Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 19.12.2003 - I-22 U 69/03 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Unterschreitung des Schalldämmung: Wesentlicher Mangel?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Unterschreitung der Mindestwerte bei Schalldämmung: Wesentlicher Mangel und Rückabwicklung! (IBR 2004, 571)
Papierfundstellen
- BauR 2004, 1668 (Ls.)
- IBR 2004, 571
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (10)
- BGH, 14.05.1998 - VII ZR 184/97
Auslegung eines Werkvertrages; Mängel des Luftschallschutzes
Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.12.2003 - 22 U 69/03
Demgegenüber ist daran festzuhalten, dass der Erwerber grundsätzlich einen Anspruch auf mangelfreie Bauausführung und den dadurch erzielbaren Schallschutz hat (BGH, BauR 1998, 872 (873); Senat, BauR 1993, 622). - BGH, 08.12.1966 - VII ZR 144/64
Gewährleistungsrechte des Auftraggebers bei Unzuverlässigkeit des Auftragnehmers; …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.12.2003 - 22 U 69/03
In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass ein solches besonderes Interesse in der Unzumutbarkeit der Nachbesserung liegen kann, insbesondere bei wiederholter Nachbesserung desselben Mangels (BGH NJW-RR 1998, 1268) oder wenn das Vertrauen auf ordnungsgemäße Durchführung der Mangelbeseitigung erschüttert ist (BGHZ 46, 242). - BGH, 08.11.2001 - VII ZR 373/99
Formularmäßiger Ausschluß der Wandelung in Bauträgerverträgen
Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.12.2003 - 22 U 69/03
Rn. 71 Im Kaufvertrag haben die Parteien einen Ausschluss der Wandlung vereinbart (Bl. 23 GA), was aber weder wirksam ist (BGH BauR 2002, 310) noch im Falle der Wirksamkeit den hier geltend gemachten - ebenfalls auf Rückabwicklung hinauslaufenden - "großen" Schadensersatzanspruch ausschließen würde (OLG Hamm, NJW-RR 1998, 1031, 1032).
- BGH, 03.06.1997 - VI ZR 133/96
Aufklärungspflicht des Berufungsgerichts
Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.12.2003 - 22 U 69/03
Ein versehentliches Unterbleiben eines erkennbar gewollten Beweisangebots ist aber ein anerkannter Fall einer Hinweispflicht des Gerichts (BGH NJW 1998, 155 (156);… Zöller/Greger, ZPO, 23. Aufl., § 139 Rn. 16). - BGH, 03.03.1998 - X ZR 14/95
Wechsel der Beweislast bei der Abnahme des Werkes - Ausschluss des …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.12.2003 - 22 U 69/03
In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass ein solches besonderes Interesse in der Unzumutbarkeit der Nachbesserung liegen kann, insbesondere bei wiederholter Nachbesserung desselben Mangels (BGH NJW-RR 1998, 1268) oder wenn das Vertrauen auf ordnungsgemäße Durchführung der Mangelbeseitigung erschüttert ist (BGHZ 46, 242). - BGH, 05.05.1958 - VII ZR 130/57
Verweigerung der Abnahme und von Zahlungen wegen geringfügiger Mängel
Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.12.2003 - 22 U 69/03
Allerdings ist anerkannt (BGHZ 27, 215), dass dieser Gesichtspunkt im Rahmen einer Überprüfung nach § 242 BGB zum Tragen kommen und deshalb das Verlangen nach "großem" Schadensersatz im Einzelfall treuwidrig sein kann. - BGH, 10.10.1974 - VII ZR 28/73
Baubetreuung im weiteren Sinne: Gewährleistungsansprüche bei im Zeitpunkt des …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.12.2003 - 22 U 69/03
Rn. 52 Der zwischen den Parteien geschlossene Vertrag über den Grundstückskauf mit noch zu errichtender Bebauung ist im Hinblick auf die Bebauung nach Werkvertragsrecht zu beurteilen (std. Rspr. seit BGHZ 63, 96). - OLG Hamm, 16.01.1998 - 12 U 66/97
Begriff des "großen Schadensersatzes"; Rückabwicklung eines Bauträgervertrages …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.12.2003 - 22 U 69/03
Rn. 71 Im Kaufvertrag haben die Parteien einen Ausschluss der Wandlung vereinbart (Bl. 23 GA), was aber weder wirksam ist (BGH BauR 2002, 310) noch im Falle der Wirksamkeit den hier geltend gemachten - ebenfalls auf Rückabwicklung hinauslaufenden - "großen" Schadensersatzanspruch ausschließen würde (OLG Hamm, NJW-RR 1998, 1031, 1032). - OLG Düsseldorf, 18.10.1990 - 6 U 71/87
Unzumutbare Nachbesserungsversuche bei EDV-gestütztem Tankstellen-Kassensystem - …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.12.2003 - 22 U 69/03
In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass die Zumutbarkeitsschwelle um so höher anzusetzen ist, je komplizierter und technisch aufwendiger der Leistungsgegenstand ist (OLG Düsseldorf (6. Zivilsenat), CR 1992, 724 für die Entwicklung einer Software für ein Tankstellen-Abrechnungssystem). - OLG Düsseldorf, 05.02.1993 - 22 U 249/92
Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.12.2003 - 22 U 69/03
Demgegenüber ist daran festzuhalten, dass der Erwerber grundsätzlich einen Anspruch auf mangelfreie Bauausführung und den dadurch erzielbaren Schallschutz hat (BGH, BauR 1998, 872 (873); Senat, BauR 1993, 622).
- BGH, 14.06.2007 - VII ZR 45/06
Anforderungen an den Schallschutz bei der Errichtung von Doppelhäusern
Auch gehen die Entscheidungen anderer Oberlandesgerichte aufgrund sachverständiger Beratung übereinstimmend davon aus, dass bei Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik zur Bauausführung bereits im maßgeblichen Zeitraum höhere Schalldämmwerte von jedenfalls 63 dB (OLG München, BauR 1999, 399, 401; IBR 2004, 197; OLG Düsseldorf, IBR 2004, 571; OLG Koblenz, IBR 2006, 98; OLG München, IBR 2006, 269, mit Volltext jeweils auf ibr-online.de) oder 67 dB (OLG Hamm, BauR 2001, 1262) zu erreichen waren. - OLG Karlsruhe, 29.12.2005 - 9 U 51/05
Bauvertrag: Schallschutz bei einer komfortablen Eigentumswohnung
Nach der von der Beklagten zitierten Entscheidung des OLG Düsseldorf (BauR 2004, 1668) ist eine Unterschreitung von 3 dB ein Mangel, daraus folgt aber keineswegs, dass erst dann ein Mangel zu bejahen ist. - OLG Celle, 10.05.2007 - 5 U 164/04
Formularmäßige Vereinbarung des Ausschlusses des großen Schadensersatzes beim …
Im Rahmen des "großen Schadensersatzes" gemäß § 635 BGB sind die Beklagten verpflichtet, dem Kläger neben dem Kaufpreis die Vertragskosten zu ersetzen, denen im Falle einer ordnungsgemäßen Leistung ein Gegenwert gegenüber gestanden hätte, sog. Rentabilitätsvermutung (vgl. auch OLG Düsseldorf, BauR 2004, 1668).
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| BGH, 22.07.2004 - VII ZR 23/04 |
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