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   OLG Hamm, 03.01.2013 - I-34 W 173/12   

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https://dejure.org/2013,302
OLG Hamm, 03.01.2013 - I-34 W 173/12 (https://dejure.org/2013,302)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03.01.2013 - I-34 W 173/12 (https://dejure.org/2013,302)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03. Januar 2013 - I-34 W 173/12 (https://dejure.org/2013,302)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen einen Anlageberater; Voraussetzungen einer grob fahrlässigen Unkenntnis des Anlegers von der Pflichtverletzung des Anlageberaters

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen einen Anlageberater; grob fahrlässige Unkenntnis des Anlegers von der Pflichtverletzung des Anlageberaters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (15)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mündliche Kapitalanlageberatung und schriftliche Risikohinweise

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Anleger darf auf das gesprochene Wort seines Beraters vertrauen

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    19-Jährige lässt sich Fondsbeteiligung aufschwatzen - Anleger dürfen grundsätzlich auf die mündlichen Aussagen des Beraters vertrauen

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Keine grob fahrlässige Unkenntnis bei Beachten der Hinweise des Anlageberaters

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Unerfahrene Kapitalanleger müssen mündliche Empfehlungen des Anlageberaters nicht auf ihre Richtigkeit hin überprüfen

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Kapitalanlage: Widersprüche zwischen Berateraussagen und Prospektinhalt

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Keine grob fahrlässige Unkenntnis bei Beachten der Hinweise des Anlageberaters -

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Anleger darf auf mündliche Aussagen vertrauen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Anlegerrechte gestärkt

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Opfer mündlicher Beratungsfehler dürfen schriftliche Risikohinweise übergehen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Schriftliche Risikohinweise ersetzen keine mündliche Fehlberatung

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Mündliche Risikoaufklärung ist unabdingbarer Bestandteil eines Beratungsgesprächs - Kapitalmarktrecht

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Risikohinweise reichen bei Falschberatung nicht aus - Bankrecht

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Schriftliche Risikohinweise reichen bei Falschberatung wohl nicht aus - Kapitalmarktrecht

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Anleger darf sich auf Aussagen seines Beraters verlassen

Verfahrensgang

  • LG Hagen - 10 O 175/12
  • OLG Hamm, 03.01.2013 - I-34 W 173/12
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 10.11.2009 - VI ZR 247/08

    Verjährung von Schadensersatzsansprüchen wegen eines ärztlichen

    Auszug aus OLG Hamm, 03.01.2013 - 34 W 173/12
    Grob fahrlässige Unkenntnis im Sinne von § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB liegt vor, wenn dem Gläubiger die Kenntnis deshalb fehlt, weil er ganz nahe liegende Überlegungen nicht angestellt oder das nicht beachtet hat, was im gegebenen Fall jedem hätte einleuchten müssen (vgl. beispielhaft BGH, Urt. v. 23.09.2008 - XI ZR 262/07, NJW-RR 2009, 547; Urt. v. 10.11.2009 - VI ZR 247/08, VersR 2010, 214 f.).

    Umgekehrt trifft den Geschädigten aber generell keine Obliegenheit, im Interesse des Schädigers an einem möglichst frühzeitigen Beginn der Verjährungsfrist Nachforschungen zu betreiben; vielmehr muss das Unterlassen von Ermittlungen nach Lage des Falles als geradezu unverständlich erscheinen, um ein grob fahrlässiges Verschulden des Gläubigers bejahen zu können (vgl. BGH, Urt. v. 10.11.2009 aaO.).

  • BGH, 22.09.2011 - III ZR 186/10

    Verjährungsbeginn bei Aufklärungs- und Beratungsfehlern: Unterlassene Lektüre des

    Auszug aus OLG Hamm, 03.01.2013 - 34 W 173/12
    In Kapitalanlagesachen ist nach mittlerweile gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung grobe Fahrlässigkeit nicht bereits dann anzunehmen, wenn sich die für die Kenntnis der anspruchsbegründenden Umstände einer Aufklärungs- oder Beratungspflichtverletzung notwendigen Informationen aus dem Emissionsprospekt ergeben, der Anleger aber dessen Lektüre unterlassen hat (vgl. beispielhaft BGH, Urt. 08.07.2010 - III ZR 249/09, WM 2010, 1493-1496; Urt. v. 22.07.2010 - III ZR 203/09, WM 2010, 1026-1029; Urt. v. 22.09.2011 - III ZR 186/10, zit. nach juris).

    Vertraut ein Anleger auf den Rat und die Angaben "seines" Beraters oder Vermittlers und sieht er deshalb davon ab, den ihm übergebenen Anlageprospekt durchzusehen und auszuwerten, so liegt darin im Allgemeinen kein subjektiv schlechthin unentschuldbarer Obliegenheitsverstoß (vgl. BGH, Urt. v. 08.07.2010; v. 22.07.2010 und v. 22.09.2011 aaO.).

  • BGH, 12.07.2007 - III ZR 83/06

    Pflichten des Vermittlers bei der Darstellung der Risiken einer Kapitalanlage bei

    Auszug aus OLG Hamm, 03.01.2013 - 34 W 173/12
    Insoweit ist auch zu berücksichtigen, dass ein Berater/Vermittler die Risiken nicht abweichend vom Prospekt darstellen oder mit seinen Erklärungen ein Bild zeichnen darf, das zutreffende Hinweise im Prospekt entwertet oder für die Entscheidungsbildung mindert (vgl. BGH, Urt. v. 12.07.2007 - III ZR 83/06, WM 2007, 1606-1608; OLG Düsseldorf, Urt. v. 10.08.2011 - 15 U 84/19, zit. nach juris).
  • BGH, 23.09.2008 - XI ZR 262/07

    Zur Darlegungs- und Beweislast beim Berufen auf das Fehlen der Vertretungsmacht

    Auszug aus OLG Hamm, 03.01.2013 - 34 W 173/12
    Grob fahrlässige Unkenntnis im Sinne von § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB liegt vor, wenn dem Gläubiger die Kenntnis deshalb fehlt, weil er ganz nahe liegende Überlegungen nicht angestellt oder das nicht beachtet hat, was im gegebenen Fall jedem hätte einleuchten müssen (vgl. beispielhaft BGH, Urt. v. 23.09.2008 - XI ZR 262/07, NJW-RR 2009, 547; Urt. v. 10.11.2009 - VI ZR 247/08, VersR 2010, 214 f.).
  • BGH, 08.07.2010 - III ZR 249/09

    Verjährungsbeginn für Schadenersatzansprüche gegen den Kapitalanlageberater bzw.

    Auszug aus OLG Hamm, 03.01.2013 - 34 W 173/12
    In Kapitalanlagesachen ist nach mittlerweile gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung grobe Fahrlässigkeit nicht bereits dann anzunehmen, wenn sich die für die Kenntnis der anspruchsbegründenden Umstände einer Aufklärungs- oder Beratungspflichtverletzung notwendigen Informationen aus dem Emissionsprospekt ergeben, der Anleger aber dessen Lektüre unterlassen hat (vgl. beispielhaft BGH, Urt. 08.07.2010 - III ZR 249/09, WM 2010, 1493-1496; Urt. v. 22.07.2010 - III ZR 203/09, WM 2010, 1026-1029; Urt. v. 22.09.2011 - III ZR 186/10, zit. nach juris).
  • BGH, 22.07.2010 - III ZR 203/09

    Verjährungsbeginn für Schadensersatzansprüche gegen den Kapitalanlageberater bzw.

    Auszug aus OLG Hamm, 03.01.2013 - 34 W 173/12
    In Kapitalanlagesachen ist nach mittlerweile gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung grobe Fahrlässigkeit nicht bereits dann anzunehmen, wenn sich die für die Kenntnis der anspruchsbegründenden Umstände einer Aufklärungs- oder Beratungspflichtverletzung notwendigen Informationen aus dem Emissionsprospekt ergeben, der Anleger aber dessen Lektüre unterlassen hat (vgl. beispielhaft BGH, Urt. 08.07.2010 - III ZR 249/09, WM 2010, 1493-1496; Urt. v. 22.07.2010 - III ZR 203/09, WM 2010, 1026-1029; Urt. v. 22.09.2011 - III ZR 186/10, zit. nach juris).
  • BGH, 16.06.2011 - III ZR 200/09

    Schadensersatzanspruch wegen unzutreffender Beratung im Zusammenhang mit der

    Auszug aus OLG Hamm, 03.01.2013 - 34 W 173/12
    Ihm muss persönlich ein schwerer Obliegenheitsverstoß in seiner eigenen Angelegenheit der Anspruchsverfolgung, d.h. eine schwere Form von "Verschulden gegen sich selbst" zur Last fallen, weil sich ihm die den Anspruch begründenden Umstände förmlich aufgedrängt haben, er davor aber letztlich die Augen verschlossen hat (vgl. BGH, Urt. v. 16.06.2011 - III ZR 200/09, m.w.N., zit. nach juris).
  • OLG Hamm, 26.11.2009 - 4 U 224/08

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen einen Anlageberater

    Auszug aus OLG Hamm, 03.01.2013 - 34 W 173/12
    Dementsprechend ist es auch dann nicht als grob fahrlässig anzusehen, wenn der Anleger bei gründlicher Lektüre des Zeichnungsscheins oder des ihm vorliegenden Prospekts ohne Weiteres hätte erkennen können, dass die angeblich sichere und renditeträchtige Anlage vom Berater ungenannte Risiken birgt, das Studium der schriftlichen Unterlagen aber im Vertrauen auf die Richtigkeit der Erklärungen des Beraters unterblieben ist (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 20.11.2007 - 4 U 98/09 u. Urt. v. 26.11.2009 - 4 U 224/08, beide zit. nach juris).
  • SG Kassel, 06.03.2013 - S 4 U 98/09
    Auszug aus OLG Hamm, 03.01.2013 - 34 W 173/12
    Dementsprechend ist es auch dann nicht als grob fahrlässig anzusehen, wenn der Anleger bei gründlicher Lektüre des Zeichnungsscheins oder des ihm vorliegenden Prospekts ohne Weiteres hätte erkennen können, dass die angeblich sichere und renditeträchtige Anlage vom Berater ungenannte Risiken birgt, das Studium der schriftlichen Unterlagen aber im Vertrauen auf die Richtigkeit der Erklärungen des Beraters unterblieben ist (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 20.11.2007 - 4 U 98/09 u. Urt. v. 26.11.2009 - 4 U 224/08, beide zit. nach juris).
  • OLG Hamm, 13.02.2013 - 34 U 77/13

    Verjährung von Schadensesatzansprüchen gegen einen Anlageberater wegen nicht

    Entgegen der Auffassung der Berufung ist die Gesprächsnotiz nicht vergleichbar mit einem Anlageprospekt oder versteckten, verklausulierten Risikohinweisen in einem Zeichnungsschein (vgl. insoweit Beschluss des Senats vom 03.01.2013 - 34 W 173/12), bei denen von einem Anleger ein Auffinden im Prospekt, geschweige denn ein inhaltliches Erfassen oder Durchdringen in der Gesprächssituation regelmäßig nicht erwartet werden kann.
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