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   BFH, 30.09.1998 - II R 13/96   

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https://dejure.org/1998,2192
BFH, 30.09.1998 - II R 13/96 (https://dejure.org/1998,2192)
BFH, Entscheidung vom 30.09.1998 - II R 13/96 (https://dejure.org/1998,2192)
BFH, Entscheidung vom 30. September 1998 - II R 13/96 (https://dejure.org/1998,2192)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Public-Leasing-Vertrag - Grunderwerbsteuer - Gegenleistung - Verfügungsmacht über Grundstück - Wert des Grundstücks

  • Judicialis

    GrEStG § 8 Abs. 2 Nr. 1; ; GrEStG 1983 § 1 Abs. 2; ; GrEStG 1983 § 9

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GrEStG (1983) § 8 Abs. 2 Nr. 1 §§ 9 1 Abs. 2
    GrESt; Leasingvertrag; Gegenleistung für die Einräumung der Verwertungsbefugnis

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    GrEStG § 1 Abs 1, GrEStG § 1 Abs 2, GrEStG § 8 Abs 1, GrEStG § 8 Abs 2, GrEStG § 9, GrEStG § 10 Abs 1
    Ankaufsrecht; Finanzierungsleasing; Gebäudeerrichtung; Gegenleistung; Grundstück; Mietvertrag

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 17.01.1996 - II R 47/93

    Sämtliche nach einem Leasing-Vertrag erbrachten und in der Zukunft geschuldeten

    Auszug aus BFH, 30.09.1998 - II R 13/96
    Denn alle Leistungen, die die KG nach dem Leasingvertrag zu erbringen hat, sind Gegenleistung i.S. von § 9 GrEStG 1983 für die Einräumung der Verwertungsbefugnis (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17. Januar 1996 II R 47/93, BFH/NV 1996, 579).

    Bei dem Tatbestand des § 1 Abs. 2 GrEStG 1983 gehören zur Gegenleistung alle Leistungen, die aufgewendet oder empfangen werden, um die Rechte und Rechtspositionen in bezug auf ein Grundstück zu erlangen, die insgesamt als Verwertungsbefugnis an dem Grundstück zu werten sind (BFH-Urteil in BFH/NV 1996, 579).

  • BFH, 06.12.1989 - II R 95/86

    Wert der Gegenleistung beim Erwerb eines Grundstücks "zum Buchwert"

    Auszug aus BFH, 30.09.1998 - II R 13/96
    Der Erwerb des Grundstücks und die Gegenleistung für den Erwerb müssen kausal verknüpft sein (ständige Rechtsprechung; vgl. z.B. BFH-Urteil vom 6. Dezember 1989 II R 95/86, BFHE 159, 255, BStBl II 1990, 186).
  • BFH, 05.10.2011 - II R 18/10

    Grunderwerbsteuerbefreiung für derivativ Restitutionsberechtigte - geschädigte

    Als Gegenleistung im grunderwerbsteuerrechtlichen Sinn gilt jede Leistung, die der Erwerber als Entgelt für den Erwerb des Grundstücks gewährt (vgl. BFH-Urteil vom 30. September 1998 II R 13/96, BFH/NV 1999, 666).
  • BFH, 11.04.2006 - II R 28/05

    Verwertungsbefugnis bei Teilamortisations-Leasingvertrag

    Dabei ist es nicht erforderlich, dass dem Dritten jeweils alle für das juristische Eigentum charakteristischen Rechte übertragen werden (vgl. jeweils m.w.N. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 5. Februar 2003 II R 15/01, BFH/NV 2003, 818; vom 30. September 1998 II R 13/96, BFH/NV 1999, 666; vom 17. Januar 1996 II R 47/93, BFH/NV 1996, 579).
  • FG Köln, 26.02.2003 - 5 K 7923/98

    Einräumung einer Verwertungsbefugnis i.S. von § 1 Abs. 2 GrEStG durch einen

    Entgegen der Auffassung des Beklagten sei das Urteil des BFH vom 30.09.1998 II R 13/96, BFH/NV 1999, 666 auf den Fall der Klägerin nicht übertragbar, da der vom BFH zu beurteilende Sachverhalt ein völlig anderer sei als im Streitfalle.

    Kann dem insoweit Berechtigten und Verpflichteten zudem die Nutzung des Grundstücks nicht durch Kündigung entzogen werden und kann er seinerseits jederzeit, das heißt nur gegen Erbringung eines geringen oder symbolischen, jedenfalls weit unter dem Wert des Leasinggegenstandes liegenden, Kaufpreises Übereignung des von ihm genutzten Grundstückes verlangen, so ist in der Regel § 1 Abs. 2 GrEStG erfüllt (Urteil des BFH vom 17.01.1996 II R 47/93 a.a.O.; Urteil des BFH vom 30.09.1998 II R 13/96, BFH/NV 1999, 666).

  • BFH, 15.03.2006 - II R 29/04

    Leasingvertrag

    Dabei ist es nicht erforderlich, dass dem Dritten jeweils alle für das juristische Eigentum charakteristischen Rechte übertragen werden (vgl. jeweils m.w.N. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 5. Februar 2003 II R 15/01, BFH/NV 2003, 818; vom 30. September 1998 II R 13/96 BFH/NV 1999, 666; vom 17. Januar 1996 II R 47/93, BFH/NV 1996, 579).
  • FG Düsseldorf, 03.11.2003 - 7 K 4612/02

    Grunderwerbsteuer; Verwertungsbefugnis; Notarielles Kaufangebot; Mietvertrag;

    Kann dem insoweit Berechtigten und Verpflichteten zudem die Nutzung des Grundstücks nicht durch Kündigung entzogen werden und kann er seinerseits jederzeit die Übereignung des von ihm benutzten Grundstücks verlangen, so ist regelmäßig § 1 Abs. 2 GrEStG erfüllt (vgl. BFH-Urteile BFH/NV 1996, 579 und vom 30. September 1998 II R 13/96, BFH/NV 1999, 666 ; FG Köln Urteil vom 19. März 2003 5 K 5873/98, EFG 2003, 1113 ).

    Kann dem insoweit Berechtigten und Verpflichteten zudem die Nutzung des Grundstücks nicht durch Kündigung entzogen werden und kann er seinerseits jederzeit die Übereignung des von ihm benutzten Grundstücks verlangen, so ist regelmäßig § 1 Abs. 2 GrEStG erfüllt (BFH v. 30.9.1998, BFH/NV 1999, 666 ).

  • BFH, 15.03.2006 - II R 11/05

    Leasingvertrag

    Dabei ist es nicht erforderlich, dass dem Dritten jeweils alle für das juristische Eigentum charakteristischen Rechte übertragen werden (vgl. jeweils m.w.N. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 5. Februar 2003 II R 15/01, BFH/NV 2003, 818; vom 30. September 1998 II R 13/96, BFH/NV 1999, 666; vom 17. Januar 1996 II R 47/93, BFH/NV 1996, 579).
  • FG Köln, 25.06.2003 - 5 K 6705/00

    Leasing

    Kann dem insoweit Berechtigten und Verpflichteten zudem die Nutzung des Grundstücks nicht durch Kündigung entzogen werden und kann er seinerseits jederzeit die Übereignung des von ihm benutzten Grundstücks verlangen, so ist regelmäßig § 1 Abs. 2 GrEStG erfüllt (vgl. BFH-Urteile vom 17.01.1996 II R 47/93 a.a.O. und vom 30.09.1998 II R 13/96, BFH/NV 1999, 666).
  • FG Hamburg, 29.12.2008 - 3 K 128/08

    Grunderwerbsteuer: Gebäudesanierung und Einbringung in eigene Stiftung keine

  • FG Köln, 19.03.2003 - 5 K 5873/98

    Verwertungsbefugnis i.S.d. § 1 Abs. 2 GrEStG bei Leasingvertrag

  • BFH, 27.10.2004 - II R 23/03

    Baulandausweisung durch die Gemeinde als Gegenleistung

  • FG Düsseldorf, 27.04.2005 - 7 K 3128/04

    Grunderwerbsteuerpflicht; Verwertungsbefugnis; Sale-and-lease-back-Geschäft;

  • FG Sachsen, 05.05.2004 - 7 K 2162/02

    Grunderwerbsteuer; Vertragliches Wahlrecht des Käufers, bereits vor Übereignung

  • FG München, 18.03.2009 - 4 K 2581/05

    Grunderwerbsteuer bei Veräußerung einer Eigentumswohnung - Verpflichtung Dritten

  • FG Düsseldorf, 06.11.2003 - 7 K 4612/02

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines Grunderwerbsteuerbescheides für eine

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