Rechtsprechung
| OLG Rostock, 21.10.2009 - 3 W 50/08 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Streitwert: Grundlage für den Gebührenstreitwert der Nebenintervention bei eindeutig abgrenzbarem Teil des Streitgegenstands
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Streitwert einer Nebenintervention
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Kosten der Streithilfe (IBR 2010, 1023)
Verfahrensgang
- LG Schwerin, 25.10.2007 - 21 O 195/04
- OLG Rostock, 21.10.2009 - 3 W 50/08
Papierfundstellen
- IBR 2010, 1023
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (19)
- OLG Hamm, 16.10.2007 - 21 U 43/07
Schadensersatz gegen Gebäudereinigungsfirma wegen Verlust des Hauptschlüssels
Auszug aus OLG Rostock, 21.10.2009 - 3 W 50/08
Unterliegt die vom Nebenintervenienten unterstützte Hauptpartei teilweise, gehe dies folgerichtig nicht zu Lasten des Nebenintervenienten, wenn das teilweise Unterliegen der Hauptpartei einen Streitteil betrifft, auf den sich die Nebenintervention nicht beziehe (OLG Hamm, Urt. v. 16.10.2007, 21 U 43/07, OLGR 2008, 195 betr.Es seien Ausnahmen allgemein anerkannt, z.B. soweit der Nebenintervenient die Partei wechsele (vgl. OLG Dresden, Beschl. v. 11.04.2008, 13 W 210/08, JurBüro 2008, 589) oder wenn er allein ein Rechtsmittel einlege (OLG Hamm, Urt. v. 16.10.2007, a.a.O.).
- BGH, 26.03.1987 - VII ZR 122/86
Wirkung der Streitverkündung
Auszug aus OLG Rostock, 21.10.2009 - 3 W 50/08
Da ihm mit dem Beitritt die Möglichkeit gegeben wird, gegen ihn gerichtete Ansprüche des den Streit Verkündenden möglichst früh abzuwehren (BGH, Urt. v. 26.03.1987, VII ZR 122/86, BGHZ 100, 257), kann der Beitritt nach der Verkehrsanschauung deshalb auch ohne ausdrückliche Erklärung des Nebenintervenienten im Allgemeinen nur Rückgriffsansprüche zum Hintergrund haben, denen er sich nach dem Inhalt der Streitverkündungsschrift und dem zugrunde liegenden Prozessstoff im Fall eines Unterliegens des Streitverkünders ausgesetzt sieht (vgl. OLG Köln, Beschl. v. 12.03.2004, 11 W 13/04, MDR 2004, 1025; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 10.07.1996, 9 W 102/95, NJW-RR 1997, 443). - BGH, 29.04.2004 - III ZB 72/03
Rechtsmittelbeschwer bei Anspruch auf Beseitigung von Aufbauten auf einem …
Auszug aus OLG Rostock, 21.10.2009 - 3 W 50/08
Jedenfalls in diesem Fall ist - ebenso wie bei einer negativen Feststellungsklage (BGH, Beschl. v. 29.04.2004, III ZB 72/03, BGHReport 2004, 1102) - ein Streitwertabzug nicht gerechtfertigt.
- BGH, 30.10.1959 - V ZR 204/57
Streitwert einer durchgeführten Nebenintervention?
Auszug aus OLG Rostock, 21.10.2009 - 3 W 50/08
Rn. 29 Nach anderer Ansicht (vgl. u.a. BGH, Beschl. v. 30.10.1959, V ZR 204/57, NJW 1960, 42; OLG Frankfurt, Beschl. v. 13.02.2009, 10 W 4/09; OLG Celle, Beschl. v. 28.10.2004, 6 W 110/04/6 W 111/04, MDR 2005, 778, 779; KG, Beschl. v. 26.07.2004, 2 W 18/04, MDR 2004, 1145; OLG Saarbrücken, Beschl. v. 03.07.1996, 4 U 732/95, MDR 1996, 967;… Musielak/Wolst, ZPO, 7. Aufl., § 101 Rn. 3;… Stein/Jonas/Work, Komm. zur ZPO, 22. Aufl., § 101 Rn. 5) bestimme sich nicht nur die Kostenerstattung des nicht streitgenössischen Nebenintervenienten allein nach der für die Hauptparteien geltenden Quote, sondern auch die Streitwertbemessung betreffend die Nebenintervention jedenfalls dann, wenn er - wie es hier der Fall ist - sich dem Antrag der von ihm unterstützten Partei angeschlossen und diese obsiegt habe. - BGH, 24.11.1999 - XII ZR 94/98
Auslegung einer Berufungsschrift bei Vertretung des bei dem Oberlandesgericht …
Auszug aus OLG Rostock, 21.10.2009 - 3 W 50/08
Bei der Auslegung kann auf die allgemeinen Grundsätze zurückgegriffen werden, die für die Auslegung von Prozesserklärungen gelten (vgl. hierzu u.a. BGH, Urt. v. 24.11.1999, XII ZR 94/98, NJW-RR 2000, 1446). - OLG Schleswig, 28.08.2008 - 14 W 51/08
Streitwertfestsetzung hinsichtlich eines Streitverkündeten
Auszug aus OLG Rostock, 21.10.2009 - 3 W 50/08
Rn. 28 Nach einer Ansicht sei unabhängig von den gestellten Anträgen des Nebenintervenienten sein nach § 3 ZPO zu schätzendes Interesse maßgeblich, wobei es in der Höhe durch das Interesse der von ihm unterstützten Hauptpartei beschränkt sei (vgl. hierzu OLG Schleswig, Beschl. v. 28.08.2008, 14 W 51/08, NJW-RR 2009, 238, 239 m.w.N.; zustimmend Müller-Stoy IBR 2009, 122). - OLG Düsseldorf, 10.01.2006 - 24 W 64/05
Bemessung des Werts einer Streithilfe
Auszug aus OLG Rostock, 21.10.2009 - 3 W 50/08
Schließlich könne ein Nebenintervenient des Klägers nach allgemeiner Meinung im Fall einer Klageabweisung eigenständig Rechtsmittel einlegen; der Wert der Beschwer richte sich gemäß § 3 ZPO deshalb nach der von der klagenden Partei erlittenen Beschwer und nicht nach dem eigenen möglicherweise geringeren Interesse des Nebenintervenienten (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 10.01.2006, I-24 W 64/05, 24 W 64/05, MDR 2006, 1017). - OLG Köln, 12.03.2004 - 11 W 13/04
Streitwert für Nebenintervention oder Streitverkündung
Auszug aus OLG Rostock, 21.10.2009 - 3 W 50/08
Da ihm mit dem Beitritt die Möglichkeit gegeben wird, gegen ihn gerichtete Ansprüche des den Streit Verkündenden möglichst früh abzuwehren (…BGH, Urt. v. 26.03.1987, VII ZR 122/86, BGHZ 100, 257), kann der Beitritt nach der Verkehrsanschauung deshalb auch ohne ausdrückliche Erklärung des Nebenintervenienten im Allgemeinen nur Rückgriffsansprüche zum Hintergrund haben, denen er sich nach dem Inhalt der Streitverkündungsschrift und dem zugrunde liegenden Prozessstoff im Fall eines Unterliegens des Streitverkünders ausgesetzt sieht (vgl. OLG Köln, Beschl. v. 12.03.2004, 11 W 13/04, MDR 2004, 1025; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 10.07.1996, 9 W 102/95, NJW-RR 1997, 443). - KG, 27.06.2006 - 1 W 386/05
Streitwertbemessung: Zum Streitwert einer "hängengebliebenen" Stufenklage
Auszug aus OLG Rostock, 21.10.2009 - 3 W 50/08
Jedoch ist der Umfang der Auseinandersetzung mit einem Streitgegenstand für den Gebührenstreitwert ein unmaßgebliches Kriterium, wie z.B. der Fall einer Teilklage zeigt oder einer nicht gemäß § 45 Abs. 1 S. 2, Abs. 3 GKG beschiedenen Hilfswiderklage (OLG Köln, Beschl. v. 23.07.2008, 22 U 141/07, OLGR 2009, 158; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 20.03.2007, 7 W 1/07, OLGR 2007, 965, 966) oder Hilfsaufrechnung (OLG Brandenburg, Beschl. v. 07.02.2006, 13 U 135/05, JurBüro 2006, 595, 596). - OLG Dresden, 11.04.2008 - 13 W 210/08
Kosten der Nebenintervention bei Wechsel des Streithelfers an die Seite des …
- OLG Celle, 28.10.2004 - 6 W 110/04
Kostenerstattung für den Streithelfer; Einlegung eines Rechtsmittels unter einer …
- OLG Karlsruhe, 20.03.2007 - 7 W 1/07
Rechtsanwaltsgebühr bei Nichtvornahme einer Zusammenzurechnung von Klage und …
- OLG Nürnberg, 03.04.2006 - 4 W 137/06
Bestimmung des Gebührenstreitwertes in Bezug auf einen Streithelfer
- OLG Frankfurt, 13.02.2009 - 10 W 4/09
Werklohnprozess: Streitwertfestsetzung hinsichtlich eines Streitverkündeten auf …
- OLG Brandenburg, 07.02.2006 - 13 U 135/05
Streitwertbemessung: Streitwert bei Rücknahme der Berufung nach Hilfsaufrechnung …
- OLG Köln, 23.07.2008 - 22 U 141/07
Streitwert bei Hilfsanträgen
- KG, 26.07.2004 - 2 W 18/04
Gebührenstreitwert der Nebenintervention
- OLG Düsseldorf, 10.07.1996 - 9 W 102/95
- OLG Saarbrücken, 03.07.1996 - 4 U 732/95
- OLG Hamm, 04.05.2011 - 20 W 4/11
Verfahrensrecht - Nebenintervention und Hauptsache: Der Streitwert ist gleich!
Rn. 12 Nach der einen Ansicht kommt es - unabhängig von den gestellten Anträgen - auf das zu schätzende wirtschaftliche Interesse des Streithelfers an, nach oben begrenzt durch den Streitwert des Rechtsstreits in der Hauptsache bzw. bis zur Höhe des Interesses der von ihm unterstützten Hauptpartei (so u. a. OLG München, Beschluss v. 06.11.2009, 28 W 1975/09, Zitat nach juris = BauR 2010, 668; OLG Rostock, Beschluss v. 21.10.2009,3 W 50/08, Zitat nach juris; OLG Schleswig, Beschluss v. 28.08.2008, 14 W 51/08, Zitat nach juris = NJW-RR 2009, 238; KG Berlin, Beschluss v. 23.08.2002, 4 W 219/01, NJW-RR 2003, 133;… Zöller/Herget, ZPO, 28. Aufl., § 3 Rn 16 "Nebenintervention";… Musielak/Heinrich, ZPO, 7. Aufl., § 3 Rn 32 "Nebenintervention";… zahlreiche weitere Nachweise zur obergerichtlichen Rechtsprechung bei Schneider/Herget, Streitwertkommentar, 12. Aufl., Rn 4118).Denn im vorliegenden Fall geht es dem Streithelfer zu 2) mit seiner Nebenintervention darum, künftige Ansprüche abzuwehren, und jedenfalls für diesen Fall ist - unabhängig von den vorstehenden Ausführungen - ebenso wie bei einer negativen Feststellungsklage (vgl. dazu BGH, Beschluss v. 20.04.2005, XII ZR 248/04, Zitat nach juris = NJW-RR 2005, 938;… Musielak/Heinrich, ZPO, 7. Aufl., § 3 Rn 27 "Feststellungsklagen" m.w.N.) ein entsprechender Streitwertabzug nicht gerechtfertigt (vgl. OLG Rostock, Beschluss v. 21.10.2009, 3 W 50/08, Zitat nach juris, Tz 38).
- OLG Brandenburg, 10.12.2012 - 4 W 48/12
Festsetzung eines gesonderten Streitwerts für die Kosten der Streithilfe bei …
Andere Oberlandesgerichte stellen dagegen für den Streitwert einer durchgeführten Streitverkündung oder Nebenintervention unabhängig von einer Antragstellung des Streithelfers auf das nach § 3 ZPO zu schätzende Interesse des Streithelfers am Obsiegen der von ihm unterstützten Partei, nach oben begrenzt durch die Höhe des Hauptsachestreitwertes, ab (so z.B.: OLG Köln Beschluss vom 12.03.2004 - 11 W 13/04; OLG Celle Beschluss vom 28.10.2004 - 6 W 110/04, 6 W 111/04;… OLG Hamm Urteil vom 16.10.2007 - 21 U 43/07 - Rn. 13; OLG Nürnberg Beschluss vom 03.04.2006 - 4 W 137/06; Schleswig-Holsteinisches OLG Beschluss vom 28.08.2008 - 14 W 51/08; OLG Rostock Beschluss vom 21.10.2009 - 3 W 50/08;… ebenso Zöller-Herget, ZPO , 29. Aufl., § 3 Rn. 16 "Nebenintervention";… Schneider- Herget, Streitwertkommentar, 13. Aufl., Rn. 4249 ff. m.w.N.).Die wirtschaftlichen Interessen des Streithelfers lassen sich, gerade in denjenigen Fällen, in denen sie von dem Interesse der Hauptpartei erheblich abweichen, - wie das OLG Rostock (Beschluss vom 21.10.2009 - 3 W 50/08 - Rn. 35) überzeugend erläutert hat - regelmäßig durch Auslegung der Streitverkündung und/oder der Beitrittserklärung zu bestimmen.
- OLG Rostock, 22.09.2014 - 7 W 36/13
Bemessung des Streitwerts: Auswirkung des Beitritts eines Nebenintervenienten; …
Allein der (umfassende) Anschluss an den Antrag der Hauptpartei kann dann nicht (ausschließlich) maßgeblich sein, wenn das wirtschaftliche Interesse des Streithelfers hinter dem Interesse der Hauptpartei zurückbleibt (vgl. auch OLG Rostock vom 21.10.2009 - 3 W 50/08 -, Juris-Rdn. 35).
- OLG München, 23.12.2016 - 28 W 2118/16
Erfolglose sofortige Beschwerde gegen Kostenfestsetzungsbeschluss
Rn. 26 aa) Nach einer Ansicht kommt es - unabhängig von den gestellten Anträgen - auf das zu schätzende wirtschaftliche Interesse des Streithelfers an (so z.b. OLG Köln MDR 2004, 1025; OLG Stuttgart OLGR Stuttgart 2002, 55; KG Berlin, NJW-RR 2003, 133; OLG Rostock Beschluss vom 24.10.209 - 3 W 50/08, IBR 2010, 1023;… Zöller/Herget, a.a.O., § 3 Rn. 16 Nebenintervention). - OLG Celle, 03.03.2011 - 13 W 129/10
Mögliche Auswirkungen auf den Streitwert bei Beitritt des Streithelfers; …
Weicht dessen Interesse ab, ist es maßgeblich bis zur Höhe des Interesses der von ihm unterstützten Hauptpartei (so u. a. OLG München, Beschluss vom 06.11.2009 - 28 W 1975/09, BauR 2010, 668, Tz. 1, zitiert nach juris; OLG Rostock, Beschluss vom 21.10.2009 - 3 W 50/08, Tz. 28, 30 ff., zitiert nach juris; OLG Schleswig, Beschluss vom 28.08.2008 - 14 W 51/08, NJW-RR 2009, 238; Tz. 9 ff., zitiert nach juris;… Zöller/Herget, ZPO, 28. Aufl., § 3 Rn. 16 "Nebenintervention";… Musielak/Heinrich, ZPO, 7. Aufl., § 3 Rn. 33 "Nebenintervention";… Stein/Jonas/Roth, ZPO, 22. Aufl., § 3 Rn. 60 "Nebenintervention";… Thomas/Putzo/Hüßtege, ZPO, 31. Aufl., § 3 Rn. 108 "Nebenintervention"). - OLG Rostock, 28.12.2009 - 4 W 40/09
Verfahrensrecht - Wonach bemisst sich der Streitwert des Nebenintervenienten?
Ein anderes Verständnis würde zu kosten-, aber auch streitwertrechtlich unbefriedigenden Ergebnissen führen, wenn der Wert der Hauptsache und die mit der Hauptsacheentscheidung verbundene Einwirkung auf die vermögensrechtlichen Verhältnisse des Streithelfers - so wie hier - erheblich voneinander abweichen (vgl. OLG Schleswig, Beschl. v. 28.08.2008, 14 W 51/08, MDR 2009, 56; OLG Köln, Beschl. v. 12.03.2004, 11 W 13/04, MDR 2004, 1025; Beschl. v. 31.01.1973, 13 U 170/67, MDR 1974, 53; Beschl. v. 25.05.1992, 11 W 25/92, VersR 1993, 80; OLG Koblenz, Beschl. v. 18.11.1976, 12 W 719/76, Rpfleger 1977, 175; Beschl. v. 10.09.1982, 14 W 418/82, MDR 1983, 59; OLG Hamburg, Beschl. v. 13.07.1977, 10 W 17/77, MDR 1977, 1026;… OLG Hamm, Urt. v. 16.10.2007, 21 U 43/07, OLGR Hamm 2008, 195-196; OLG Nürnberg, Beschl. v. 03.04.2006, 4 W 137/06, MDR 2006, 1318; OLG Rostock [3.ZS], Beschluss v. 21.10.2009, 3 W 50/08). - AG Riesa, 20.07.2012 - 5 C 112/12 vom 21.10.2009, 3 W 50/08, Rnd.
- OLG Saarbrücken, 22.03.2012 - 4 W 32/12 Hiervon ausgehend war der Streitwert der Streithilfe gemäß §§ 48 I 1, 3 ZPO dem hiermit verfolgten wirtschaftlichen Eigeninteresse des Streithelfers zu bemessen und nicht nach dem Fremdinteresse der unterstützten Hauptpartei an ihrem darüber hinausgehenden Obsiegen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01.12.2011 - 10 W 116/1 [juris Rn 2]; OLG Rostock, Beschluss vom 21.10.2009 - 3 W 50/08 [juris Rn 31]; OLG Celle, Beschluss vom 03.03.2011 - 13 W 129/10 [juris Rn 13]; vgl. auch OLG München, Beschluss vom 31.01.2011 - 28 W 2759/10 Bau [juris Rn 20 ff.]).
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