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   OLG Hamm, 11.03.2021 - I-4 U 173/20   

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https://dejure.org/2021,34898
OLG Hamm, 11.03.2021 - I-4 U 173/20 (https://dejure.org/2021,34898)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11.03.2021 - I-4 U 173/20 (https://dejure.org/2021,34898)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11. März 2021 - I-4 U 173/20 (https://dejure.org/2021,34898)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Irreführende Werbung mit Streichpreisen in einem Online-Shop; Sichtweise eines durchschnittlich informierten und verständigen Verbrauchers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Anforderungen an die Werbung mit Streichpreisen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Unzulässige Streichpreise im Online-Shop

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2021, 552
  • MMR 2021, 991
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.11.2008 - I ZR 122/06

    Werbespruch "20 Prozent auf Alles" untersagt - Praktiker-Werbung irreführend

    Auszug aus OLG Hamm, 11.03.2021 - 4 U 173/20
    Auch kann es eine Rolle spielen, ob in einer Zeitungsanzeige, einem Prospekt oder einem Katalog geworben wird, weil der Verkehr in der Zeitungsanzeige eine aktuelle Information erwartet, während ein Katalog für eine längere Verwendungszeit aufgelegt wird (vgl. Köhler/Bornkamm/Feddersen/Bornkamm/Feddersen, 39. Aufl. 2021, § 5 UWG, Rn. 3.122 f. mwN.; BGH, Urteil vom 20.11.2008 - I ZR 122/06 - GRUR 2009, 788, Rn. 15 f. mwN. - 20 % auf alles).

    Entgegen der Ansicht der Beklagten geht das Gesetz als selbstverständlich davon aus, dass der (höhere) Referenzpreis bis unmittelbar vor der beworbenen Preisherabsetzung gegolten haben muss (vgl. Köhler/Bornkamm/Feddersen/Bornkamm/Feddersen, 39. Aufl. 2021, UWG § 5 Rn. 3.113; BGH, Urteil vom 20.11.2008 - I ZR 122/06 - GRUR 2009, 788, Rn. 15 - 20 % auf alles).

  • BGH, 05.11.2015 - I ZR 182/14

    Wettbewerbsverstoß: Werbung mit einem durchgestrichenen Preis im Internethandel -

    Auszug aus OLG Hamm, 11.03.2021 - 4 U 173/20
    Werden Preise für ein Angebot durchgestrichenen Preisen gegenübergestellt, so muss sich nach der Rechtsprechung des BGH (vgl. nur Urteil vom 05.11.2015 - I ZR 182/14 - GRUR 2016, 521, Rn. 9 f. mwN. - Durchgestrichener Preis II), der der Senat folgt, aus der Werbung klar und deutlich ergeben, worum es sich bei dem durchgestrichenen Preis handelt.
  • BGH, 15.12.1999 - I ZR 159/97

    Preisknaller - Irreführung/Preisgestaltung

    Auszug aus OLG Hamm, 11.03.2021 - 4 U 173/20
    So ist eine Irreführung in den Fällen der Werbung für eine Preissenkung mit durchgestrichenen höheren Altpreisen dann zu bejahen, wenn der frühere höhere Altpreis nicht, nicht ernsthaft, insbesondere nicht über einen längeren Zeitraum, oder nicht in letzter Zeit verlangt worden war oder wenn überhöhte Preise angesetzt worden waren, um eine Preissenkung vortäuschen zu können, oder wenn sonst über das Ausmaß der Preissenkung irregeführt wurde (st. Respr., vgl. nur BGH, Urteil vom 15.12.1999 - I ZR 159/97 - GRUR 2000, 337 [338] mwN. - "Preisknaller").
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