Rechtsprechung
| OLG Naumburg, 01.07.1999 - 3 U 57/98 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Bauträgerkauf: Setzt Schlußrate Mangelfreiheit voraus? (IBR 1999, 532)
Papierfundstellen
- IBR 1999, 532
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Düsseldorf, 30.09.2002 - 21 U 16/02
Fälligkeit der Vergütung beim Bauträgervertrag
Rn. 28 Demgegenüber haben das OLG Naumburg (IBR 1999, 532), das OLG Koblenz (NJW-RR 99, 671) und das OLG Hamm (DnotZ 94, 870) entschieden, daß von einer vollständigen Fertigstellung im obigen Sinne erst dann auszugehen ist, wenn alle Mängel, insbesondere sogenannte Protokollmängel, vollständig beseitigt sind. - OLG Hamm, 29.05.2007 - 21 U 73/06
Keine vollständige Fertigstellung bei Mängeln des Bauwerkes - Mangel durch …
Dabei sollen allerdings "unwesentliche" Mängel über § 242 BGB unberücksichtigt bleiben (OLG Naumburg, IBR 1999, 532, OLG Koblenz, NJW-RR 1999, 671, OLG Hamm, BauR 2002, 641, OLG Düsseldorf, BauR 2003, 93). - OLG Hamm, 02.03.2006 - 21 U 46/05
Vollständige Fertigstellung trotz nach Abnahme zutagegetretener oder gerügter …
Teilweise wird verlangt, daß "wesentliche" Mängel beseitigt worden sind (vgl. BGH BauR 1998, 783); teilweise wird eine vollständige Mängelbeseitigung gefordert, wobei unwesentliche Mängel dann jedoch ggf. über § 242 BGB unberücksichtigt bleiben (vgl. OLG Naumburg IBR 1999, 532; ähnlich OLG Hamm BauR 2002, 641).
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