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   BVerwG, 11.09.1958 - II C 167.57   

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https://dejure.org/1958,174
BVerwG, 11.09.1958 - II C 167.57 (https://dejure.org/1958,174)
BVerwG, Entscheidung vom 11.09.1958 - II C 167.57 (https://dejure.org/1958,174)
BVerwG, Entscheidung vom 11. September 1958 - II C 167.57 (https://dejure.org/1958,174)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    VGG §§ 18, 47, 52

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 7, 226
  • NJW 1959, 452
  • MDR 1959, 146
  • DVBl 1959, 61
  • DÖV 1959, 344
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 19.02.1957 - 1 BvR 357/52

    Gestapo

    Auszug aus BVerwG, 11.09.1958 - II C 167.57
    Die Verfassungsmäßigkeit des § 3 Nr. 4 G 131, insbesondere seine Vereinbarkeit mit dem Gleichheitsgrundsatz (Art, 3 GG) hat das Bundesverfassungsgericht im Beschluß vom 19. Februar 1957 (BVerfGE 6, 132) festgestellt und hieran ist der Senat gebunden (§ 31 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht vom 12. März 1951 [BGBl. I S. 243]- BVerfGG -), so daß nicht zu erörtern ist, ob der Begründung des Bundesverfassungsgerichts für die Verfassungsmäßigkeit des § 3 Nr. 4 G 131 in vollem Umfange zugestimmt werden kann.
  • BVerwG, 19.11.1953 - I B 95.53

    Voraussetzungen der Nichtzulassungsbeschwerde - Teilung der Wohnung zwecks

    Auszug aus BVerwG, 11.09.1958 - II C 167.57
    Ob die Ernennungen des Klägers zum Kriminaloberassistenten und zum Kriminalsekretär als Beförderungen im Sinne des durch Artikel I Nr. 61 des Zweiten Gesetzes zur Änderung dos Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen vom 11. September 1957 (BGBl. I S. 1275) in § 67 Abs. 1 Satz 2 G 131 eingefügten Halbsatzes anzuerkennen wären, ist im vorliegenden Rechtsstreit über die Aufhebung des im Jahre 1952 erlassenen und durch Einspruchsbescheid bestätigten Verwaltungsaktes nicht zu entscheiden (vgl. BVerwGE 1, 35).
  • BVerwG, 27.02.1957 - VI C 31.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 11.09.1958 - II C 167.57
    Darin liegt kein Verstoß gegen § 67 G 131 und keine Verkennung des Beamtenbegriffs dieses Gesetzes, das dem des Deutschen Beamtengesetzes entspricht (vgl. BVerwGE 4, 303).
  • BVerwG, 16.09.1981 - 8 C 1.81

    Verpflichtung der Gemeinde zur Rückzahlung von Vorausleistungen auf

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  • BVerwG, 20.07.1990 - 4 C 30.87

    Luftverkehrsgesetz - Fachplanungsgesetz - Bebauungsrechtliche Zulässigkeit -

    Das steht der Zulässigkeit ihres Rechtsmittels nicht entgegen (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. September 1958 - BVerwG 2 C 167.57 - BVerwGE 7, 226 ; Beschluß vom 11. März 1983 - BVerwG 9 B 2597.82 - BVerwGE 67, 64 ).
  • BVerwG, 24.11.1989 - 4 C 54.87

    Bindungswirkung einer Teilungsgenehmigung nach Änderung der rechtlichen oder

    Die zulässigen Revisionen der Landesanwaltschaft Bayern als Vertreterin des öffentlichen Interesses (vgl. hierzu BVerwGE 7, 226 [BVerwG 11.09.1958 - II C 167/57]; 67, 64 [BVerwG 11.03.1983 - 6 P 25/80]) und der beigeladenen Gemeinde, die im Hinblick auf § 36 BauGB durch das angefochtene Urteil des Berufungsgerichts beschwert ist, haben mit dem Ergebnis der Aufhebung der Berufungsentscheidung und der Zurückverweisung der Sache an die Vorinstanz Erfolg.
  • BFH, 15.11.1971 - GrS 7/70

    Revision - Urteil des FG - Urteilsbestätigung in vollem Umfang

    Er verweist zur Begründung auf das Urteil des BVerwG II C 167.57 vom 11. September 1958 BVerwGE 7, 226), in dem diese Auffassung ebenfalls vertreten wird.

    Für diese Auffassung spricht ebenso das BVerwG-Urteil II C 167.57 (a. a. O.), das die Revision des Vertreters des öffentlichen Interesses ohne Rücksicht auf die frühere Stellungnahme der beklagten Behörde in der Vorinstanz bei materieller Beschwer für zulässig erklärt hat.

  • VGH Baden-Württemberg, 31.05.2017 - 5 S 2030/16

    Berufung eines Beigeladenen gegen ein der allgemeinen Leistungsklage

    Soweit der Gesetzgeber ausnahmsweise objektive Rechtsbeanstandungsverfahren zulässt - zum Beispiel für Rechtsbehelfe von nach § 3 UmwRG anerkannten Vereinigungen (vgl. § 2 Abs. 5 Satz 1 UmwRG), im Rahmen von Normenkontrollen (vgl. § 47 Abs. 5 Satz 2 VwGO ) oder bei Rechtmitteln des Vertreters des öffentlichen Interesses (vgl. BVerwG, Urteil vom 11.9.1958 - II C 167.57 - BVerwGE 7, 226 ) -, so fehlt es an einer derartigen Modifikation des Prüfungsmaßstabs für die ohnehin nur "mittelbar" geregelte Leistungsklage (vgl. § 43 Abs. 2 , § 111 VwGO ).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.06.2017 - 5 S 2030/16

    Einlegung der Berufung durch den Beigeladenen; Verletzung in eigenen Rechten

    Soweit der Gesetzgeber ausnahmsweise objektive Rechtsbeanstandungsverfahren zulässt - zum Beispiel für Rechtsbehelfe von nach § 3 UmwRG anerkannten Vereinigungen (vgl. § 2 Abs. 5 Satz 1 UmwRG), im Rahmen von Normenkontrollen (vgl. § 47 Abs. 5 Satz 2 VwGO) oder bei Rechtmitteln des Vertreters des öffentlichen Interesses (vgl. BVerwG, Urteil vom 11.9.1958 - II C 167.57 - BVerwGE 7, 226) -, so fehlt es an einer derartigen Modifikation des Prüfungsmaßstabs für die ohnehin nur "mittelbar" geregelte Leistungsklage (vgl. § 43 Abs. 2, § 111 VwGO).
  • VGH Bayern, 27.07.1977 - 397 II 74
    Die Landesanwaltschaft Bayern war als Vertreter des öffentlichen Interesses an der Einlegung der Anschlußberufung auch nicht dadurch gehindert, daß sie zugleich den Beklagten vertritt (s Urteil des BVerwG vom 11.9.1958 - II C 167.57 -, BVerwGE 7, 226).
  • BGH, 05.05.1975 - III ZR 17/73

    Rechtsmittelbefugnis der Enteignungsbehörde

    Im Verwaltungsprozeß kann der Vertreter des öffentlichen Interesses in zulässiger Weise ein Rechtsmittel einlegen, ohne materiell beschwert zu sein, und zwar selbst dann, wenn die angefochtene gerichtliche Entscheidung seinem Antrag entspricht (vgl. BVerwGE 7, 226).
  • BVerwG, 28.02.1979 - 8 C 39.78
    Für das Rechtsmittel des VÖI bedarf es keiner besonderen Beschwer (BVerwGE 7, 226).
  • VG Weimar, 25.05.2011 - 1 KO 350/08

    Wasserrecht; Unterhaltungspflicht an einem Wasserspeicher einer

    Diese Regel - die ihre Bestätigung übrigens u. a. in ausdrücklichen, im Gesetz bestimmten Ausnahmen findet, in denen im öffentlichen Interesse einer Behörde, wie beispielsweise dem Vertreter des öffentlichen Interesses (§ 36 VwGO - vgl. u. a. Urteil vom 11. September 1958 - BVerwG II C 167.57 - BVerwGE 7, 226 (227)) oder der Wehrbereichsverwaltung (§ 35 Abs. 2 WPflG - vgl. u. a. Urteil vom 26. November 1970 - BVerwG VIII C 89.68 - BVerwGE 36, 317 (319)), die Möglichkeit eingeräumt wird, erfolgreich Rechtsmittel einzulegen, ohne in eigenen Rechten verletzt zu sein - gilt uneingeschränkt auch im zweiten (und dritten) Rechtszug.
  • BVerwG, 23.06.1961 - IV C 30.61

    Gewährung von Kriegsschadenrente - Ergänzung eines noch nicht unanfechtbar

  • OVG Thüringen, 25.05.2011 - 1 KO 350/08

    Unterhaltungspflicht an einem Wasserspeicher einer DDR-Meliorationsanlage

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.03.2006 - 3 L 80/02
  • BVerwG, 10.09.1959 - II C 141.57

    Einlegung einer unselbstständigen Anschlussberufung durch die Staatsanwaltschaft

  • OLG Köln, 25.06.1982 - 1 Ss 332 B/82
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