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Weitere Entscheidung unten: BGH, 24.07.2003

Rechtsprechung
   OLG Celle, 11.10.2001 - 22 U 6/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,8695
OLG Celle, 11.10.2001 - 22 U 6/01 (https://dejure.org/2001,8695)
OLG Celle, Entscheidung vom 11.10.2001 - 22 U 6/01 (https://dejure.org/2001,8695)
OLG Celle, Entscheidung vom 11. Oktober 2001 - 22 U 6/01 (https://dejure.org/2001,8695)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    VOB-Vertrag: Haftung des Bauunternehmers für Baumängel bei überwiegendem Mitverschulden des Bauherrn

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 4 Nr. 3 VOB/B ; § 13 Nr. 3 VOB/B ; § 242 BGB
    Werkvertrag; Schadensersatz wegen Nichterfüllung ; Gewährleistung ; Verblendmauerwerk; Verfärbung ; Minderung ; Mitverschulden; Haftungsausschluss

  • Judicialis

    VOB/B § 4 Nr. 3; ; VOB/B § 13 Nr. 3; ; BGB § 242

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VOB/B § 4 Nr. 3 § 13 Nr. 3; BGB § 242
    Haftung des Bauunternehmers - Ausschluss - überwiegendes Verschulden des Bauherrn

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Fugenverfärbungen stellen keinen Mangel dar!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Werkvertrag; Schadensersatz wegen Nichterfüllung ; Gewährleistung ; Verblendmauerwerk; Verfärbung ; Minderung ; Mitverschulden; Haftungsausschluss

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Haftungsanteil für Planungsverschulden: 100%, für Verletzung der Hinweispflicht: 0%! (IBR 2004, 12)

Papierfundstellen

  • IBR 2004, 12
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Koblenz, 24.04.2012 - 5 U 843/11

    Hinweispflichten des Bauunternehmers auf Planungs- und sonstige Fehler; Umfang …

    Die von der Beklagten vorgelegte Entscheidung des OLG Celle ( 11.10.2001, 22 U 6/01 ) betrifft einen ganz speziellen Einzelfall und wird vom besprechenden Autor als "neu und kaum zukunftsträchtig" bezeichnet.
  • OLG Koblenz, 11.06.2012 - 5 U 843/11

    Hinweispflichten des Bauunternehmers auf Planungs- und sonstige Fehler; Umfang …

    Die von der Beklagten vorgelegte Entscheidung des OLG Celle ( 11.10.2001, 22 U 6/01 ) betrifft einen ganz speziellen Einzelfall und wird vom besprechenden Autor als "neu und kaum zukunftsträchtig" bezeichnet.
  • LG Oldenburg, 29.12.2004 - 5 O 3344/00

    Mangelhaftigkeit eines Fußbodenaufbaus; Mitverantwortlichkeit für Mängel auf …

    Rn. 18 Der Einwand des Klägers, sein Mitarbeiter, der Zeuge ..., habe den Architekten ... darauf hingewiesen, dass Dehnungsfugen fehlen würden, der Architekt habe jedoch darauf bestanden, dass die Fugen mit Goldmosaik ausgelegt werden und der Einwand, die Dehnungsfugenprofile seien von der Planungsseite nicht vorgesehen gewesen, entbinden den Kläger nicht von der ihm auch bei dem BGB-Werkvertrag (vgl. OLG Düsseldorf, BauR 1998, 126 [OLG Düsseldorf 10.06.1997 - 21 U 188/96] [127]; OLG Celle, IBR 2004, 12;… Werner/Pastor, Bauprozess9, Rn. 1519), obliegenden Anzeigepflicht; wenn er Bedenken gegen die vorgesehenen Art der Ausführung hat (BGH, BauR 1993, 79 [80]; BGH, NJW-RR 1987, 1305).
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Rechtsprechung
   BGH, 24.07.2003 - VII ZR 379/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,54577
BGH, 24.07.2003 - VII ZR 379/01 (https://dejure.org/2003,54577)
BGH, Entscheidung vom 24.07.2003 - VII ZR 379/01 (https://dejure.org/2003,54577)
BGH, Entscheidung vom 24. Juli 2003 - VII ZR 379/01 (https://dejure.org/2003,54577)
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Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Haftungsanteil für Planungsverschulden: 100%, für Verletzung der Hinweispflicht: 0%! (IBR 2004, 12)

Papierfundstellen

  • IBR 2004, 12
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