Rechtsprechung
| OLG Hamm, 25.08.2010 - I-12 U 138/09 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
HOAI § 103 Abs. 5; BGB Art. 229 § 6 Abs. 1 S. 1
Bestehen eines Architektenhonoraranspruchs bei einem Zeitraum von 13 Jahren zwischen der Beendigung des Projekts und Rechnungserteilung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bestehen eines Architektenhonoraranspruchs bei einem Zeitraum von 13 Jahren zwischen der Beendigung des Projekts und Rechnungserteilung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Rechnung nach 13 Jahren gestellt: Honorar verwirkt!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Architekt stellt Rechnung erst nach 13 Jahren: Honoraranspruch verwirkt! (IBR 2012, 403)
Verfahrensgang
- LG Arnsberg, 19.03.2009 - 4 O 252/08
- OLG Hamm, 25.08.2010 - I-12 U 138/09
- BGH, 12.04.2012 - VII ZR 165/10
Papierfundstellen
- BauR 2012, 1288
- IBR 2012, 403
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- BGH, 14.11.2002 - VII ZR 23/02
Voraussetzungen der Verwirkung
Auszug aus OLG Hamm, 25.08.2010 - 12 U 138/09
Rn. 24 Ein Anspruch ist dann verwirkt, wenn sich der Schuldner wegen der Untätigkeit seines Gläubigers über einen gewissen Zeitraum hin bei objektiver Beurteilung darauf einrichten darf und eingerichtet hat, dieser werde sein Recht nicht mehr geltend machen, so dass die verspätete Geltendmachung gegen Treu und Glauben verstößt (BGH NJW-RR 1992, 1240; BauR 2003, 379; NJW-RR 2007, 257). - BGH, 17.10.2006 - XI ZR 205/05
Beratungspflichten der Bank bei Abschluss eines Grundstückskaufvertrages zum …
Auszug aus OLG Hamm, 25.08.2010 - 12 U 138/09
Rn. 24 Ein Anspruch ist dann verwirkt, wenn sich der Schuldner wegen der Untätigkeit seines Gläubigers über einen gewissen Zeitraum hin bei objektiver Beurteilung darauf einrichten darf und eingerichtet hat, dieser werde sein Recht nicht mehr geltend machen, so dass die verspätete Geltendmachung gegen Treu und Glauben verstößt (BGH NJW-RR 1992, 1240; BauR 2003, 379; NJW-RR 2007, 257). - BGH, 26.05.1992 - VI ZR 230/91
Beweismittelvernichtung und Verwirkungseinwand
Auszug aus OLG Hamm, 25.08.2010 - 12 U 138/09
Rn. 24 Ein Anspruch ist dann verwirkt, wenn sich der Schuldner wegen der Untätigkeit seines Gläubigers über einen gewissen Zeitraum hin bei objektiver Beurteilung darauf einrichten darf und eingerichtet hat, dieser werde sein Recht nicht mehr geltend machen, so dass die verspätete Geltendmachung gegen Treu und Glauben verstößt (BGH NJW-RR 1992, 1240; BauR 2003, 379; NJW-RR 2007, 257).
- OLG Hamm, 13.01.2015 - 24 U 136/12
Abrechnung eines Vorschusses eines an einen Architekten zur Wiederherstellung …
Zwar hat der Beklagte ca. 13 Jahre nach Beendigung seiner Tätigkeit die geänderte Abrechnung erstellt, womit zwar das sog. Zeitmoment der Verwirkung erfüllt sein dürfte (vgl. OLG Hamm, IBR 2011, 91 f. - Zeitspanne für das Zeitmoment: 5 bis 7 Jahre; siehe auch: OLG Köln, IBR 2013, 754 - Verwirkung nach 11 Jahren; OLG Hamm, IBR 2012, 403 - Verwirkung nach 13 Jahren). - OLG Hamm, 14.01.2014 - 24 U 186/12
Verwirkung von Honoraransprüchen eines Architekten
Das Zeitmoment einer solchen Verwirkung wird vor einem Ablauf von 5 bis 7 Jahren nach Abschluss der Baumaßnahme und Erstellung der Schlussrechnung kaum erfüllt sein können (OLG Hamm, IBR 2011, 91 f.; siehe jünst auch: OLG Köln, IBR 2013, 754 - Verwirkung nach 11 Jahren; OLG Hamm, IBR 2012, 403 - Verwirkung nach 13 Jahren).Dazu hat der Senat bereits entschieden, dass dieses Element vor einem Ablauf von 5 bis 7 Jahren kaum erfüllt sein kann (OLG Hamm, IBR 2011, 91 f.; siehe jüngst auch: OLG Köln, IBR 2013, 754 - Verwirkung nach 11 Jahren; OLG Hamm, IBR 2012, 403 - Verwirkung nach 13 Jahren).
- OLG Köln, 22.08.2013 - 11 U 198/12
Verwirkung des Honoraranspruchs eines Architekten
Gründe für die Untätigkeit, die weder nach außen deutlich geworden, noch offensichtlich sind, sind insoweit ohne Belang (BGH BauR 2003, 379 BGH NJW-RR 2007, 257, OLG Hamm, Urteil vom 25.08.2010, 12 U 138/09 = BauR 2012, 1288).. - OLG München, 24.03.2015 - 9 U 3489/14
Verwirkung und Verjährung des Anspruchs auf Ingenieurhonorar
Es genügt nicht, dass die Beklagte sich einseitig auf die Nichtdurchführung des Architektenvertrages vom 16.12.1998 und die Nichtgeltendmachung eines Honoraranspruches eingerichtet hat (BGH BauR 2003, 379): Vielmehr müssten Umstände aus der Sphäre des Klägers hinzutreten, die ein dahingehendes Verständnis der Beklagten hervorrufen und rechtfertigen, beispielsweise die Nichtübermittlung einer vom Architekten ausdrücklich angekündigten Rechnung (OLG Köln NJW-Spezial 2014, 13; OLG Hamm IBR 2012, 403).
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Architekt stellt Rechnung erst nach 13 Jahren: Honoraranspruch verwirkt! (IBR 2012, 403)
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- IBR 2012, 403
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