Rechtsprechung
BGH, 11.07.2005 - II ZR 235/03 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- Deutsches Notarinstitut
GmbHG § 43 Abs. 1; GmbHG § 64
Haftung des faktischen Geschäftsführers einer GmbH bei verspäteter Insolvenzantragsstellung - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Pflicht des faktischen Geschäftsführers zur rechtzeitigen Stellung des Insolvenzantrages; Folgen der Pflichtversäumung; Handeln wie ein Organmitglied
- Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)
Haftung des faktischen Geschäftsführers
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GmbHG § 43 Abs. 1 § 64
Rechtsstellung des faktischen Geschäftsführers einer GmbH - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Haftung des faktischen Geschäftsführers einer GmbH wegen nicht rechtzeitiger Stellung des Insolvenzantrages
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- meyer-koering.de (Zusammenfassung)
Haftung eines faktischen Geschäftsführers einer GmbH
- gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)
Faktischer Geschäftsführer, Insolvenzverfahrensverschleppung, Schadensersatzanspruch
- dr-schulte.de (Kurzinformation)
Faktischer Geschäftsführer einer GmbH ist nicht nur zur rechtzeitigen Stellung des Insolvenzantrages nach § 64 I GmbHG verpflichtet und haftet dafür
- anwalt.de (Kurzinformation)
GmbH-Recht: Haftung faktischer Geschäftsführer
Besprechungen u.ä. (3)
- WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)
Insolvenzantragspflicht des faktischen Geschäftsführers und Haftung wegen Antragspflichtverletzung
- dr-schulte.de (Kurzanmerkung)
Faktischer Geschäftsführer einer GmbH ist nicht nur zur rechtzeitigen Stellung des Insolvenzantrages nach § 64 I GmbHG verpflichtet und haftet dafür
- anwalt24.de (Entscheidungsbesprechung)
Die Haftung des faktischen Geschäftsführers der GmbH
Verfahrensgang
- LG Ellwangen/Jagst, 20.12.2002 - 2 O 237/01
- OLG Stuttgart, 08.07.2003 - 10 U 14/03
- BGH, 11.07.2005 - II ZR 235/03
Papierfundstellen
- ZIP 2005, 1550
- NZI 2006, 63
- WM 2005, 1706
- BB 2005, 1867
- BB 2005, 1869
- DB 2005, 1897
- NZG 2005, 816
Wird zitiert von ... (65) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 08.01.2001 - II ZR 88/99
Bilanzierung eigenkapitalersetzender Mittel; Zahlungen des Geschäftsführers nach …
Auszug aus BGH, 11.07.2005 - II ZR 235/03
c) In die Entscheidung, durch die der (faktische) Geschäftsführer zum Ersatz von Zahlungen i. S. von § 64 Abs. 2 GmbHG verurteilt wird, ist der Vorbehalt hinsichtlich seines Verfolgungsrechts gegen den Insolvenzverwalter bezüglich seiner Gegenansprüche nach Erstattung an die Masse von Amts wegen aufzunehmen (Ergänzung zu BGHZ 146, 264).Die Revision des Beklagten bleibt überwiegend erfolglos (I.); sie ist nur insoweit begründet, als die Vorinstanzen es versäumt haben, in das Urteil den gebotenen (BGHZ 146, 264) Vorbehalt hinsichtlich des Verfolgungsrechts des Beklagten gegen den Insolvenzverwalter bezüglich seiner Gegenansprüche nach Erstattung der Klageforderung an die Masse aufzunehmen (II.).
Die Vorinstanzen haben zwar unter ausdrücklicher Bezugnahme auf das Senatsurteil BGHZ 146, 264 zutreffend den Einwand des Beklagten hinsichtlich einer Kürzung des Ersatzanspruchs der Schuldnerin um die fiktiv auf die vom Beklagten unzulässig beglichenen Forderungen entfallende Insolvenzquote zurückgewiesen, weil nach der neueren Senatsrechtsprechung der nach § 64 Abs. 2 GmbHG als faktischer Geschäftsführer in Anspruch genommene Beklagte die verbotswidrigen Zahlungen der Insolvenzmasse ungekürzt zu erstatten hat.
Dabei haben beide Tatgerichte aber übersehen, daß der Senat in demselben Urteil entschieden hat, daß zur Vermeidung einer Bereicherung der Masse dem erstattungspflichtigen Geschäftsführer im Urteil vorzubehalten ist, seinen Gegenanspruch, der sich nach Rang und Höhe mit dem Betrag deckt, den der begünstigte Gesellschaftsgläubiger im Insolvenzverfahren erhalten hätte, nach Erstattung an die Masse gegen den Insolvenzverwalter zu verfolgen (BGHZ 146, 264, 279 sowie Leitsatz c).
- BGH, 21.03.1988 - II ZR 194/87
Konkursantragspflicht des faktischen Geschäftsführers
Auszug aus BGH, 11.07.2005 - II ZR 235/03
a) Der faktische Geschäftsführer einer GmbH ist nicht nur zur rechtzeitigen Stellung des Insolvenzantrages nach § 64 Abs. 1 GmbHG verpflichtet, sondern hat auch die haftungsrechtlichen Folgen einer Versäumung dieser Pflicht (hier: Ersatz von Zahlungen nach § 64 Abs. 2 GmbHG) zu tragen (i. Anschl. an Senat, BGHZ 104, 44; 150, 61).Entscheidend ist vielmehr, daß der Betreffende die Geschicke der Gesellschaft - über die interne Einwirkung auf die satzungsmäßige Geschäftsführung hinaus - durch eigenes Handeln im Außenverhältnis, das die Tätigkeit des rechtlichen Geschäftsführungsorgans nachhaltig prägt, maßgeblich in die Hand genommen hat (BGHZ 150, 61, 69 f.; BGHZ 104, 44, 48;… vgl. ferner Sen.Urt. v. 27. Juni 2005 - II ZR 113/03, Umdr. S. 6, z.V.b.).
- BGH, 25.02.2002 - II ZR 196/00
Umfang der Ausfallhaftung des faktischen Geschäftsführers
Auszug aus BGH, 11.07.2005 - II ZR 235/03
a) Der faktische Geschäftsführer einer GmbH ist nicht nur zur rechtzeitigen Stellung des Insolvenzantrages nach § 64 Abs. 1 GmbHG verpflichtet, sondern hat auch die haftungsrechtlichen Folgen einer Versäumung dieser Pflicht (hier: Ersatz von Zahlungen nach § 64 Abs. 2 GmbHG) zu tragen (i. Anschl. an Senat, BGHZ 104, 44; 150, 61).Entscheidend ist vielmehr, daß der Betreffende die Geschicke der Gesellschaft - über die interne Einwirkung auf die satzungsmäßige Geschäftsführung hinaus - durch eigenes Handeln im Außenverhältnis, das die Tätigkeit des rechtlichen Geschäftsführungsorgans nachhaltig prägt, maßgeblich in die Hand genommen hat (BGHZ 150, 61, 69 f.; BGHZ 104, 44, 48;… vgl. ferner Sen.Urt. v. 27. Juni 2005 - II ZR 113/03, Umdr. S. 6, z.V.b.).
- BGH, 27.06.2005 - II ZR 113/03
Voraussetzungen der deliktischen Haftung des faktischen Geschäftsführers
Auszug aus BGH, 11.07.2005 - II ZR 235/03
Entscheidend ist vielmehr, daß der Betreffende die Geschicke der Gesellschaft - über die interne Einwirkung auf die satzungsmäßige Geschäftsführung hinaus - durch eigenes Handeln im Außenverhältnis, das die Tätigkeit des rechtlichen Geschäftsführungsorgans nachhaltig prägt, maßgeblich in die Hand genommen hat (BGHZ 150, 61, 69 f.; BGHZ 104, 44, 48; vgl. ferner Sen.Urt. v. 27. Juni 2005 - II ZR 113/03, Umdr. S. 6, z.V.b.).
- BGH, 24.10.2005 - II ZR 55/04
Bestellung des GmbH-Geschäftsführers unter auflösender Bedingung
Schließlich unterliegt der nach Bedingungseintritt tätig bleibende "faktische" Geschäftsführer dem Pflichtenkreis eines ordentlichen Geschäftsführers und haftet etwa bei einer Missachtung der Insolvenzantragspflicht (§ 64 Abs. 1 GmbHG; vgl. Sen.Urt. v. 11. Juli 2005 - II ZR 235/03, ZIP 2005, 1550 und v. 27. Juni 2005 - II ZR 113/03, ZIP 2005, 1414). - OLG München, 23.01.2019 - 7 U 2822/17
Haftung eines faktischen Geschäftsführers für von ihm veranlasste Überweisungen
Entscheidend ist, dass der Betreffende die Geschicke der Gesellschaft - über die interne Einwirkung auf die satzungsmäßige Geschäftsführung hinaus - durch eigenes Handeln im Außenverhältnis, das die Tätigkeit des rechtlichen Geschäftsführungsorgans nachhaltig prägt, maßgeblich in die Hand genommen hat (BGH, Urteil vom 11.07.2015, Az. II ZR 235/03, Rdnr. 8 m.w.N aus der BGH-Rechtsprechung).Da demnach für die Gesellschaft sowohl im Innen- als auch im Außenverhältnis nur Dieter G. handelte, die im Handelsregister eingetragene Geschäftsführerin Frau G. dagegen keine Geschäftsführertätigkeit entfaltete, hat Dieter G. im Sinne der oben angeführten ständigen Rechtsprechung des BGH (vgl. Urteil vom 11.07.2015, Az. II ZR 235/03, Rdnr. 8 m.w.N aus der BGH-Rechtsprechung) die Geschicke der Gesellschaft - über die interne Einwirkung auf die satzungsmäßige Geschäftsführung hinaus - durch eigenes Handeln im Außenverhältnis, das die Tätigkeit des rechtlichen Geschäftsführungsorgans nachhaltig prägte, maßgeblich in die Hand genommen und war deshalb faktischer Geschäftsführer.
Denn wie der BGH nach seiner Entscheidung vom 25.02.2002 im Zusammenhang mit der Haftung aus § 64 Abs. 2 GmbHG allgemein festgestellt hat, muss sich jemand, der faktisch wie ein Organmitglied gehandelt hat, als Konsequenz seines Verhaltens auch wie ein nach dem Gesetz bestelltes Organmitglied verantworten (BGH, Urteil vom 11.07.2005, Az. II ZR 235/03, Rdnr. 8).
- BFH, 19.06.2007 - VIII R 54/05
Verdeckte Gewinnausschüttung durch Geldentnahmen eines GmbH-Geschäftsführers, der …
Deshalb kommt eine persönliche Haftung des Gesellschafters einer GmbH ausnahmsweise allenfalls dann in Betracht, wenn er faktischer Geschäftsführer ist (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 11. Juli 2005 II ZR 235/03, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2005, 1220), bei rechtsmissbräuchlichen Eingriffen in das Gesellschaftsvermögen (BGH-Urteil vom 24. Juni 2002 II ZR 300/00, BGHZ 151, 181), sonstiger aktiver Schädigung der GmbH (vgl. BGH-Urteile vom 29. November 2004 II ZR 14/03, Der Betrieb --DB-- 2005, 331; vom 14. November 2005 II ZR 178/03, BGHZ 165, 85 - Durchgriffshaftung bei Insolvenz der GmbH) oder Verletzung der Treuepflicht gegenüber einem Mitgesellschafter (BGH-Urteil vom 11. Dezember 2006 II ZR 166/05, DB 2007, 276).
- BGH, 29.06.2023 - IX ZR 56/22
Ausschluss der Einbeziehung eines Dritten in den Schutzbereich des zwischen …
In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist geklärt, dass ein faktischer Geschäftsführer sowohl zur Stellung des Insolvenzantrags verpflichtet ist als auch für die zivilrechtlichen Folgen einer verspäteten Antragstellung einzustehen hat (vgl. BGH, Urteil vom 21. März 1988 - II ZR 194/87, BGHZ 104, 44, 46; vom 25. Februar 2002 - II ZR 196/00, BGHZ 150, 61, 69; vom 11. Juli 2005 - II ZR 235/03, ZIP 2005, 1550 f;… Beschluss vom 2. Juni 2008 - II ZR 104/07, ZIP 2008, 1329 Rn. 4). - OLG München, 22.06.2017 - 23 U 3769/16
Haftung des Organs für masseverkürzende Leistungen
Die Berufung hat insoweit Erfolg, als dem Beklagten zur Vermeidung einer Bereicherung der Masse im Urteil vorzubehalten ist, seinen Gegenanspruch, der sich nach Rang und Höhe mit dem Betrag deckt, den der begünstigte Gesellschaftsgläubiger im Insolvenzverfahren erhalten hätte, nach Erstattung an die Masse gegen den Insolvenzverwalter zu verfolgen (vgl. BGH, Urteil vom 11. Juli 2005 - II ZR 235/03 -, juris Tz. 14). - OLG Hamburg, 25.05.2007 - 11 U 116/06
Schadenersatzklage gegen den GmbH-Geschäftführer wegen Zahlungen nach Eintritt …
Der Umstand, dass diejenigen Zahlungsempfänger, deren Anspruch gegen die Gesellschaft bereits bei Eintritt der Insolvenzreife bestand, bei rechtzeitigem Stellen des Insolvenzantrags möglicherweise ebenfalls nicht leer ausgegangen wären, sondern Zahlungen in Höhe der (erst nach Abschluss des Insolvenzverfahrens feststehenden) Insolvenzquote erhalten hätten, bleibt entsprechend dem Gesetzeszweck, "das Gesellschaftsvermögen wieder aufzufüllen, damit es im Insolvenzverfahren zur ranggerechten und gleichmäßigen Befriedigung aller Gesellschaftsgläubiger zur Verfügung steht", ohne Einfluss auf die Höhe des Ersatzanspruchs (BGH Urteil v. 11.7.2005 - II ZR 235/03, BB 2005, 1869, unter II.; BGH Urteil v. 8.1.2001 - II ZR 88/99, BGHZ 146, 264, unter III.1., mit Hinweisen auf abweichende Literaturmeinungen).Der BGH (Urteil v. 8.1.2001 - II ZR 88/99, BGHZ 146, 264, unter III.1.; bestätigt durch BGH Urteil v. 11.7.2005 - II ZR 235/03, BB 2005, 1869, unter II.) hat allerdings ohne nähere Erläuterungen ausgesprochen, dem Geschäftsführer sei im Urteil "vorzubehalten, nach Erstattung an die Masse seine Rechte gegen den Insolvenzverwalter zu verfolgen", damit es nicht zu einer "Bereicherung der Masse" komme.
Ohne weiteres nachvollziehbar ist die Prämisse, dass es durch gläubigerschützende Ausgleichsvorschriften (§ 64 II GmbHG, §§ 129 ff. InsO) nicht zu einer (endgültigen) Bereicherung der Masse kommen darf (so z.B. schon BGH Urteil v. 18.12.1995 - II ZR 277/94, BGHZ 131, 325, unter II1.; ferner BGH Urteil v. 8.1.2001 - II ZR 88/99, BGHZ 146, 264, unter III.1.; BGH Urteil v. 11.7.2005 - II ZR 235/03, BB 2005, 1869, unter II.).
Der Vorbehalt war von Amts wegen aufzunehmen (BGH Urteil v. 11.7.2005 - II ZR 235/03, BB 2005, 1869, Leitsatz 3 sowie unter II. der Entscheidungsgründe), so dass der fehlende Antrag des Beklagten insoweit nicht schadet.
Bezüglich seines Wortlauts weicht der vom Senat ausgesprochene Vorbehalt von der Formulierung ab, die der BGH in seinem Urteil vom 11.7.2005 (II ZR 235/03, BB 2005, 1869, Tenor, II.) selbst gewählt hat.
Der BGH ist in seinem Urteil vom 11.7.2005 (II ZR 235/03, BB 2005, 1869) in Bezug auf einen Gesamtstreitwert von knapp 150.000 EUR ausweislich der Kostenentscheidung (5 % für den klagenden Insolvenzverwalter, 95 % für den beklagten - faktischen - Geschäftsführer) offensichtlich von einem Wertanteil des Vorbehalts im Verhältnis zur ansonsten antragsgemäßen Verurteilung in Höhe von 5 % ausgegangen.
- BGH, 11.02.2008 - II ZR 291/06
Stimmrechtsbevollmächtigung bei Vereinbarung über Geschäftsführerwechsel im …
Eine faktische Geschäftsführerstellung erfordert den Nachweis, dass der Betreffende die Geschicke der Gesellschaft durch eigenes Handeln im Außenverhältnis, das die Tätigkeit des rechtlichen Geschäftsführungsorgans nachhaltig prägt, maßgeblich in die Hand genommen hat (BGHZ 150, 61, 69 f.; Sen.Urt. v. 11. Juli 2005 - II ZR 135/03, ZIP 2005, 1550). - BGH, 06.08.2019 - X ARZ 317/19
Begründung eines Gerichtsstandes am Sitz der Gesellschaft für Ansprüche aus § …
Passivlegitimiert sind nur Personen, die rechtlich oder faktisch (BGH, Urteil vom 11. Juli 2005 - II ZR 235/03, NZG 2005, 816) als Geschäftsführer fungiert haben. - BGH, 01.02.2010 - II ZR 209/08
Zurückverweisung wegen eines schweren Verfahrensmangels durch das …
Dies wird in dem wiedereröffneten Berufungsverfahren unter Beachtung der vom Senat aufgestellten Anforderungen, die für die Annahme einer faktischen Organstellung erfüllt sein müssen (…vgl. nur Sen.Urt. v. 27. Juni 2005 - II ZR 113/03, ZIP 2005, 1414; v. 11. Juli 2005 - II ZR 235/03, ZIP 2005, 1550), nachzuholen sein. - BGH, 02.06.2008 - II ZR 104/07
Haftung wegen existenzvernichtenden Eingriffs
1. Die Rechtsfrage, unter welchen Voraussetzungen jemand "faktisch" wie ein Geschäftsführer gehandelt und als Konsequenz seines Verhaltens sich wie ein nach dem Gesetz bestelltes Organmitglied zu verantworten hat (sog. faktischer Geschäftsführer), ist in der Rechtsprechung des Senats hinreichend geklärt (vgl. BGHZ 104, 44; 150, 61; Sen.Urt. v. 11. Juli 2005 - II ZR 235/03, ZIP 2005, 1550 m.w.Nachw.). - OLG München, 18.01.2018 - 23 U 2702/17
Ansprüche aus Geschäftsführerhaftung
- BGH, 24.07.2013 - IV ZR 110/12
Verkehrshaftungsversicherung für einen Frachtführer: Vorweggenommene …
- OLG München, 17.01.2019 - 23 U 998/18
Haftung des Geschäftsführers für Zahlungen nach Insolvenzreife
- OLG Hamburg, 08.11.2013 - 11 U 192/11
GmbH-Geschäftsführerhaftung wegen Insolvenzverschleppung: Feststellung einer …
- OLG München, 17.07.2019 - 7 U 2463/18
Sunstantiierung einer behaupteten faktischen Geschäftsführung und …
- OLG München, 09.08.2018 - 23 U 2936/17
Haftung des GmbH-Geschäftsführers für Pflichtverletzungen und Zahlungen nach …
- OLG Bamberg, 31.07.2023 - 2 U 38/22
§ 64 GmbHG aF - Schadensersatzpflicht des Unternehmensberaters ggü. dem …
- OLG Köln, 21.12.2023 - 24 U 95/23
Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung und sittenwidriger …
- OLG Köln, 21.12.2023 - 24 U 15/23
Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung und sittenwidriger …
- BFH, 30.10.2008 - III R 107/07
Eigenhändige Unterzeichnung des Investitionszulageantrags einer …
- FG Köln, 15.12.2017 - 13 V 2969/17
Abgabenordnung: Haftung eines faktischen Geschäftsführers
- OLG Stuttgart, 18.01.2006 - 4 U 189/05
Gesellschafts- und Insolvenzrecht: Erstattungsanspruch des Insolvenzverwalters …
- OLG Köln, 07.12.2023 - 24 U 66/23
Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung und sittenwidriger …
- BGH, 19.02.2013 - II ZR 296/12
Geschäftsführerzahlungen einer insolvenzreifen Gesellschaft: Klage auf Vorbehalt …
- FG Hamburg, 22.04.2008 - 3 K 222/06
Abgabenordnung: Haftung von Strohmann- und faktischem Geschäftsführer der GmbH
- LAG Köln, 15.11.2005 - 9 Sa 78/05
Erstattungspflicht, faktischer GmbH-Geschäftsführer, Insolvenzverschleppung
- OLG Köln, 21.12.2023 - 24 U 45/23
Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung und sittenwidriger …
- KG, 31.01.2017 - 21 U 36/14
Schadensersatzanspruch gegen den faktischen GmbH-Geschäftsführer bei nicht …
- OLG München, 25.07.2019 - 23 U 2916/17
Haftung des GmbH-Geschäftsführers nach Eintritt der Insolvenzreife
- OLG Köln, 23.11.2023 - 24 U 69/23
- LG Aachen, 03.03.2015 - 10 O 193/08
Forderungsanspruch eines Insolvenzverwalters über das Vermögen einer Firma …
- OLG Düsseldorf, 16.10.2013 - 15 U 35/13
Haftung des Geschäftsführers einer insolvenzreifen GmbH wegen des Einzugs von …
- OLG München, 22.06.2017 - 23 U 1099/17
Umwandlung eines Befreiungsanspruchs in Zahlungsanspruch durch Eröffnung des …
- OLG Düsseldorf, 18.12.2009 - 17 U 152/08
Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Ansprüche gem. § 64 GmbHG
- OLG Dresden, 27.06.2006 - 2 U 1947/05
Freistellungsantrag; Unterbrechung der Kausalität; schadensrechtliche …
- OLG München, 06.10.2005 - 23 U 2381/05
Die Verwendung einer Bareinlage zum Unternehmenskauf kann eine verdeckte …
- OLG Rostock, 22.01.2018 - 6 U 10/14
Haftung des GmbH-Geschäftsführers wegen Zahlungen nach Eintritt der …
- AG Hannover, 09.08.2018 - 903 IN 3381/18
2
- OLG Jena, 18.04.2007 - 6 U 734/06
Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens ; Anforderung an einen faktischen …
- OLG Düsseldorf, 13.07.2011 - 15 U 282/09
Anspruch eines Rechtsanwalts auf Honorarvergütung und auf Erstattung verauslagter …
- BGH, 17.07.2006 - II ZR 178/05
Feststellung der Überschuldung bei Aktivierung einer Forderung der Gesellschaft …
- LAG Rheinland-Pfalz, 04.08.2016 - 5 Sa 155/16
Schadensersatz wegen Insolvenzverschleppung - Sachwalterhaftung
- OLG Celle, 20.06.2007 - 9 U 135/06
Geltendmachung der Zahlung ausstehender Stammeinlagen gegen einen Gesellschafter …
- FG Berlin, 27.02.2006 - 9 K 9114/05
Keine Lohnsteuerhaftung des früheren Geschäftsführers einer insolventen GmbH, …
- OLG Köln, 15.12.2011 - 18 U 188/11
Voraussetzungen der Haftung des faktischen Geschäftsführers einer GmbH
- OLG Schleswig, 05.02.2009 - 5 U 106/08
Rangrücktrittserklärung für Gesellschafterdarlehen: Überraschende Klausel; …
- OLG Frankfurt, 22.10.2010 - 10 U 144/09
Zur Insolvenzantragspflicht nach § 64 GmbHG
- OLG Köln, 09.06.2011 - 18 W 34/11
Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für …
- LG Düsseldorf, 25.08.2021 - 13 O 404/18
- FG Köln, 17.01.2014 - 13 V 3359/13
Besonderheiten bei AdV von Ermessensverwaltungsakten im Rahmen des …
- OLG Köln, 25.01.2018 - 18 U 76/14
- LG München I, 30.04.2018 - 5 HKO 21625/16
Stundung oder Umwandlung des Verlustausgleichsanspruchs einer GmbH
- OLG Brandenburg, 16.01.2008 - 7 U 108/07
Zur Haftung des GmbH-Geschäftsführers für Zahlungen trotz bestehender …
- FG München, 25.11.2014 - 2 K 40/12
Haftung als faktischer Geschäftsführer und Steuerhinterzieher
- LG München I, 02.02.2007 - 6 O 18080/06
- OLG Schleswig, 07.06.2007 - 5 U 174/06
- LG Mönchengladbach, 18.06.2014 - 6 O 391/13
Ansprüche des Insolvenzverwalters auf Erstattung nach Insolvenzreife geleisteter …
- LG Krefeld, 16.03.2016 - 7 O 119/13
Ersatzanspruch eines Insolvenzverwalters von nach Eintritt der Insolvenzreife …
- OLG Schleswig, 04.05.2007 - 5 U 100/06
- AG Dresden, 27.02.2007 - 532 IN 262/07
Befugnis eines (Mit-)Gesellschafters einer GmbH zur Stellung eines …
- AG Dresden, 30.01.2007 - 532 IN 262/07
Befugnis des Geschäftsführers einer GmbH zur Stellung eines …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 25.08.2015 - L 4 KR 235/12
- LG Stade, 05.08.2010 - 8 O 24/10
Qualifizierung eines faktischen Geschäftsführers einer Handelsgesellschaft mit …
- OLG Schleswig, 12.08.2020 - 2 Ws 77/20
- LG Berlin, 15.11.2011 - 36 O 256/07