Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 21.12.1999 - 8 U 102/98 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anspruch des Werkbestellers auf Vorschuss für Mängelbeseitigung sowie Erstattung von Sachverständigenkosten; Unzureichende Regendichtigkeit von Wintergartenfenstern als Werkmangel; Verteilung der Verantwortlichkeit zwischen ausführender Fachfirma und Architekt; ...
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Muss ein Wintergarten regendicht sein? (IBR 2001, 255)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 09.02.1998 - 317 O 119/96
- OLG Hamburg, 21.12.1999 - 8 U 102/98
Papierfundstellen
- IBR 2001, 255
Wird zitiert von ...
- OLG Brandenburg, 11.05.2005 - 4 U 172/04
Bauherr muss sich Fehlverhalten zurechnen lassen
Der Auftraggeber, der von dem Unternehmer einen Kostenvorschuß für die Mängelbeseitigung verlangt, muß sich nach dem allgemeinen Rechtsgedanken des § 254 BGB, der nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) auch auf die werkvertragliche Nachbesserung anzuwenden ist, ein Fehlverhalten seines Architekten bei der Planung oder Koordinierung zurechnen lassen (BGHZ 90, 344; OLG Köln NJW-RR 2002, 15; OLG Hamburg IBR 2001, 255;… Werner/Pastor Der Bauprozess 11. Aufl. 2005 Rdnr. 1594).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| BGH, 08.03.2001 - VII ZR 30/00 |
Besprechungen u.ä.
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Muss ein Wintergarten regendicht sein? (IBR 2001, 255)
Papierfundstellen
- IBR 2001, 255
Wird zitiert von ...
- OLG Brandenburg, 17.01.2007 - 4 U 70/06
Zeugenbeweis im Werklohnprozess: Glaubwürdigkeit eines Familienangehörigen des …
Es kann jedoch dahinstehen, ob ein Werkunternehmer sein Recht zur Geltendmachung einer Abschlagsforderung bereits dann verliert, wenn seine Gesamtleistungen schlussrechnungsfähig sind, d.h. wenn entweder sämtliche nach dem Vertrag zu erbringenden Leistungen erbracht sind, der Bauvertrag vorzeitig beendet worden ist oder aus sonstigen Gründen zwischen den Vertragsparteien feststeht, dass keine Leistungen mehr erbracht werden sollen (…vgl. nur: Werner/Pastor, Der Bauprozess, 11. Aufl., Rn. 1228), oder erst dann, wenn er eine Schlussrechnung gestellt hat (so etwa OLG Bamberg OLGR 2004, 24) und die Leistung abgenommen ist (zur Möglichkeit der Geltendmachung von Abschlagsforderungen, wenn der Werkunternehmer eine Abnahme oder unberechtigte Verweigerung nicht nachweisen kann, vgl. nur: BGH Urteil vom 15.06.2000 - VII ZR 30/00 -).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".