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   BVerwG, 29.03.1979 - II C 16.77   

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BVerwG, 29.03.1979 - II C 16.77 (https://dejure.org/1979,1495)
BVerwG, Entscheidung vom 29.03.1979 - II C 16.77 (https://dejure.org/1979,1495)
BVerwG, Entscheidung vom 29. März 1979 - II C 16.77 (https://dejure.org/1979,1495)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Konkretisierung der Sorgepflicht des Dienstherrn durch eine Härteklausel - Anforderungen an das Vorliegen einer besonderen Härte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 22.01.1975 - 2 BvL 51/71

    Verfassungsmäßigkeit des § 46 Abs. 4 S. 1 SG

    Auszug aus BVerwG, 29.03.1979 - 2 C 16.77
    § 46 Abs. 4 Satz 1 SG (F. 1968) sei mit dem Grundgesetz vereinbar, wie das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluß vom 22. Januar 1975 - 2 BvL 51/71 und 10, 14/73 - (BVerfGE 39, 128) entschieden habe (wird näher dargelegt).

    Es steht im Ergebnis und in seinen tragenden Gründen in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 39, 128) und des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. insbesondere BVerwGE 52, 70 und 84).

    Zu Unrecht wendet sich die Revision gegen die Auffassung des Berufungsgerichts, daß - im Hinblick auf den uneingeschränkten Tenor des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Januar 1975 (BVerfGE 39, 128) - § 46 Abs. 4 Satz 1 SG (F. 1968) als in vollem Umfang mit dem Grundgesetz vereinbar zu gelten habe; ihre Ansicht, daß das Bundesverfassungsgericht nur über die Vereinbarkeit dieser Vorschrift mit Art. 12 und Art. 20 Abs. 3 GG in dem aus den Entscheidungsgründen ersichtlichen Umfang verbindlich entschieden habe, nicht aber über die Vereinbarkeit mit Art. 14 Abs. 1 und Abs. 2 GG und auch nicht einmal abschließend mit Art. 20 Abs. 3 GG, verkennt den Umfang der durch § 31 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG in Vorlagefällen gemäß Art. 100 GG begründeten Gesetzeskraft der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, die sich im Falle des § 46 Abs. 4 Satz 1 SG (F. 1968) bereits aus dem Ausspruch der uneingeschränkten Vereinbarkeit dieser Vorschrift mit dem Grundgesetz im Tenor des Beschlusses ergibt.

    Daß nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die tragenden verfassungsrechtlichen Gründe an der Bindungs- und Gesetzeskraft teilnehmen (vgl. insbesondere BVerfGE 40, 88 [93, 94 mit Hinweisen auf die frühere Rechtsprechung zu dieser Frage]), ist stets nur zur Klarstellung dafür gesagt, daß sie sich nicht auf Ausführungen erstrecken, die nur die Auslegung einfacher Gesetze zum Gegenstand haben; hieraus läßt sich aber nicht, wie die Revision es tut, herleiten, daß das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluß vom 22. Januar 1975 a.a.O. die Vereinbarkeit des § 46 Abs. 4 Satz 1 SG (F. 1968) nur hinsichtlich der Art. 12 und 20 Abs. 3 GG ausgesprochen habe.

  • BVerwG, 11.02.1977 - VI C 105.74

    Vorzeitige Entlassung eines Soldaten auf Antrag - Kostenerstattung für ein

    Auszug aus BVerwG, 29.03.1979 - 2 C 16.77
    Es steht im Ergebnis und in seinen tragenden Gründen in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 39, 128) und des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. insbesondere BVerwGE 52, 70 und 84).

    Der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat sich der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Vereinbarkeit des § 46 Abs. 4 Satz 1 SG (F. 1968) mit dem Grundgesetz angeschlossen (vgl. BVerwGE 52, 70 [72] und 84 [85]).

    Der Senat schließt sich der Rechtsprechung des 6. Senats des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. insbesondere BVerwGE 52, 70 [81] und 84 [99]) auch insofern an, als unterschiedliche tatsächliche Verhältnisse, insbesondere die der Bundeswehr entstandenen unterschiedlichen Kosten, grundsätzlich auch unterschiedliche Erstattungsbeträge rechtfertigen.

  • BVerwG, 11.02.1977 - VI C 135.74

    Erstattung der Kosten eines Studiums oder einer Fachausbildung eines

    Auszug aus BVerwG, 29.03.1979 - 2 C 16.77
    Die Darlegungen des Berufungsgerichts zur Übereinstimmung dieser Klausel mit der sonstigen Härteklausel des Soldatengesetzes sowie denen des Wehrpflichtgesetzes stehen in Übereinstimmung mit denen im Urteil des 6. Senats vom 11. Februar 1977, BVerwGE 52, 84 (94, 95), [BVerwG 11.02.1977 - VI C 135/74]denen sich der Senat ebenfalls anschließt.

    Das Vorbringen der Revision zur Härteklausel leidet im übrigen bereits im Ansatz daran, daß sie nicht den Charakter dieser Klausel als Koppelungsbegriff (vgl. BVerwGE 52, 84 [93, 94]) erkannt hat, sondern insoweit von einer reinen Ermessensentscheidung ausgeht.

  • BVerwG, 29.05.1973 - II C 6.72

    Kostenerstattung einer Fachausbildung als Anästhesiearzt eines Bundeswehrsoldaten

    Auszug aus BVerwG, 29.03.1979 - 2 C 16.77
    Es hat zutreffend in der Höhe der - im vorliegenden Fall übrigens relativ niedrigen - Erstattungssumme keine besondere Härte erblickt und den Grundsatz der Adäquanz (vgl. BVerwGE 42, 233 [BVerwG 29.03.1973 - II C 6/72] [237]) als gewahrt angesehen.
  • BVerfG, 10.06.1975 - 2 BvR 1018/74

    Führerschein

    Auszug aus BVerwG, 29.03.1979 - 2 C 16.77
    Daß nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die tragenden verfassungsrechtlichen Gründe an der Bindungs- und Gesetzeskraft teilnehmen (vgl. insbesondere BVerfGE 40, 88 [93, 94 mit Hinweisen auf die frühere Rechtsprechung zu dieser Frage]), ist stets nur zur Klarstellung dafür gesagt, daß sie sich nicht auf Ausführungen erstrecken, die nur die Auslegung einfacher Gesetze zum Gegenstand haben; hieraus läßt sich aber nicht, wie die Revision es tut, herleiten, daß das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluß vom 22. Januar 1975 a.a.O. die Vereinbarkeit des § 46 Abs. 4 Satz 1 SG (F. 1968) nur hinsichtlich der Art. 12 und 20 Abs. 3 GG ausgesprochen habe.
  • BVerwG, 30.08.1973 - II C 5.72

    Rechtswegeröffnung für eine Schadensersatzklage wegen Verletzung der

    Auszug aus BVerwG, 29.03.1979 - 2 C 16.77
    Die Sorgepflicht des Dienstherrn nach § 31 SG bedarf zwar, um verletzt werden zu können, keiner Konkretisierung durch Rechts- oder Verwaltungsvorschrift (vgl. BVerwGE 44, 52 [BVerwG 30.08.1973 - II C 5/72] [57]).
  • BVerwG, 12.04.2017 - 2 C 16.16

    Bundeswehrärzte, die ihren Dienst vorzeitig quittieren, müssen dem Bund die

    Es ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, dass der unbestimmte Rechtsbegriff der "besonderen Härte" sich u.a. auf die von der Regelvorschrift des § 56 Abs. 4 Satz 1 SG 1995 nicht erfassten schwerwiegenden Umstände erstreckt, denen sich der Soldat nicht entziehen kann (vgl. BVerwG, Urteile vom 11. Februar 1977 - 6 C 135.74 - BVerwGE 52, 84 , vom 29. März 1979 - 2 C 16.77 - Buchholz 238.4 § 46 SG Nr. 12 S. 52 und vom 30. März 2006 - 2 C 18.05 - Buchholz 449 § 56 SG Nr. 3 Rn. 16).
  • BVerwG, 30.03.2006 - 2 C 18.05

    Soldat auf Zeit; Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer; Ausscheiden aus dem

    Besondere Härte ist ein gerichtlich voll überprüfbarer unbestimmter Rechtsbegriff (Urteil vom 29. März 1979 BVerwG 2 C 16.77 Buchholz 238.4 § 46 SG Nr. 12 S. 52).

    17 Im Rahmen des Ermessens, das die Bundesrepublik Deutschland bei einer besonderen Härte ausüben muss, hat sie sich wegen der Verflechtung von Tatbestand und Rechtsfolge in der Vorschrift des § 56 Abs. 4 Satz 3 SG 1995 (vgl. Urteile vom 11. Februar 1977 BVerwG 6 C 135.74 a.a.O. S. 93 sowie vom 29. März 1979 BVerwG 2 C 16.77 Buchholz 238.4 § 46 SG Nr. 12) für eine Reduzierung zu entscheiden.

  • OVG Niedersachsen, 27.02.2009 - 5 LB 175/06

    Erstattung von Fachausbildungskosten eines Zeitsoldaten bei vorzeitigem

    "Besondere Härte" sei ein gerichtlich voll überprüfbarer unbestimmter Rechtsbegriff (BVerwG, Urt. v. 29.3. 1979 - BVerwG 2 C 16.77 -, Buchholz 238.4 § 46 SG Nr. 12 S. 52).

    Im Rahmen des Ermessens, das die Bundesrepublik Deutschland bei einer besonderen Härte ausüben müsse, habe sie sich wegen der Verflechtung von Tatbestand und Rechtsfolge in der Vorschrift des § 56 Abs. 4 Satz 3 SG 1995 (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.2. 1977 BVerwG 6 C 135.74 -, a. a. O., S. 93 sowie vom 29.3. 1979 - BVerwG 2 C 16.77 -, Buchholz 238.4 § 46 SG Nr. 12) für eine Reduzierung zu entscheiden.

    Dieser Regelungszweck scheint vorliegend auch durch die Erstattung eines geringeren Betrages erreichbar." Mit diesen Aussagen knüpfte die Behörde an eine Passage aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Februar 1977 - BVerwG VI C 135.74 - (BVerwGE 52, 84 [100, letzter Absatz]) an, die die Erreichbarkeit des Gesetzeszwecks im Rahmen der Anwendung des § 46 Abs. 4 Satz 3 SG 1970 zum Gegenstand hatte, und die zusammen mit vorangehenden Ausführungen an anderer Stelle desselben Urteils (BVerwGE 52, 84 [88 f.; 100, zweiter Absatz]) sowie vor dem Hintergrund der vorausgegangenen und nachfolgenden höchstrichterlichen Rechtsprechung zu § 46 Abs. 4 Satz 3 SG 1970 (vgl. einerseits Urt. v. 31.1. 1976 - BVerwG VI C 38.74 -, Buchholz 238.4 § 46 SG Nr. 7 und andererseits Urt. v. 29.3.1979 - BVerwG 2 C 16.77 -, Buchholz 238.4 § 46 SG Nr. 12) wie folgt verstanden werden konnte: Zu den Belangen des Dienstherrn, die bei der Bemessung des Erstattungsbetrages zu berücksichtigen sind, zählt unter anderem das Interesse, die Abwanderung von Spezialisten nach Möglichkeit zu verhindern; diesem Interesse kann - ebenso wie den anderen einzustellenden Belangen des Dienstherrn - bis zur Grenze einer Unverhältnismäßigkeit des Erstattungsbetrages Rechnung getragen werden.

  • BVerwG, 12.03.2020 - 2 C 37.18

    Rückforderung von Ausbildungskosten bei vorzeitiger Entlassung aus der Bundeswehr

    Es ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, dass der unbestimmte Rechtsbegriff der "besonderen Härte" sich u.a. auf die von der Regelvorschrift des § 49 Abs. 4 Satz 1 SG nicht erfassten schwerwiegenden Umstände erstreckt, denen sich der Soldat nicht entziehen kann (vgl. BVerwG, Urteile vom 11. Februar 1977 - 6 C 135.74 - BVerwGE 52, 84 , vom 29. März 1979 - 2 C 16.77 - Buchholz 238.4 § 46 SG Nr. 12 S. 52 und vom 30. März 2006 - 2 C 18.05 - Buchholz 449 § 56 SG Nr. 3 Rn. 16).
  • VG Regensburg, 11.06.2019 - RN 1 K 18.881

    Rückforderung von Ausbildungskosten von Kriegsdienstverweigerern für das Studium

    "Besondere Härte" ist ein gerichtlich voll überprüfbarer unbestimmter Rechtsbegriff (BVerwG, U.v. 29.3.1979 - II C 16.77 - juris; U.v. 30.3.2006 - 2 C 19/05 - juris).

    Im Rahmen des Ermessens, das die Bundesrepublik Deutschland bei einer besonderen Härte ausüben muss, hat sie sich wegen der Verflechtung von Tatbestand und Rechtsfolge in der Vorschrift des § 56 Abs. 4 Satz 3 SG (vgl. BVerwG, U.v. 11.2.1977 - VI C 135.74 - BVerwGE 52, 84 ; U.v. 29.3.1979 - II C 16.77 - juris) für eine Reduzierung zu entscheiden (BVerwG, U.v. 30.3.2006 - 2 C 19/05 - juris).

    Art. 4 Abs. 3 GG gebietet eine Begrenzung der Erstattungspflicht auf solche Kosten, die in Ausbildungseinrichtungen außerhalb der Bundeswehr für die im zivilen Bereich verwertbaren Spezialkenntnisse und -fähigkeiten hätten aufgewendet werden müssen (vgl. BVerwG, U.v. 11.2.1977 - VI C 105.74 - BVerwGE 52, 70 ; U.v. 11.2.1977 - VI C 135.74 - juris; U.v. 29.3.1979 - II C 16.77 - juris; BVerwG, B.v. 2.7.1996 - 2 B 49/96 - juris), d.h. den Betrag, den der als Kriegsdienstverweigerer anerkannte Soldat dadurch erspart hat, dass die Bundesrepublik Deutschland den Erwerb von Spezialkenntnissen und -fähigkeiten, die ihm in seinem weiteren Berufsleben von Nutzen sind, finanziert hat (BVerwG, U.v. 30.3.2006 - 2 C 19/05 - juris; U.v. 28. Oktober 2015 - 2 C 40/13 - juris).

  • BVerwG, 22.09.2016 - 2 B 25.15

    Erstattungsregelung bei vorzeitig aus dem Dienst scheidenden Sanitätsoffizieren

    Es ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, dass der unbestimmte Rechtsbegriff der "besondere Härte" sich u.a. auf die von der Regelvorschrift des § 56 Abs. 4 Satz 1 SG nicht erfassten schwerwiegenden Umstände erstreckt, denen sich der Soldat nicht entziehen kann (vgl. BVerwG, Urteile vom 11. Februar 1977 - 6 C 135.74 - BVerwGE 52, 84 = juris Rn. 43 ff., vom 29. März 1979 - 2 C 16.77 - Buchholz 238.4 § 46 SG Nr. 12 S. 52 und vom 30. März 2006 - 2 C 18.05 - Buchholz 449 § 56 SG Nr. 3 Rn. 16).
  • BVerwG, 12.03.2020 - 2 C 38.18

    Rückforderung von Ausbildungskosten bei vorzeitiger Entlassung aus der Bundeswehr

    Es ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, dass der unbestimmte Rechtsbegriff der "besonderen Härte" sich u.a. auf die von der Regelvorschrift des § 49 Abs. 4 Satz 1 SG nicht erfassten schwerwiegenden Umstände erstreckt, denen sich der Soldat nicht entziehen kann (vgl. BVerwG, Urteile vom 11. Februar 1977 - 6 C 135.74 - BVerwGE 52, 84 , vom 29. März 1979 - 2 C 16.77 - Buchholz 238.4 § 46 SG Nr. 12 S. 52 und vom 30. März 2006 - 2 C 18.05 - Buchholz 449 § 56 SG Nr. 3 Rn. 16).
  • BVerwG, 30.03.2006 - 2 C 19.05

    Begrenzte Erstattung der Ausbildungskosten eines Bundeswehrpiloten, der als

    Besondere Härte ist ein gerichtlich voll überprüfbarer unbestimmter Rechtsbegriff (Urteil vom 29. März 1979 BVerwG 2 C 16.77 Buchholz 238.4 § 46 SG Nr. 12 S. 52).

    17 Im Rahmen des Ermessens, das die Bundesrepublik Deutschland bei einer besonderen Härte ausüben muss, hat sie sich wegen der Verflechtung von Tatbestand und Rechtsfolge in der Vorschrift des § 56 Abs. 4 Satz 3 SG 1995 (vgl. Urteile vom 11. Februar 1977 BVerwG 6 C 135.74 a.a.O. S. 93 sowie vom 29. März 1979 BVerwG 2 C 16.77 Buchholz 238.4 § 46 SG Nr. 12) für eine Reduzierung zu entscheiden.

  • BVerwG, 12.04.2017 - 2 C 4.16

    Bundeswehrärzte, die ihren Dienst vorzeitig quittieren, müssen dem Bund die

    Es ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, dass der unbestimmte Rechtsbegriff der "besonderen Härte" sich u.a. auf die von der Regelvorschrift des § 56 Abs. 4 Satz 1 SG nicht erfassten schwerwiegenden Umstände erstreckt, denen sich der Soldat nicht entziehen kann (vgl. BVerwG, Urteile vom 11. Februar 1977 - 6 C 135.74 - BVerwGE 52, 84 , vom 29. März 1979 - 2 C 16.77 - Buchholz 238.4 § 46 SG Nr. 12 S. 52 und vom 30. März 2006 - 2 C 18.05 - Buchholz 449 § 56 SG Nr. 3 Rn. 16).
  • BVerwG, 12.04.2017 - 2 C 1.17

    Bundeswehrärzte, die ihren Dienst vorzeitig quittieren, müssen dem Bund die

    Es ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, dass der unbestimmte Rechtsbegriff der "besonderen Härte" sich u.a. auf die von der Regelvorschrift des § 56 Abs. 4 Satz 1 SG 1995 nicht erfassten schwerwiegenden Umstände erstreckt, denen sich der Soldat nicht entziehen kann (vgl. BVerwG, Urteile vom 11. Februar 1977 - 6 C 135.74 - BVerwGE 52, 84 , vom 29. März 1979 - 2 C 16.77 - Buchholz 238.4 § 46 SG Nr. 12 S. 52 und vom 30. März 2006 - 2 C 18.05 - Buchholz 449 § 56 SG Nr. 3 Rn. 16).
  • BVerwG, 12.04.2017 - 2 C 5.16

    Bundeswehrärzte, die ihren Dienst vorzeitig quittieren, müssen dem Bund die

  • BVerwG, 02.07.1996 - 2 B 49.96

    Recht der Soldaten: Verfassungsmäßigkeit der Rückzahlung von Ausbildungskosten

  • BVerwG, 12.04.2017 - 2 C 24.16

    Bundeswehrärzte, die ihren Dienst vorzeitig quittieren, müssen dem Bund die

  • BVerwG, 12.04.2017 - 2 C 14.16

    Bundeswehrärzte, die ihren Dienst vorzeitig quittieren, müssen dem Bund die

  • BVerwG, 12.04.2017 - 2 C 23.16

    Bundeswehrärzte, die ihren Dienst vorzeitig quittieren, müssen dem Bund die

  • BVerwG, 12.04.2017 - 2 C 8.16

    Bundeswehrärzte, die ihren Dienst vorzeitig quittieren, müssen dem Bund die

  • VGH Baden-Württemberg, 06.07.2016 - 4 S 1492/15

    Zum Ermessen bei der Stundung des Anspruchs auf Erstattung von Ausbildungsgeld

  • BVerwG, 12.04.2017 - 2 C 15.16

    Bundeswehrärzte, die ihren Dienst vorzeitig quittieren, müssen dem Bund die

  • BVerwG, 22.09.2016 - 2 B 27.15

    Rechtmäßigkeit einer Rückforderung von Ausbildungsgeld und Fachausbildungskosten

  • BVerwG, 02.05.1979 - 2 B 1.78

    Übergang von einer im ursprünglichen Bescheid enthaltenen Inaussichtstellung der

  • VG Halle, 24.06.2015 - 5 A 26/14

    Rückforderung von Ausbildungskosten bei einem Zeitsoldaten nach

  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.12.2015 - 7 B 27.14

    Berufung; Sanitätsoffizier; Rückerstattung; Ausbildungsgeld; Fachausbildung;

  • OVG Sachsen, 27.03.2018 - 2 A 108/17

    Rückforderung von Ausbildungskosten ; Kriegsdienstverweigerer; generalisierende

  • OVG Niedersachsen, 27.10.2014 - 5 LA 106/14

    Hinreichende Plausibilität einer Kostenermittlung über zurückgeforderte

  • OVG Sachsen, 05.12.2018 - 2 A 631/17

    Zeitsoldatin; Rückforderung von Ausbildungskosten

  • VG Bremen, 18.01.2005 - 6 K 1634/02

    Rückforderung von Ausbildungskosten

  • VG Trier, 17.04.2012 - 1 K 112/12

    Rückforderung von Studienkosten bei Soldaten auf Zeit

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