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   OLG Düsseldorf, 29.09.2004 - I-3 Wx 125/04   

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https://dejure.org/2004,3026
OLG Düsseldorf, 29.09.2004 - I-3 Wx 125/04 (https://dejure.org/2004,3026)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.09.2004 - I-3 Wx 125/04 (https://dejure.org/2004,3026)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. September 2004 - I-3 Wx 125/04 (https://dejure.org/2004,3026)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Befreiung eines alleinigen Geschäftsführers einer Komplementär-GmbH von den Beschränkungen des In-Sich-Geschäfts; Wirksamkeit eines Kaufvertrages durch einen befreiten Geschäftsführer einer GmbH & Co. KG; Befreiung vom Selbstkontrahieren durch einen Geschäftsführer als ...

  • Judicialis

    BGB § 181

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 181
    Zur Erlaubnis eines Geschäftes nach § 181 BGB bei einer Komplementär-GmbH einer GmbH & Co. KG bei einer auf den Einzelfall bezogenen Maßnahme der Geschäftsführung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verkauf eines Grundstücks des Geschäftsführers einer Komplementär-GmbH an die GmbH & Co. KG: Gestattung des Selbstkontrahierens des Geschäftsführers namens der KG durch die GmbH bei Befreiung des Geschäftsführers der Komplementär-GmbH vom Selbstkontrahierungsverbot im ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Selbstkontrahieren des GmbH-Geschäftsführers mit GmbH & Co. KG

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2005, 123
  • DNotZ 2005, 232
  • FGPrax 2005, 8
  • DB 2004, 2806
  • Rpfleger 2005, 137
  • NZG 2005, 131
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 07.02.1972 - II ZR 169/69

    Rechtsfolgen der Gestattung eines Insichgeschäfts

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.09.2004 - 3 Wx 125/04
    Soweit die Kammer sich dabei auf die Entscheidungen des Bundesgerichtshofes (vgl. BGHZ 58, 115 ff.) und des Landgerichts Berlin (Rheinische Notarzeitschrift 2001, 288 ff.) beruft, ist dem Landgericht zwar zuzugeben, dass in beiden Entscheidungen zum Ausdruck gebracht ist, dass grundsätzlich der allein handelnde Geschäftsführer der geschäftsführenden GmbH einer GmbH & Co. KG gehindert ist, sich im Namen der KG von den Beschränkungen des § 181 BGB zu befreien.
  • OLG Hamm, 11.01.2024 - 18 U 123/21
    Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass der Geschäftsführer einer Komplementär-GmbH sich selbst im Namen der KG eine einzelfallbezogene Erlaubnis erteilen könne, wenn er - wie vorliegend der Kläger - im Verhältnis zur Komplementär-GmbH von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit ist (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.09.2004 - I-3 Wx 125/04, juris Rn. 12 f.; dem folgend Schneider/Schneider in Scholz, GmbHG 12./13. Aufl., § 35 Rn. 174; wohl auch Ellenberger in Grüneberg, BGB, 82. Aufl., § 181 Rn. 19).

    (b) Eine einzelfallbezogene Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB kann auch durch eine - ggf. konkludente - Abänderung oder Ergänzung des Gesellschaftsvertrags der KG im Wege eines Gesellschafterbeschlusses erteilt werden (vgl. BGH, Urteil vom 07.02.1972 - II ZR 169/69, BGHZ 58, 115, juris Rn. 14 ff.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.09.2004 - I-3 Wx 125/04, juris Rn. 14).

  • OLG Düsseldorf, 06.10.2016 - 6 U 113/15
    Da unter § 181 BGB auch der Fall der Mehrvertretung fällt, wäre es allerdings grundsätzlich erforderlich gewesen, dass die Klägerin die Objekt GmbH, für den Fall, dass sie als ihre Vertreterin handelt, von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit hätte (vgl. für den Fall einer GmbH & Co. KG OLG Düsseldorf Beschl. v. 29.09.2004, I-3 Wx 125/04, NZG 2005, 131, 132; BGH Urt. v. 07.02.1972, II ZR 169/69, NJW 1972, 623).
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