Rechtsprechung
BGH, 12.04.2016 - II ZR 297/15 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 9 ZPO, § 26 Nr 8 ZPOEG
Nichtzulassungsbeschwerde: Streitwert bei Beendigung des Dienstverhältnisses eines GmbH-Geschäftsführers
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Bestimmung des Streitwerts und der Beschwer bei einer Klage gegen die Beendigung des Dienstverhältnisses eines Geschäftsführers einer GmbH; Bestimmung des Werts der Beschwer nach dem Wert der Anfechtung des Gesellschafterbeschlusses über die Kündigung des ...
- rewis.io
Nichtzulassungsbeschwerde: Streitwert bei Beendigung des Dienstverhältnisses eines GmbH-Geschäftsführers
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EGZPO § 26 Nr. 8; ZPO § 9
Bestimmung des Streitwerts und der Beschwer bei einer Klage gegen die Beendigung des Dienstverhältnisses eines Geschäftsführers einer GmbH; Bestimmung des Werts der Beschwer nach dem Wert der Anfechtung des Gesellschafterbeschlusses über die Kündigung des ... - datenbank.nwb.de
Nichtzulassungsbeschwerde: Streitwert bei Beendigung des Dienstverhältnisses eines GmbH-Geschäftsführers
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die Kündidgung des GmbH-Geschäftsführers - und der Streitwert
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NZG 2016, 868
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 21.05.2013 - II ZR 110/12
Bestimmung des Streitwerts bei Streit betreffend die Abberufung des …
Auszug aus BGH, 12.04.2016 - II ZR 297/15
Der Wert wird nicht dadurch erhöht, dass sich die Klage nicht nur gegen die Beendigung des Dienstverhältnisses, sondern auch gegen die Beendigung der Organstellung richtet (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Mai 2013 - II ZR 110/12, juris Rn. 2 mwN).
- BayObLG, 20.01.2023 - 102 Sch 115/21
Zulässige Anträge auf Vollstreckbarerklärung aus einem Schiedsspruch
Ist Streitgegenstand einer Beschlussmängelstreitigkeit auch oder ausschließlich die Beendigung des Geschäftsführer-Dienstverhältnisses, so ist der Streitwert entsprechend § 9 ZPO mit dem Dreieinhalbfachen des vertraglichen Jahresentgelts anzusetzen, wenn die Bezugszeit nicht wegen einer Befristung des Dienstverhältnisses geringer ist (vgl. BGH, Beschluss vom 12. April 2016, II ZR 297/15, juris Rn. 2;… Beschluss vom 21. Mai 2013, II ZR 110/12, juris Rn. 2 m. w. N).