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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 09.06.2004 - 12 U 126/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,5721
OLG Hamm, 09.06.2004 - 12 U 126/03 (https://dejure.org/2004,5721)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09.06.2004 - 12 U 126/03 (https://dejure.org/2004,5721)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09. Juni 2004 - 12 U 126/03 (https://dejure.org/2004,5721)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Honorarvereinbarung eines Architekten bei Unterschreitung der HOAI unwirksam

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Aufrechnungsverbot im Architektenvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Aufrechnungsverbot nach Ziff. 6 AVA hält Klauselrichtlinie stand! (IBR 2004, 520)

Papierfundstellen

  • MDR 2005, 30
  • BauR 2004, 1501 (Ls.)
  • BauR 2004, 1643
  • IBR 2004, 520
 
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Wird zitiert von ... (15)Zitiert selbst (19)

  • BGH, 22.05.1997 - VII ZR 290/95

    HOAI kann auch für eine Architektenleistungen erbringende GmbH gelten

    Auszug aus OLG Hamm, 09.06.2004 - 12 U 126/03
    Dieses widersprüchliche Verhalten steht nach Treu und Glauben einem Geltendmachen der Mindestsätze entgegen, sofern der Auftraggeber auf die Wirksamkeit der Vereinbarung vertraut hat und vertrauen durfte und er sich darauf in einer Weise eingerichtet hat, daß ihm die Zahlung des Differenzbetrages zwischen dem vereinbarten Honorar und den Mindestsätzen nach Treu und Glauben nicht zugemutet werden kann (BGH, NJW 1997, 2329).

    Dazu zählen z.B. Verwandtschaft, außergewöhnlich geringer Aufwand, mehrfache Verwendung einer Planung, enge Beziehungen rechtlicher, wirtschaftlicher und persönlicher Art sowie andere besondere Umstände, die das Vertragsverhältnis deutlich von den üblichen Vertragsverhältnissen unterscheiden, so daß ausnahmsweise ein unter den Mindestsätzen liegendes Honorar angemessen ist (Beispiele in BGH NJW 1997, 2329, 2330).

    Ob es angesichts der im Allgemeininteresse liegenden Zielsetzung überhaupt möglich ist, den Architekten (Statiker) gleichwohl an dem unwirksam vereinbarten niedrigeren Honorar aus Gründen festzuhalten, die allein im Interesse des Auftraggebers liegen, ist zweifelhaft, wird aber vom Bundesgerichtshof nicht ausgeschlossen (vgl. BGH NJW 1997, 2329 ff).

  • EuGH, 01.04.2004 - C-237/02

    Freiburger Kommunalbauten

    Auszug aus OLG Hamm, 09.06.2004 - 12 U 126/03
    Nach Artikel 3 Abs. 3 enthält der Anhang der RL eine als Hinweis dienende und nicht erschöpfende Liste der Klauseln, die für mißbräuchlich erklärt werden können, jedoch nicht zwangsläufig als mißbräuchlich anzusehen sind (vgl. EuGH NJW 2004, 1647 unter Ziffer 20).

    Für die von den Beklagten beantragte Vorlage an den Europäischen Gerichtshof besteht keine Veranlassung, da es Sache des nationalen Gerichts ist, festzustellen, ob eine Vertragsklausel wie die vorliegende die Kriterien erfüllt, um im konkreten Einzelfall als mißbräuchlich im Sinne von Art. 3 I der Richtlinie 93/13/EWG über mißbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen qualifiziert zu werden (EuGH NJW 2004, 1647).

  • BGH, 18.06.2002 - XI ZR 160/01

    Zulässigkeit der Aufrechnung gegen Ansprüche der Sparkasse

    Auszug aus OLG Hamm, 09.06.2004 - 12 U 126/03
    Ein solches Aufrechnungsverbot, das in Einklang steht mit § 11 Nr. 3 AGBG, der hier anzuwenden ist, aber auch mit der Rechtslage nach § 309 Nr. 3 BGB n. F. übereinstimmt, kann wirksam formularmäßig vereinbart werden (BGH NJW-RR 1989, 481; BGH NJW 2002, 2279 [richtig: NJW 2002, 2779 - d. Red.] ) und begegnet keinen rechtlichen Bedenken (ständige Senatsrechtsprechung; ebenso z.B. auch OLG Bamberg IBR 2002, 495; OLG Frankfurt IBR 1999, 278; BauR 2000, 435, 437; OLG Schleswig IBR 2001, 625; BauR 2001, 1615; OLG Düsseldorf NJW-RR 1999, 244; jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Da ein vertraglich vereinbartes Aufrechnungsverbot die materiell rechtliche Wirksamkeit einer Aufrechnung und nicht nur deren Geltendmachung im Rechtsstreit ausschließt, haben die Gerichte einen solchen Aufrechnungsausschluß von Amts wegen zu beachten (BGH WM 1983, 1359 und NJW 2002, 2279 [richtig: NJW 2002, 2779 - d. Red.] ).

  • EuGH, 14.07.1994 - C-91/92

    Faccini Dori / Recreb

    Auszug aus OLG Hamm, 09.06.2004 - 12 U 126/03
    Allerdings sollte schon für den davor liegenden Zeitraum ein nationales Gericht grundsätzlich bei der Anwendung nationalen Rechts dessen Auslegung soweit wie möglich am Wortlaut und Zweck einer EG - Richtlinie ausrichten (vgl. z. B. EuGH NJW 1994, 2473, 2474 und 1997, 3365, 3367).
  • BGH, 16.01.2003 - IX ZR 171/00

    Formularmäßiger Ausschluß der Aufrechenbarkeit mit unbestrittenen …

    Auszug aus OLG Hamm, 09.06.2004 - 12 U 126/03
    Nach gefestigter Rechtsprechung wurzelt das Klauselverbot in § 11 Nr. 3 AGBG (§ 309 BGB n. F.) im Grundverständnis von Treu und Glauben (BGH, Urteil v. 16.01.2003 - IX ZR 171/00).
  • EuGH, 17.09.1997 - C-54/96

    GESELLSCHAFTSRECHT

    Auszug aus OLG Hamm, 09.06.2004 - 12 U 126/03
    Allerdings sollte schon für den davor liegenden Zeitraum ein nationales Gericht grundsätzlich bei der Anwendung nationalen Rechts dessen Auslegung soweit wie möglich am Wortlaut und Zweck einer EG - Richtlinie ausrichten (vgl. z. B. EuGH NJW 1994, 2473, 2474 und 1997, 3365, 3367).
  • BGH, 18.06.1998 - VII ZR 189/97

    Prüfbarkeit einer Architektenschlußrechnung

    Auszug aus OLG Hamm, 09.06.2004 - 12 U 126/03
    Darauf ob die Rechnung inhaltlich in einzelnen Punkten falsch ist, kommt es für die Beurteilung der Frage ihrer Prüfbarkeit nicht an (vgl. z.B. BGH NJW 1998, 3123 und Senatsurteil in OLGR Hamm 1995, 196).
  • BGH, 12.10.1983 - VIII ZR 19/82

    Kein AGB-Aufrechnungsverbot im Konkursfall

    Auszug aus OLG Hamm, 09.06.2004 - 12 U 126/03
    Da ein vertraglich vereinbartes Aufrechnungsverbot die materiell rechtliche Wirksamkeit einer Aufrechnung und nicht nur deren Geltendmachung im Rechtsstreit ausschließt, haben die Gerichte einen solchen Aufrechnungsausschluß von Amts wegen zu beachten (BGH WM 1983, 1359 und NJW 2002, 2279 [richtig: NJW 2002, 2779 - d. Red.] ).
  • BGH, 11.03.1982 - VII ZR 128/81

    Ansprüche des Bauherrn wegen unvollständiger Leistungserbringung durch den …

    Auszug aus OLG Hamm, 09.06.2004 - 12 U 126/03
    Angesichts dessen kommt es nicht mehr darauf an, daß der Kläger möglicherweise einzelne Teilleistungen nicht vollständig ausgeführt hat, weil nach gefestigter Senatsrechtsprechung eine Minderung des Vergütungsanspruches wegen unvollständiger Teilleistungen, die in § 15 Abs. 1 HOAI mit einem bestimmten Vomhundertsatz der Gesamtleistung bewertet werden, jedenfalls dann entfällt, wenn der vom Architekten geschuldete Erfolg in Gestalt des fertiggestellten Bauwerks erreicht wird (vgl. z.B. BGH BauR 1982, 290, 291 und Senatsurteil in NJW-RR 1998, 811).
  • OLG Hamm, 16.01.1998 - 12 U 74/97

    Honorar Architekt - Statiker

    Auszug aus OLG Hamm, 09.06.2004 - 12 U 126/03
    Angesichts dessen kommt es nicht mehr darauf an, daß der Kläger möglicherweise einzelne Teilleistungen nicht vollständig ausgeführt hat, weil nach gefestigter Senatsrechtsprechung eine Minderung des Vergütungsanspruches wegen unvollständiger Teilleistungen, die in § 15 Abs. 1 HOAI mit einem bestimmten Vomhundertsatz der Gesamtleistung bewertet werden, jedenfalls dann entfällt, wenn der vom Architekten geschuldete Erfolg in Gestalt des fertiggestellten Bauwerks erreicht wird (vgl. z.B. BGH BauR 1982, 290, 291 und Senatsurteil in NJW-RR 1998, 811).
  • BGH, 14.12.1988 - I ZR 235/86

    Minderung des Anspruchs auf Fracht bei teilweisem Verlust oder Beschädigung des …

  • OLG Bamberg, 29.04.2002 - 4 U 26/01

    Honorarabzug bei unvollständigen Teilleistungen des Architekten in den einzelnen …

  • OLG Düsseldorf, 25.09.1998 - 22 U 39/98

    Aufrechenbarkeit von Zahlungsansprüchen des Bauherrn gegen Architektenhonorar

  • OLG Frankfurt, 21.04.1999 - 9 U 48/98

    Fälligkeit und Umfang des Architektenhonoraranspruchs

  • OLG Schleswig, 31.03.2000 - 1 U 148/98

    Verbot der Aufrechnung mit Schadensersatzansprüchen

  • OLG Hamm, 21.04.1995 - 12 U 25/94
  • BGH, 21.08.1997 - VII ZR 13/96

    Begriff des Ausnahmefalles; Vereinbarung eines die Mindestsätze nach HOAI …

  • OLG Hamm, 02.12.2003 - 21 U 115/03

    Bindung des Architekten an seine erste Rechnung?

  • OLG Hamburg, 10.03.2004 - 11 W 4/03

    Berufung auf die Mindestsätze der HOAI

  • BGH, 07.04.2011 - VII ZR 209/07

    AGB eines Architektenvertrages: Klauselkontrolle der Einschränkung der …

    Diese Bestimmung ist entgegen einer vielfach in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte vertretenen Auffassung (OLG Hamm, BauR 2004, 1643, 1645 m.w.N.) gemäß § 9 Abs. 1 AGBG unwirksam.
  • BGH, 23.10.2008 - VII ZR 105/07

    Bindung des Architekten an die Schlussrechnung; Unzumutbarkeit einer …

    Zum anderen ist erforderlich, dass die durch die Nachforderung entstehende zusätzliche Belastung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles für die Beklagte nicht mehr zumutbar ist, weil sie eine besondere Härte für sie bedeutet (vgl. OLG Hamm, BauR 2004, 1643, 1644; OLG Köln, BauR 2007, 132, 133).
  • OLG Naumburg, 13.04.2017 - 1 U 48/11

    Architektenhonorarklage: Aussetzung der Verhandlung wegen eines von der …

    e) Die haushalterischen, namentlich haushaltsrechtlichen Restriktionen der Beklagten sind nicht ausreichend, um den Ausnahmefall zu begründen, der darin besteht, dass sich die Nachforderung für den Auftraggeber als absolut unzumutbar darstellt, weil er sich schützenswert eingerichtet hat, und die Folgen eines erfolgreichen Nachforderungsverlangens für ihn "nahezu untragbar" wären (vgl. etwa: OLG Hamm, BauR 2004, 1643).
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