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Rechtsprechung
   OVG Bremen, 30.01.1968 - II A 154/67   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1968,2630
OVG Bremen, 30.01.1968 - II A 154/67 (https://dejure.org/1968,2630)
OVG Bremen, Entscheidung vom 30.01.1968 - II A 154/67 (https://dejure.org/1968,2630)
OVG Bremen, Entscheidung vom 30. Januar 1968 - II A 154/67 (https://dejure.org/1968,2630)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1968, 2078 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BVerwG, 13.12.1974 - VII C 42.72

    Plakatflächen für Wahlwerbung auf öffentlichen Straßen

    Das Oberverwaltungsgericht geht in seinem Urteil vom 24. Januar 1972 - IX A 1212/71 - (vgl. dazu Urteil des erkennenden Senats vom 13. Dezember 1974 - BVerwG VII C 43.72 -) ebenfalls von solchen Schranken aus, wenn es die Gemeinde für berechtigt hält, dafür zu sorgen, daß eine wochenlange Verschandelung und Verschmutzung des Stadtbildes durch sogenanntes wildes Plakatieren, dessen Genehmigung in jenem Fall lediglich allgemein für einzelne Straßenzüge, nicht aber für bestimmte Standorte begehrt worden war, verhindert wird, ähnliche und möglicherweise noch weitergehende Schranken mögen sich im Einzelfall etwa aus der Notwendigkeit ergeben, einen besonders schützenswerten historischen Stadtkern von einer Sichtwerbung für Wahlzwecke gänzlich freizuhalten (vgl. z.B. Urteil des OVG Bremen vom 30. Januar 1968 - II A 154/67, I BA 59/67 - S. 39 [Leitsätze in NJW 1968, 2078] für den Innenbereich in der Umgebung des Bremer Rathauses) oder dort der Wahlpropaganda nach den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit engere Grenzen zu setzen als anderswo.
  • BVerwG, 13.12.1974 - VII C 43.72

    Bereitstellung gemeindeeigener Plakatflächen für Wahlpropaganda politischer …

    Ähnliche und möglicherweise noch weitergehende Schranken mögen sich im Einzelfall etwa aus der Notwendigkeit ergeben, einen besonders schützenswerten historischen Stadtkern von einer Sichtwerbung für Wahlzwecke gänzlich freizuhalten (vgl. z.B. Urteil des OVG Bremen vom 30. Januar 1968 - II A 154/67, I BA 59/67 - S. 39 [Leitsätze in NJW 1968, 2078] für den Innenbereich in der Umgebung des Bremer Rathauses) oder dort der Wahlpropaganda nach den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit engere Grenzen zu setzen als anderswo.
  • StGH Bremen, 08.02.1969 - St 2/68

    Beschwerde der Deutschen Friedensunion gegen einen Beschluß des …

    Auf eine Unterlassungsklage der DFU hin habe das Verwaltungsgericht Bremen - II. Kammer - durch Urteil vom 28. August 1967 (II A 154/67) die Stadt Bremen verurteilt, die DFU während des Wahlkampfs für die Bürgerschaftswahl 1967 nicht aufgrund der Stra- ßenordnung am Tragen von Plakaten und Verteilen von Handzetteln und anderem Werbematerial innerhalb des Gebietes U. L.-Frauenkirchhof, Obernstraße, Am Markt einschließlich vor dem neuen Rathaus und am Aufstellen von Werbestellschildern einschließlich des Anlehnens und Aufhängens von Schildern an Bäumen und Lichtmasten und sonstigen anderen 4.

    Das Oberverwaltungsgericht Bremen habe in seinem Urteil vom 30. Januar 1968 in dem Verwaltungsprozeß der DFU gegen die Stadtgemeinde Bremen (II A 154/67, I BA 59/67) sinngemäß ausgeführt, nach der Straßenordnung stelle das Verteilen von Handzetteln, das Tragen von Plakaten und das Aufstellen von Schildern auf öffentlichen Straßen und Plätzen eine Sondernutzung dar, zu der eine Gebrauchserlaubnis erforderlich sei.

  • OLG Stuttgart, 25.09.1975 - 3 Ss (8) 298/75

    Verteilung von Flugblättern ohne Sondernutzungserlaubnis; Begehen einer …

    Dies schließt jedenfalls solche landesrechtlichen Regelungen, die, wie die §§ 15, 18, 56 StG-BW, primär nur die Rechte und Nutzungsverhältnisse an Straßen, nicht aber die Verkehrsüberwachung oder die Sicherheit des fließenden Verkehrs, zum Gegenstand haben, im Hinblick auf diese ihre andersgeartete Zielsetzung nicht aus (vgl. BVerfGE 32, 319, BVerwGE 34, 242, OVG Bremen NJW 1968, 2078, Jagusch, Straßenverkehrsrecht, 21. Aufl. 1974, § 33 StVO Anm. 15).
  • OVG Bremen, 03.09.1971 - I BA 13/71

    Rechtmäßigkeit des Verbots einer Versammlung unter freiem Himmel; Unmittelbare …

    Dass die Ausübung des Gemeingebrauchs an öffentlichen Strassen und Plätzen vorübergehend beschränkt werden darf und im übrigen in der Gemeinverträglichkeit ihre Grenze findet, ist ebenfalls nicht zweifelhaft (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 8.11.1967 - II V 201/67, I B 28/67 - und Urteil vom 30.1.1968 - II A 154/67, I BA 59/67 -).
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