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Rechtsprechung
   LG Berlin, 07.03.2013 - 20 O 272/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,3838
LG Berlin, 07.03.2013 - 20 O 272/12 (https://dejure.org/2013,3838)
LG Berlin, Entscheidung vom 07.03.2013 - 20 O 272/12 (https://dejure.org/2013,3838)
LG Berlin, Entscheidung vom 07. März 2013 - 20 O 272/12 (https://dejure.org/2013,3838)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • baurechtsiegen.de

    Sicherheitsleistung nach den Besonderen Vertragsbedingungen VHB Bund

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen einer unangemessenen Benachteiligung bei kumulativer Sicherheit von 8 % durch Erfüllungsbürgschaft und Gewährleistungsbürgschaft im Baugewerbe

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Sicherungsabrede aus dem VHB Bund (Ausgabe 2002) unwirksam!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Sicherungsabrede aus dem VHB Bund (Ausgabe 2002 - Stand 01.11.2006) unwirksam! (IBR 2013, 275)

Papierfundstellen

  • BauR 2013, 1000
  • IBR 2013, 275
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 25.03.2004 - VII ZR 453/02

    Formularmäßige Vereinbarung der Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft auf …

    Auszug aus LG Berlin, 07.03.2013 - 20 O 272/12
    Hätten die unter Umständen sehr weit gehenden Ansprüche aus Überzahlung abgesichert werden sollen, hätte dies ausdrücklich vereinbart werden müssen, wie es beispielsweise war bei dem Sachverhalt, der der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 25.03.2004 - VII ZR 453/02 zugrunde lag.

    Er hat auf der anderen Seite eine Sicherheit in Höhe von 6 % für zulässig erachtet (VII ZR 453/02).

  • BGH, 09.12.2010 - VII ZR 7/10

    AGB eines Bauvertrages: Übersicherung des Auftraggebers durch Verwendung von zwei …

    Auszug aus LG Berlin, 07.03.2013 - 20 O 272/12
    Er hat dies bejaht für eine kumulative Sicherheit von 10 % (BGH VII ZR 7/10 und VII ZR 179/10).
  • BGH, 05.05.2011 - VII ZR 179/10

    Wirksamkeit einer Sicherungsabrede in einem Bauvertrag: Zulässigkeit einer …

    Auszug aus LG Berlin, 07.03.2013 - 20 O 272/12
    Er hat dies bejaht für eine kumulative Sicherheit von 10 % (BGH VII ZR 7/10 und VII ZR 179/10).
  • LG Berlin, 17.04.2013 - 10 O 213/12

    Bauvertrag mit einem öffentlichen Auftraggeber: Inhaltskontrolle für eine …

    Auszug aus LG Berlin, 07.03.2013 - 20 O 272/12
    Sie klagt vor dem Landgericht Berlin zu dem Aktenzeichen 10 O 213/12 auf Rückzahlung einer vermeintlichen Überzahlung in Höhe von 2.050.364,08 Euro.
  • LG Berlin, 17.04.2013 - 10 O 213/12

    Bauvertrag mit einem öffentlichen Auftraggeber: Inhaltskontrolle für eine …

    Die Sicherungsabrede in Ziff. 4.1 der Besonderen Vertragsbedingungen EVM (B) BVB 214 i. V. m. § 22 Zusätzliche Vertragsbedingungen EVM (B) ZVB/E 215 in der Fassung des VHB Bund - Ausgabe 2002 - Stand 01.11.2006 ist jedenfalls dann gemäß § 307 Abs. 1 BGB wegen unbilliger Benachteilung des Vertragspartners unwirksam, wenn die insgesamt zu leistenden Sicherheiten 8 % der Auftragssumme erreichen (Anschluss an OLG Celle, Beschluss vom 08.05.2012 und Urteil vom 14.06.2012 - 13 U 11/12; LG Berlin, Urteil vom 07.03.2013 - 20 O 272/12).

    Das Landgericht Berlin verurteilte die Klägerin mit nicht rechtskräftigem Urteil vom 07.03.2013 zum Az. 20 O 272/12, die streitgegenständliche Bürgschaftsurkunde an die hiesige Beklagte zu 1) herauszugeben.

    Vielmehr kann die Erklärung auch so verstanden werden, dass die Bürgschaft den Anspruch auf Abrechnung und Erstattung der hierfür aufgewendeten Kosten gemäß § 14 Abs. 4 VOB/B umfassen soll (ebenso für die hier streitgegenständliche Bürgschaftsurkunde LG Berlin, Urteil vom 07.03.2013 - 20 O 272/12).

    Damit ergäbe sich im vorliegenden Fall nach den Angaben in Ziff. 4.1 BVB eine Sicherheit in Höhe von 8 % der Auftragssumme, womit die Klägerin übersichert wäre (unten b); ebenso für die hier streitgegenständliche Regelung LG Berlin, Urteil vom 07.03.2013 - 20 O 272/12).

  • OLG Frankfurt, 12.05.2016 - 22 U 34/15

    Herausgabe Vertragserfüllungs- und Mängelrechtebürgschaft

    Nach der Rechtsprechung sind Klauseln unzulässig, die dazu führen, dass Erfüllungsbürgschaften über den Abnahmezeitpunkt hinaus einbehalten werden (OLG Karlsruhe 6.8.13 - 19 U 99/12 - OLG München IBR 2013, 539 [OLG München 16.07.2013 - 9 U 5194/12 Bau] ; LG Berlin IBR 2013, 275 [LG Berlin 07.03.2013 - 20 O 272/12] ).
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