010, 1877, 1878).
Rn. 34 Die Entscheidung NJW 2010, 1877 ist - wie das Landgericht in seinem Nichtabhilfebeschluss vom 19.02.2014 zutreffend ausgeführt hat - ebenfalls nicht einschlägig.
- BGH, 16.09.2008 - VI ZR 244/07
Rechtsschutzbedürfnis und Feststellungsbedürfnis der Klage eines Theaterverlags …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.03.2014 - 2 W 8/14
Rn. 9 3.Zwar bedarf es nicht unbedingt einer ausdrücklichen Berühmung des potenziellen Gläubigers (BGH GRUR 2009, 83, 84 - Ehrensache).Rn. 32 Ein Feststellungsinteresse kann nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zwar bereits gegeben sein, wenn der Feststellungskläger befürchten muss, dass ihm der Beklagte auf Grund seines vermeintlichen Rechts ernstliche Hindernisse entgegensetzen werde, was dann bejaht wird, wenn der Beklagte mit einer nach Treu und Glauben zu erwartenden eindeutigen Erklärung zurückhält (BGHZ 69, 37, 46 = NJW 1977, 1637; GRUR 2009, 83, 84 - Ehrensache; NJW 2010, 1877, 1878).
Rn. 35 Der Streitfall unterscheidet sich schließlich auch von der - ebenfalls nicht zum Patentrecht ergangenen - Entscheidung des VI. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs "Ehrensache" (GRUR 2009, 83), in der es um die Zulässigkeit der Klage eines Theaterverlags auf Feststellung ging, dass der Inszenierung, Aufführung und Veröffentlichung eines Theaterstücks Persönlichkeitsrechte nicht entgegenstehen.
- BGH, 10.10.1991 - IX ZR 38/91
Feststellungsinteresse eines Rechtsanwalts an Nichtbestehen einer Regreßpflicht
Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.03.2014 - 2 W 8/14
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein rechtliches Interesse an einer alsbaldigen Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses zu bejahen, wenn dem Recht oder der Rechtsposition des Klägers eine gegenwärtige Gefahr der Ungewissheit droht und das erstrebte Urteil geeignet ist, diese Gefahr zu beseitigen (vgl. BGH, NJW 1992, 436, 437; NJW 1995, 2032, 2033; NJW 1999, 430, 432; NJW 2010, 1877, 1878; GRUR 2011, 995, 996 - Besonderer Mechanismus).Dessen Rechtsstellung ist schon dann schutzwürdig betroffen, wenn geltend gemacht wird, aus dem bestehenden Rechtsverhältnis könne sich unter bestimmten Voraussetzungen, deren Eintritt noch ungewiss ist, ein Anspruch gegen ihn ergeben (BGH, NJW 1992, 436; GRUR 2011, 995, 996 - Besonderer Mechanismus).
Entsprechendes gilt für die bloße Ankündigung, unter bestimmten Voraussetzungen in eine Prüfung einzutreten, ob ein Anspruch gegen den Feststellungskläger besteht (BGH, GRUR 2011, 995, 997 - Besonderer Mechanismus; NJW 1992, 436 ,437).
- BGH, 17.05.1977 - VI ZR 174/74
Verneinende Feststellungsklage gegen Zedenten und Zessionar
Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.03.2014 - 2 W 8/14
Rn. 32 Ein Feststellungsinteresse kann nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zwar bereits gegeben sein, wenn der Feststellungskläger befürchten muss, dass ihm der Beklagte auf Grund seines vermeintlichen Rechts ernstliche Hindernisse entgegensetzen werde, was dann bejaht wird, wenn der Beklagte mit einer nach Treu und Glauben zu erwartenden eindeutigen Erklärung zurückhält (BGHZ 69, 37, 46 = NJW 1977, 1637; GRUR 2009, 83, 84 - Ehrensache; NJW 2010, 1877, 1878).Rn. 33 In dem Fall BGHZ 69, 37 ging es um die Frage des Bestehens einer abgetretenen Forderung.
- LG Düsseldorf, 10.06.2003 - 4b O 166/02
Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.03.2014 - 2 W 8/14
Das Feststellungsinteresse kann prinzipiell auch aus einer konkludenten Berühmung des Schutzrechtsinhabers herzuleiten sein (vgl. Senat, Mitt 2000, 369 - Human-Interferon-alpha; LG Düsseldorf, InstGE 3, 153, 157 - WC-Erfrischer, bestätigt durch Senat, Urteil vom 12.05.2005 - I-2 U 67/03, BeckRS 2008, 05162;… Kühnen, a.a.O., Rdnr. 1717).Rn. 18 Gleiches gilt, wenn es lediglich um den Vorwurf einer äquivalenten Patentverletzung geht, weil die diesbezügliche Schutzbereichsbestimmung typischerweise von Besonderheiten der nationalen Rechtsprechung geprägt ist, so dass der in Bezug auf einen Schutzrechtsteil erhobene Vorwurf äquivalenter Verletzung im Allgemeinen nichts Verlässliches über einen Schutzrechtseingriff auch in einen anderen nationalen Schutzrechtsteil desselben europäischen Patents besagen kann (vgl. auch LG Düsseldorf, InstGE 3, 153, 158 f. - WC-Erfrischer, Senat, Urteil vom 12.05.2005 - I-2 U 67/03, BeckRS 2008, 05162).
- BGH, 21.12.2006 - IX ZR 66/05
Ansprüche des Vermieters aus einem vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.03.2014 - 2 W 8/14
Eine Rechtsbeschwerde gegen eine Kostenentscheidung gemäß § 91a ZPO darf nicht aus materiell-rechtlichen Gründen zugelassen werden, da es nicht Zweck einer solchen Kostenentscheidung ist, Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung zu klären oder das Recht fortzubilden, soweit es um Fragen des materiellen Rechts geht (BGH, NJW-RR 2004, 1219, 1220; NJW 2007, 1591, 1593; NJW-RR 2009, 425). - BGH, 07.10.2008 - XI ZB 24/07
Zulassung der Rechtsbeschwerde gegen eine Kostenentscheidung nach Erledigung der …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.03.2014 - 2 W 8/14
Eine Rechtsbeschwerde gegen eine Kostenentscheidung gemäß § 91a ZPO darf nicht aus materiell-rechtlichen Gründen zugelassen werden, da es nicht Zweck einer solchen Kostenentscheidung ist, Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung zu klären oder das Recht fortzubilden, soweit es um Fragen des materiellen Rechts geht (BGH, NJW-RR 2004, 1219, 1220; NJW 2007, 1591, 1593; NJW-RR 2009, 425). - BGH, 17.03.2004 - IV ZB 21/02
Zulassung der Rechtsbeschwerde gegen Kostenentscheidungen des Berufungsgerichts …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.03.2014 - 2 W 8/14
Eine Rechtsbeschwerde gegen eine Kostenentscheidung gemäß § 91a ZPO darf nicht aus materiell-rechtlichen Gründen zugelassen werden, da es nicht Zweck einer solchen Kostenentscheidung ist, Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung zu klären oder das Recht fortzubilden, soweit es um Fragen des materiellen Rechts geht (BGH, NJW-RR 2004, 1219, 1220; NJW 2007, 1591, 1593; NJW-RR 2009, 425). - BGH, 07.04.2011 - I ZR 56/09
ICE
- BGH, 11.01.2007 - I ZR 87/04
Irreführender Kontoauszug
- BGH, 22.03.1995 - XII ZR 20/94
Zulässigkeit einer negativen Feststellungsklage; Wegfall der …
- BGH, 07.06.2001 - I ZR 21/99
Kauf auf Probe; Feststellung eines Rechtsverhältnisses bei zukünftiger …
- EuGH, 13.07.2006 - C-539/03
Roche Nederland u.a. - Brüsseler Übereinkommen - Artikel 6 Nummer 1 - Mehrheit …
- EuGH, 12.07.2012 - C-616/10
Solvay - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Gerichtliche Zuständigkeit, …
- BGH, 08.07.1955 - I ZR 201/53
Lagerhalterhaftung. Verjährung
- LG Düsseldorf, 13.08.2024 - 4b O 103/23 Unabhängig davon, dass die Erhebung einer auf den einen Schutzrechtsteil eines europäischen Patents gestützten Klage allein regelmäßig nur eine Anspruchsberühmung in Bezug auf diesen Teil, nicht aber auch in Bezug auf die anderen Schutzrechtsteile begründet (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 20. März 2014 - I-2 W 8/14, BeckRS 2015, 11811), binden die in anderen Verfahren geäußerten Rechtsauffassungen anderer Prozessvertreter der Beklagten in Bezug auf das Vorliegen einer Erstbegehungsgefahr die Beklagte im hiesigen Verfahren auch nicht.
Außerhalb einer Sonderbeziehung besteht insoweit keine Antwortpflicht des Angeschriebenen (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 20. März 2014 - I-2 W 8/14, BeckRS 2015, 11811, m.w.N.; LG Düsseldorf, Entscheidungen 1997, 20 - Neues Herstellungsverfahren;… Pitz, Patentverletzungsverfahren, Teil 8. Stellung im Verfahrenssystem Rn. 200, m.w.N.;… Cepl/Voß/Zigann/Werner, 3. Aufl. 2022, ZPO § 256 Rn. 21, m.w.N.).
Denn er allein zieht auch den Gewinn aus der Herstellung und/oder dem Vertrieb des betreffenden Erzeugnisses (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 20. März 2014 - I-2 W 8/14, BeckRS 2015, 11811; LG Düsseldorf, Entscheidungen 1997, 20, 24 - Neues Herstellungsverfahren).
- OLG Düsseldorf, 20.11.2014 - 2 U 137/09
Textil-Schneeketten II
Die Bejahung einer Verletzung in Bezug auf den einen Schutzrechtsteil bedeutet deswegen regelmäßig, dass mit denselben technischen und rechtlichen Erwägungen Ansprüche wegen Patentverletzung auch hinsichtlich der anderen parallelen Schutzrechtsteile anzunehmen sind (vgl. Senat, Mitt. 2000, 369 - Human-Interferon-alpha; Urteil vom 12.05.2005 - I-2 U 67/03, BeckRS 2008, 05162; Beschluss vom 20.03.2012 - I-2 W 8/14).
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