Rechtsprechung
   OLG Hamm, 04.05.2021 - I-25 U 26/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,18278
OLG Hamm, 04.05.2021 - I-25 U 26/19 (https://dejure.org/2021,18278)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04.05.2021 - I-25 U 26/19 (https://dejure.org/2021,18278)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04. Mai 2021 - I-25 U 26/19 (https://dejure.org/2021,18278)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,18278) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 05.02.2015 - IX ZR 167/13

    Steuerberaterhaftung: Kompensation steuerlicher Nachteile des fehlerhaft

    Auszug aus OLG Hamm, 04.05.2021 - 25 U 26/19
    ( BGH NJW-RR 2017, 52 Rn 9; BGH NJW 2015, 1373 Rn 7; BGH NJOZ 2011, 1736 (1738) ).

    War die Einbeziehung der Vermögensinteressen des oder der jeweiligen Dritten nach dem Inhalt des Beratungsvertrages geschuldet, ist die Schadensberechnung auch unter Einbeziehung dieser Drittinteressen vorzunehmen ( BGH MDR 2016, 272 Rn 15; BGH NJW 2015, 1373 juris-Rn 10 ).

  • BGH, 13.03.2014 - IX ZR 23/10

    Sanierungserlass - Steuerberaterhaftungsprozess: Notwendige Feststellung einer

    Auszug aus OLG Hamm, 04.05.2021 - 25 U 26/19
    Der Senat hat als zuständiges Regressgericht auf Grund der gesamten Sach- und Rechtslage selbstständig darüber zu befinden, ob die Steuerfestsetzung, mit welcher die Klägerin ihren Schaden begründet, rechtmäßig erfolgt ist oder nicht ( BGH NJW-RR 2014, 1015 Rn 24 ).

    Denn der Senat als das für den Regressprozess zuständige Gericht hat bei der Beurteilung, ob einem Kläger aus fehlerhafter Beratung ein Schaden entstanden ist, grundsätzlich nicht darauf abzustellen, wie die zuständige Verwaltungsbehörde oder das angerufene Gericht tatsächlich entscheidet, sondern auf Grund der gesamten Sach- und Rechtslage selbstständig darüber zu befinden, wie das betreffende Verfahren richtigerweise hätte ausgehen müssen (vgl. BGH NJW-RR 2014, 1015 Rn 24 ).

  • BGH, 05.02.2009 - IX ZR 6/06

    Schadensersatzsanspruch gegen einen Steuerberater wegen eines Beratungsfehlers im

    Auszug aus OLG Hamm, 04.05.2021 - 25 U 26/19
    Künftige Entwicklungen sind nur dann zu berücksichtigen, wenn sie aufgrund der vorgetragenen Tatsachen mit einer für die Anwendung von § 287 ZPO ausreichenden Wahrscheinlichkeit beurteilt werden können ( BGH NJW 2009, 1591 juris-Rn 20; OLG Düsseldorf, Urteil vom 12.11.2010, Az. I-23 U 98/09 juris-Rn 41 ).
  • BGH, 10.12.2015 - IX ZR 56/15

    Steuerberaterhaftung: Schadensberechnung bei Pflichtverletzung zu Lasten eines

    Auszug aus OLG Hamm, 04.05.2021 - 25 U 26/19
    War die Einbeziehung der Vermögensinteressen des oder der jeweiligen Dritten nach dem Inhalt des Beratungsvertrages geschuldet, ist die Schadensberechnung auch unter Einbeziehung dieser Drittinteressen vorzunehmen ( BGH MDR 2016, 272 Rn 15; BGH NJW 2015, 1373 juris-Rn 10 ).
  • BGH, 18.12.1997 - IX ZR 153/96

    Schadensersatzpflicht eines Steuerberaters

    Auszug aus OLG Hamm, 04.05.2021 - 25 U 26/19
    Auch wenn der BGH in seinem Urteil vom 18.12.1997 (IX ZR 153/96; NJW 1998, 1486 ) eine konsolidierte Schadensbetrachtung bei einer vGA an den Gesellschafter-Geschäftsführer einer "Einmann"-GmbH abgelehnt hat ( juris-Rn 21-23 ), ist eine solche Trennung der Vermögensmassen im vorliegenden Fall unter Berücksichtigung der o.g. Grundsätze nicht anzunehmen.
  • OLG Düsseldorf, 12.11.2010 - 23 U 98/09

    Schadensersatzanspruch aufgrund mangelhafter Steuerberatung im Zusammenhang mit

    Auszug aus OLG Hamm, 04.05.2021 - 25 U 26/19
    Künftige Entwicklungen sind nur dann zu berücksichtigen, wenn sie aufgrund der vorgetragenen Tatsachen mit einer für die Anwendung von § 287 ZPO ausreichenden Wahrscheinlichkeit beurteilt werden können ( BGH NJW 2009, 1591 juris-Rn 20; OLG Düsseldorf, Urteil vom 12.11.2010, Az. I-23 U 98/09 juris-Rn 41 ).
  • BFH, 12.07.2012 - I R 106/10

    Kommunaler Kindergarten als Betrieb gewerblicher Art - Gemeinnützigkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 04.05.2021 - 25 U 26/19
    Dann bewegt sich auch die juristische Person des öffentlichen Rechts in Bereichen der unternehmerischen Berufs- und Gewerbeausübung, in denen private Unternehmen durch den - tatsächlichen oder auch nur potentiellen - Wettbewerb mit (grundsätzlich nicht steuerpflichtigen) Körperschaften des öffentlichen Rechts ihrerseits nicht benachteiligt werden dürfen (stRspr BFH DStR 2012, 1912 (1913) ).
  • BGH, 06.06.1997 - V ZR 115/96

    Umfang des Schadensersatzes wegen Nichterfüllung bei einem Grundstücksverkauf

    Auszug aus OLG Hamm, 04.05.2021 - 25 U 26/19
    Danach sind nicht alle Vorteile berücksichtigungsfähig, die durch die Nichterfüllung adäquat kausal verursacht wurden, sondern nur solche, deren Anrechnung dem Sinn und Zweck der Schadensersatzpflicht entspricht, d.h. den Geschädigten nicht unzumutbar belastet und den Schädiger nicht unbillig begünstigt ( BGH NJW 1997, 2378 juris-Rn 7 ).
  • BGH, 18.02.2016 - IX ZR 191/13

    Steuerberaterhaftung: Schadensberechnung bei Pflicht zur Beachtung der Interessen

    Auszug aus OLG Hamm, 04.05.2021 - 25 U 26/19
    ( BGH NJW-RR 2017, 52 Rn 9; BGH NJW 2015, 1373 Rn 7; BGH NJOZ 2011, 1736 (1738) ).
  • OLG Köln, 16.01.2014 - 8 U 7/13

    Anforderungen an den Nachweis der Ursächlichkeit unrichtiger steuerlicher

    Auszug aus OLG Hamm, 04.05.2021 - 25 U 26/19
    Hierbei ist grundsätzlich die gesamte Schadensentwicklung bis zum prozessual spätest möglichen Zeitpunkt, nämlich der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz, in die Schadensberechnung einzubeziehen ( OLG Köln DStR 2014, 1355 juris-Rn 63 ).
  • OLG Hamm, 08.04.2022 - 25 U 42/20

    Schadensersatzanspruch gegen einen Steuerberater; Keine Verpflichtung zur

    Maßgeblich für die Frage, ob die Vermögensinteressen Dritter bei der Steuerberatung zu berücksichtigen sind, ist der Inhalt des konkret erteilten Auftrages (BGH NJW 2015, 1373, 1374 Rn. 12; NJW-RR 2017, 566, 567 Rn. 13; BeckRS 2019, 13442 Rn. 12; NJW 2021, 1163, 1164 Rn. 15; Senat, Urteil vom 04.05.2021, I-25 U 26/19 juris Rn. 106 ff., insbes.

    Der erkennende Senat hat in seinem Urteil vom 04.05.2021 eine konsolidierte Schadensbetrachtung bezüglich einer GmbH und ihrer Gesellschafter bei Versäumnissen des Steuerberaters betreffend das steuerliche Einlagekonto i.S.v. § 27 KStG vorgenommen, weil die streitgegenständliche Beratungspflicht im Wesentlichen auf den Schutz der Interessen der Gesellschafter abgezielt habe, die am Ende die tatsächlichen Steuerpflichtigen gewesen seien (I-25 U 26/19, juris Rn. 108).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht