Rechtsprechung
BGH, 25.06.2008 - II ZR 140/07 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Substantiierungspflicht im Rahmen der Nichtzulassungsbeschwerde vor dem BGH; Zulässigkeit einer actio pro socio des einzelnen Aufsichtsratsmitglieds; Anwendbarkeit der sog. Relevanztheorie des Senats im Zusammenhang mit der Anfechtbarkeit von ...
- Judicialis
AktG § 111 Abs. 2
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 103 Abs. 1
Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Stuttgart, 16.08.2006 - 39 O 119/06
- LG Stuttgart, 30.05.2007 - 39 O 119/06
- OLG Stuttgart, 30.05.2007 - 20 U 13/06
- BGH, 25.06.2008 - II ZR 140/07
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 16.07.2007 - II ZR 3/04
"TRIHOTEL" - Existenzvernichtender Eingriff: Änderung des Haftungskonzepts
Auszug aus BGH, 25.06.2008 - II ZR 140/07
b) Im Übrigen folgt entgegen der Ansicht des Klägers aus der früheren Senatsrechtsprechung zum qualifiziert faktischen GmbH-Konzern (vgl. dazu: BGHZ 122, 123 - TBB; aufgegeben seit BGHZ 149, 10 - Bremer Vulkan; zum neuen Haftungskonzept der Existenzvernichtungshaftung aus § 826 BGB: BGH, Urt. v. 16. Juli 2007 - II ZR 3/04, ZIP 2007, 1552 - TRIHOTEL, z.V.b. in BGHZ 173, 246) in Bezug auf die Darlegungs- und Beweislast - sofern diese Grundsätze überhaupt sinngemäß auf den von einem einzelnen Aufsichtsratsmitglied im Rechtsstreit mit der Gesellschaft behaupteten Konflikt zwischen abhängiger Gesellschaft und beherrschendem Unternehmen im sog. qualifiziert faktischen Aktienrechtskonzern übertragbar sind - nichts anderes. - BGH, 17.09.2001 - II ZR 178/99
Frage einer Haftung der ehemaligen Vorstandsmitglieder der Bremer Vulkan Verbund …
Auszug aus BGH, 25.06.2008 - II ZR 140/07
b) Im Übrigen folgt entgegen der Ansicht des Klägers aus der früheren Senatsrechtsprechung zum qualifiziert faktischen GmbH-Konzern (vgl. dazu: BGHZ 122, 123 - TBB; aufgegeben seit BGHZ 149, 10 - Bremer Vulkan;… zum neuen Haftungskonzept der Existenzvernichtungshaftung aus § 826 BGB: BGH, Urt. v. 16. Juli 2007 - II ZR 3/04, ZIP 2007, 1552 - TRIHOTEL, z.V.b. in BGHZ 173, 246) in Bezug auf die Darlegungs- und Beweislast - sofern diese Grundsätze überhaupt sinngemäß auf den von einem einzelnen Aufsichtsratsmitglied im Rechtsstreit mit der Gesellschaft behaupteten Konflikt zwischen abhängiger Gesellschaft und beherrschendem Unternehmen im sog. qualifiziert faktischen Aktienrechtskonzern übertragbar sind - nichts anderes. - BGH, 29.03.1993 - II ZR 265/91
Haftung des eine GmbH beherrschenden Unternehmensgesellschafters
Auszug aus BGH, 25.06.2008 - II ZR 140/07
b) Im Übrigen folgt entgegen der Ansicht des Klägers aus der früheren Senatsrechtsprechung zum qualifiziert faktischen GmbH-Konzern (vgl. dazu: BGHZ 122, 123 - TBB; aufgegeben seit BGHZ 149, 10 - Bremer Vulkan;… zum neuen Haftungskonzept der Existenzvernichtungshaftung aus § 826 BGB: BGH, Urt. v. 16. Juli 2007 - II ZR 3/04, ZIP 2007, 1552 - TRIHOTEL, z.V.b. in BGHZ 173, 246) in Bezug auf die Darlegungs- und Beweislast - sofern diese Grundsätze überhaupt sinngemäß auf den von einem einzelnen Aufsichtsratsmitglied im Rechtsstreit mit der Gesellschaft behaupteten Konflikt zwischen abhängiger Gesellschaft und beherrschendem Unternehmen im sog. qualifiziert faktischen Aktienrechtskonzern übertragbar sind - nichts anderes.
- BGH, 02.04.2007 - II ZR 325/05
Beschlussunfähigkeit des Aufsichtsrats wegen Ausschlusses des Stimmrechts eines …
Auszug aus BGH, 25.06.2008 - II ZR 140/07
Insoweit hat der Senat die Frage nach der Anfechtbarkeit von Aufsichtsrats- bzw. Vorstandsbeschlüssen bei Mitwirkung nicht stimmberechtigter Organmitglieder im Sinne seiner bisherigen Rechtsprechung (BGHZ 47, 341, 346) mit Urteil vom 2. April 2007 (II ZR 325/05, ZIP 2007, 1057 Tz. 13) in Anwendung der Kausalitätstheorie entschieden; damit steht das Berufungsurteil in Einklang. - BGH, 04.07.2000 - VI ZR 236/99
Substantiierung des klagebegründenden Parteivorbringens
Auszug aus BGH, 25.06.2008 - II ZR 140/07
Hinsichtlich der Anforderungen an die Substantiierungspflicht entspricht es gesicherter höchstrichterlicher Rechtsprechung, dass es vom Einzelfall abhängt, in welchem Maße die Partei ihr Vorbringen durch die Darlegung konkreter Einzeltatsachen (weiter) substantiieren muss (vgl. nur BGH, Urt. v. 4. Juli 2000 - VI ZR 236/99, NJW 2000, 3286 f.); ein solcher Fall weitergehender Substantiierungspflicht liegt insbesondere dann vor, wenn - wie hier - der Gegenvortrag dazu Anlass bietet. - BGH, 17.04.1967 - II ZR 157/64
Anforderung an die Genehmigung eines schwebend unwirksamen Vertrages
Auszug aus BGH, 25.06.2008 - II ZR 140/07
Insoweit hat der Senat die Frage nach der Anfechtbarkeit von Aufsichtsrats- bzw. Vorstandsbeschlüssen bei Mitwirkung nicht stimmberechtigter Organmitglieder im Sinne seiner bisherigen Rechtsprechung (BGHZ 47, 341, 346) mit Urteil vom 2. April 2007 (II ZR 325/05, ZIP 2007, 1057 Tz. 13) in Anwendung der Kausalitätstheorie entschieden; damit steht das Berufungsurteil in Einklang. - OLG Stuttgart, 30.05.2007 - 20 U 12/06
Aktienrecht: Internationale Zuständigkeit bei Ansprüchen aus qualifiziertem …
Auszug aus BGH, 25.06.2008 - II ZR 140/07
Unbegründet ist die hierzu vom Kläger erhobene Gehörsrüge, das Berufungsgericht habe dessen Vortrag nicht zur Kenntnis genommen, wonach er sich gegen eine Mehrzahl von Strukturmaßnahmen wende, die einen isolierten Nachteilsausgleich im Einzelfall unmöglich machten; insoweit reiche die Bezugnahme des Berufungsgerichts auf die Urteilsgründe im Parallelverfahren - 20 U 12/06 (= II ZR 133/07) nicht aus, weil jenes Urteil nicht zwischen den Parteien des vorliegenden Rechtsstreits ergangen sei. - BGH, 24.04.2009 - II ZR 133/07
Zurückweisung einer Anhörungsrüge mangels Verletzung des rechtlichen Gehörs
Auszug aus BGH, 25.06.2008 - II ZR 140/07
Unbegründet ist die hierzu vom Kläger erhobene Gehörsrüge, das Berufungsgericht habe dessen Vortrag nicht zur Kenntnis genommen, wonach er sich gegen eine Mehrzahl von Strukturmaßnahmen wende, die einen isolierten Nachteilsausgleich im Einzelfall unmöglich machten; insoweit reiche die Bezugnahme des Berufungsgerichts auf die Urteilsgründe im Parallelverfahren - 20 U 12/06 (= II ZR 133/07) nicht aus, weil jenes Urteil nicht zwischen den Parteien des vorliegenden Rechtsstreits ergangen sei.