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Rechtsprechung
   BVerwG, 10.02.1977 - III C 49.75   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1977,942
BVerwG, 10.02.1977 - III C 49.75 (https://dejure.org/1977,942)
BVerwG, Entscheidung vom 10.02.1977 - III C 49.75 (https://dejure.org/1977,942)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Februar 1977 - III C 49.75 (https://dejure.org/1977,942)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Feststellung eines Wegnahmeschadens nach dem Beweissicherungsgesetz und Feststellungsgesetz (BFG) - Wegnahme eines Miteigentumsanteil an dem im Schadensgebiet des BFG gelegenen Grundstück im Zusammenhang mit den dort nach der Besetzung entstandenen politischen ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • IFLA 1977, 79
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 17.04.1975 - III C 20.74

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 10.02.1977 - 3 C 49.75
    Zwar kann aus dem Schweigen auf Antragen nicht geschlossen werden, daß für ein Grundstück ein Treuhänder eingesetzt worden sei (vgl. Urteil vom 17. April 1975 - BVerwG III C 20.74 - [Buchholz 427.6 § 4 Nr. 11]); aus einer erteilten Auskunft, daß und weshalb in Zukunft keine Antragen mehr beschieden werden, ist jedoch ein Rückschluß darauf nicht von vornherein auszuschließen, daß - auch bei an sich noch vorhandenem Markt für Mietwohngrundstücke - mangels Aussicht auf Erteilung einer Genehmigung keine Veräußerungsmöglichkeit besteht.

    Davon ist der erkennende Senat in seinem Urteil vom 17. April 1975 (- BVerwG III C 20.74 - a.a.O.) auf Grund des damals festgestellten Sachverhalts ausgegangen.

  • BVerwG, 10.02.1977 - 3 C 55.76

    Schadensgebiet des BFG - Förmlicher Entzug des Eigentums - Verfügungsbeschränkung …

    Auszug aus BVerwG, 10.02.1977 - 3 C 49.75
    Der erkennende Senat hat dazu in zwei vergleichbar gelagerten Parallelverfahren gleichzeitig mit der vorliegenden Entscheidung Stellung genommen (Urteile vom 10. Februar 1977 - BVerwG III C 53.75 und BVerwG III C 55.76 -).
  • BVerwG, 10.02.1977 - 3 C 53.75

    Grundvermögen - Schadensgebiet des BFG - Ausreisebestimmungen - Ständiger …

    Auszug aus BVerwG, 10.02.1977 - 3 C 49.75
    Der erkennende Senat hat dazu in zwei vergleichbar gelagerten Parallelverfahren gleichzeitig mit der vorliegenden Entscheidung Stellung genommen (Urteile vom 10. Februar 1977 - BVerwG III C 53.75 und BVerwG III C 55.76 -).
  • BVerwG, 29.07.1976 - 3 C 72.75

    Feststellung von Verfolgungsschäden an Grundvermögen und Betriebsvermögen

    Auszug aus BVerwG, 10.02.1977 - 3 C 49.75
    Dies hat der Senat für den ähnlich liegenden Fall eines verfolgungsbedingten (fiktiven) Vertreibungsschadens auf Grund legislativer Maßnahmen bereits ausgesprochen (vgl. Urteil vom 29. Juli 1976 - BVerwG III C 72.75 - [Buchholz 427.207 § 1 Nr. 36 = ZLA 1977, 60]).
  • BVerwG, 22.04.1976 - 3 C 12.75
    Auszug aus BVerwG, 10.02.1977 - 3 C 49.75
    Das hat der erkennende Senat wiederholtentschieden (vgl. u.a. Urteil vom 22. April 1976 - BVerwG III C 12.75 - [Buchholz 427.6 § 4 Nr. 14 = ZLA 1977, 6]); an dieser Rechtsprechung hält der Senat fest.
  • BVerwG, 31.07.1973 - III C 12.72

    Nutzung und Betrieb von Privateigentum in der DDR - Tatsächliche und rechtliche …

    Auszug aus BVerwG, 10.02.1977 - 3 C 49.75
    Denn danach haben die Nutzung und der Betrieb privater Wirtschaftseinrichtungen, zu denen auch Mietwohngrundstücke zählen, gesellschaftliche Bedürfnisse zu befriedigen sowie der Erhöhung des Volkswohlstandes und der Mehrung des gesellschaftlichen Reichtums zu dienen; darüber hinaus ist der Verkehr mit Grundstücken den Grundsätzen der sozialistischen Bodenpolitik unterworfen (vgl. hierzu Beschluß vom 31. Juli 1973 - BVerwG III C 12.72 -).
  • BVerwG, 10.11.1977 - 3 C 35.77
    Dies wäre nur anzunehmen gewesen, wenn Gesetzgebungsorgane, Verwaltungsbehörden, Gerichte oder sonstige im öffentlichen Bereich tätige Stellen im Schadensgebiet die rechtlichen Möglichkeiten der Kläger, über ihr Eigentum an dem dort befindlichen Grundstück zu verfügen, in einem Maße beschränkt hätten, daß eine rechtliche Lage eingetreten wäre, die sich wirtschaftlich wie eine Enteignung auswirkt (vgl. Urteile vom 10. Februar 1977 - BVerwG III C 49.75 [IFLA 1977, 79], BVerwG III C 53.75 [ZLA 1977, 114] und BVerwG III C 55.76 [ZLA 1977, 117 = MDR 1977, 695]).

    Der erkennende Senat hat in seinen - allerdings erst nach Erlaß des angefochtenen Urteils ergangenen - Entscheidungen vom 10. Februar 1977 (a.a.O.) ausgeführt, daß im Hinblick auf den Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG verfassungsrechtliche Bedenken bestehen, ob eine im übrigen vorliegende tatsächliche Unmöglichkeit der Verfügung bei fehlender Treuhänderschaft in jedem Falle als nicht gegeben zu fingieren ist, wie dies § 4 Abs. 1 Satz 3 BFG seinem Wortlaut nach vorschreibt (vgl. auch Urteile vom 21. April 1977 - BVerwG III C 66.75 -, vom 26. Mai 1977 - BVerwG III C 18.76 -, vom 21. Juli 1977 - BVerwG III C 69.76 - und vom 27. Oktober 1977 - BVerwG III C 79.76 -).

  • BVerwG, 21.04.1977 - 3 C 66.75

    Wegnahmeschaden an Grundvermögen in der DDR - Beauftragung eines Volkseigenen …

    Dies hat der Senat für den ähnlich liegenden Fall eines verfolgungsbedingten (fiktiven) Vertreibungsschadens aufgrund legislativer Maßnahmen bereits ausgesprochen (vgl. zuletzt Urteil vom 29. Juli 1976 - BVerwG III C 72.75 - [Buchholz 427.207 § 1 Nr. 36 = ZLA 1977, 60]) und in seinen Urteilen vom 10. Februar 1977 - BVerwG III C 49.75, III C 53.75 und III C 55.76 - auch für den Bereich des Beweissicherungs- und Feststellungsgesetzes für möglich erachtet.

    Unter welchen Voraussetzungen eine derartige Annahme gerechtfertigt sein könnte, hat der Senat in seinen bereits angeführten Urteilen vom 10. Februar 1977 - BVerwG III C 49.75, III C 53.75 und III C 55.76 - dargelegt.

  • BVerwG, 08.06.1978 - 3 C 27.77

    Wegnahme eines Mietwohngrundstücks - Begriff der dem förmlichen Entzug des …

    Der Senat hat dies für den ähnlich liegenden Fall eines verfolgungsbedingten (fiktiven) Vertreibungsschadens aufgrund legislativer Maßnahmen bereits ausgesprochen (vgl. zuletzt Urteil vom 29. Juli 1976 - BVerwG 3 C 72.75 - [Buchholz 427.207 § 1 Nr. 36]) und in seinen Urteilen vom 10. Februar 1977 - BVerwG 3 C 49.75 (IFLA 1977, 79), BVerwG 3 C 53.75 (Buchholz 427.6 § 4 Nr. 18) und BVerwG 3 C 55.76 - (…Buchholz a.a.O. Nr. 17) auch für den Bereich des Beweissicherungs- und Feststellungsgesetzes für möglich erachtet.

    Auch hierzu hat der Senat in seinen Urteilen vom 10. Februar 1977 (a.a.O.) Stellung genommen.

  • BVerwG, 18.01.1979 - 3 C 34.77

    Anspruch auf Kriegslastenausgleich

    Der erkennende Senat hat im übrigen in seinen Entscheidungen vom 10. Februar 1977 (vgl. u.a. BVerwG 3 C 49.75 [IFLA 1977, 79 = ZLA 1977, 109]) lediglich zum Ausdruck gebracht, daß es, wenn andere Verfügungs- und Nutzungsmöglichkeiten eines Grundstückseigentümers nicht mehr gegeben sind, noch von Bedeutung sein kann, ob im Hinblick auf die Veräußerung von Grundstücken ein entsprechender Markt in der DDR besteht.
  • BVerwG, 24.01.1980 - 3 CB 3.79

    Wegnahme von Vermögenswerte - Eintritt des Ereignisses

    Das angefochtene Urteil weicht auch nicht von dem vom Kläger bezeichneten Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Januar 1974 - BVerwG 3 C 60.71 - sowie vom 10. Februar 1977 - BVerwG 3 C 55.76, BVerwG 3 C 49.75 - und vom 21. April 1977- BVerwG 3 C 66.75 - (Buchholz 427.6 § 4 Nr. 17) ab (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO ).
  • BVerwG, 14.09.1978 - 3 C 38.77

    Stellung eines Eigentümers oder in sonstiger Weise verfügungsberechtigten …

    Der erkennende Senat hat im übrigen in seinen Entscheidungen vom 10. Februar 1977 (vgl. u.a. BVerwG 3 C 49.75 [IFLA 1977, 79 = ZLA 1977, 109]) lediglich zum Ausdruck gebracht, daß es, wenn andere Verfügungs- und Nutzungsmöglichkeiten eines Grundstückseigentümers nicht mehr gegeben sind, noch von Bedeutung sein kann, ob im Hinblick auf die Veräußerung von Grundstücken ein entsprechender Markt in der DDR besteht.
  • BVerwG, 01.11.1977 - 3 B 17.77

    Voraussetzungen für die Wegnahme eines im Schadensgebiet des …

    Der Rechtssache war hinsichtlich der vom Kläger sinngemäß bezeichneten Rechtsfrage - unter welchen Voraussetzungen infolge der Übernahme der Verwaltung eines im Schadensgebiet des BFG belegenen Mietwohngrundstücks, dessen Eigentümer seinen Wohnsitz außerhalb dieses Gebietes hat, durch den "Rat der Stadt" der Tatbestand der Wegnahme im Sinne der §§ 3 Abs. 1 Nr. 1, 4 Abs. 1 BFG erfüllt sein kann - bis zum Erlaß der Urteile des Senats vom 10. Februar 1977 - BVerwG III C 49.75, BVerwG III C 53.75 und BVerwG III C 55.76 - (ZLA 1977, 109, 114 und 117), sowie vom 21. April 1977 - BVerwG III C 66.75 - und 7. Juli 1977 - BVerwG III C 62.76 - grundsätzliche Bedeutung gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO beizumessen.
  • BVerwG, 26.05.1977 - 3 C 18.76

    Städtische Verwaltung auf Grund privater Beauftragung vom Rat der Stadt - …

    Dies hat der Senat für den ähnlich liegenden Fall eines verfolgungsbedingten (fiktiven) Vertreibungsschadens auf Grund legislativer Maßnahmen bereits ausgesprochen (vgl. zuletzt Urteil vom 29. Juli 1976 - BVerwG III C 72.75 - [Buchholz 427.207 § 1 Nr. 36 = ZLA 1977, 60]) und in seinen Urteilen vom 10. Februar 1977 - BVerwG III C 49.75 (IFLA 1977, 79), III C 53.75 und III C 55.76 - auch für den Bereich des Beweissicherungs- und Feststellungsgesetzes für möglich erachtet.
  • BVerwG, 14.12.1978 - 3 B 74.77

    Nichtzulassung einer Revision

    Das angefochtene Urteil beruht auch nicht in den von der Klägerin dargelegten Rechtsfragen auf einer Abweichung von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Februar 1977 - BVerwG 3 C 49.75, 3 C 53.75 und 3 C 55.76 - (Buchholz 427.6 § 4 Nrn. 17 und 18).
  • BVerwG, 11.12.1978 - 3 B 109.77

    Rechtsmittel

    Das Urteil beruht auf einer Abweichung (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) von der von der Klägerin bezeichneten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtsvom 10. Februar 1977 - BVerwG 3 C 49.75 - (Buchholz 427.6 § 4 Nr. 17).
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