Rechtsprechung
| OLG Köln, 06.12.2005 - 22 U 72/05 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
BGB § 631; ; ZPO § 531 Abs. 2 Nr. 3; ; VOB/B § 13 Nr. 3; ; VOB/B § 13 Nr. 6
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zahlungsanspruch aus Werkvertragsrecht; Minderung wegen eines auf einer vertragswidrigen Leistung des Anspruchsgegners beruhenden Mangels; Mängelhaftung aus § 13 Nr. 3 VOB/B wegen Verletzung von Prüfungs- und Hinweispflichten
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
AG schaltet Sonderfachmann ein: AN muss nicht "klüger" sein!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Einbau einer Klimaprüfkammer: Muss Auftragnehmer klüger sein als ein Fachingenieur? (IBR 2007, 192)
Verfahrensgang
- LG Bonn, 31.03.2005 - 7 O 522/02
- OLG Köln, 06.12.2005 - 22 U 72/05
Papierfundstellen
- BauR 2007, 765
- IBR 2007, 192
Wird zitiert von ... (6)
- OLG Naumburg, 18.08.2017 - 7 U 17/17
Hochwasserschutz, Spundwandprofile - Vergabe öffentlicher Bauaufträge: …
Es ist insoweit auch nichts dafür ersichtlich, aus welchem Grunde die Beklagte "klüger" hätte sein müssen oder über bessere Erkenntnisse verfügen sollte als die von dem Entwässerungsbetrieb der W. mit der Planung beauftragten Fachleute (vgl. ähnlich OLG Köln, Urteil vom 06. Dezember 2005, 22 U 72/05 zitiert nach juris). - OLG Köln, 22.02.2016 - 11 U 106/15
Mangelhaftigkeit der lufttechnischen Anlage in einem Supermarkt
Beruht das vom Auftraggeber erstellte Leistungsverzeichnis auf den Planungen von Sonderfachleuten und erkennen diese eine bestehende Problematik nicht, so muss der bauführende Auftragnehmer nicht "klüger" sein; er darf sich vielmehr auf die Aussagen der Sonderfachleute verlassen, soweit diese nicht offensichtlich unzutreffend sind (OLG Köln - 22. ZS - IBR 2007, 192 mit zust. Anm. Hilgers zu einem dem vorliegenden vergleichbaren Fall). - OLG Köln, 20.05.2015 - 11 U 116/14
Haftung des Bauunternehmers und des Architekten wegen Mängeln der Statik
Grundsätzlich kann sich der Bauunternehmer auf die Erkenntnisse eines Sonderfachmannes verlassen, er hat sie nur auf offenkundige, im Rahmen seiner eigenen Sachkunde ohne weiteres "ins Auge springende" Mängel zu überprüfen (vgl. Senat BauR 2007, 887 = OLGR 2007, 74;… Urt. v. 16.5.2012 - 11 U 154/11, BeckRS 2014, 1698; OLG Köln - 22. ZS - IBR 2007, 192; OLG Celle BauR 2002, 812 = NJW-RR 2002, 594;… Werner/Pastor, Der Bauprozess, 15. Aufl., Rdn. 2043;… Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 4. Aufl., 6. Teil Rdn. 46;… Lauer/Wurm, Die Haftung des Architekten und Bauunternehmers, 6. Aufl., Rdn. 471 jew. m.w.N.).
- OLG Bamberg, 14.08.2009 - 6 U 39/03
Muss Auftragnehmer klüger als der fachkundige Auftraggeber sein?
In diesem Fall muss der beauftragte Bauunternehmer nicht "klüger" sein als die vom Auftraggeber eingesetzten Fachleute (OLG Köln Urt. v. 06.12.2005 - 22 U 72/05 - BauR 2007, 765). - OLG Naumburg, 04.03.2009 - 6 U 116/08
Keine Haftung trotz fehlenden Bedenkenhinweises
Bei der Abwägung im Rahmen des § 254 BGB ist hier zu berücksichtigen, dass die Beklagte, die hier auf Veranlassung der Klägerin und des Streithelfers gehandelt hat, nicht klüger sein musste als der Streithelfer als Fachplaner (vgl. OLG Köln, Urt. v. 06.12.2005, 22 U 72/05, Rn. 36, zitiert nach juris), und dass das Ausgangsproblem (Fehlen einer weiterführenden Entwässerungsleitung mit einem Durchmesser von 150 mm) ganz allein von der Klägerin zu vertreten ist. - LG Köln, 12.06.2007 - 5 O 367/06
Keine Mehrvergütung bei funktionaler Ausschreibung !
Rn. 77 Soweit die Klägerin auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln vom 06.12.2005 - 22 U 72/05 - verweist, ist diese Entscheidung nicht einschlägig.
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