Rechtsprechung
| BVerwG, 21.03.1962 - II B 1.60 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Revisibilität Berliner Landesbeamtenrechts - Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 11.01.1962 - II C 114.60
Anspruch auf Ernennung zum Zollobersekretär und Einweisung in eine Planstelle der …
Auszug aus BVerwG, 21.03.1962 - II B 1.60
Eine Ausnahme von diesen Grundsätzen hat das Bundesverwaltungsgericht in seiner Rechtsprechung auch dann nicht zugelassen, wenn der Betroffene am 1. Dezember 1952 nicht in der damals von ihm innegehabten planmäßigen Angestelltenstelle beschäftigt wurde, sondern auf Grund einer mit der Absicht dauernder anderweitiger Verwendung vorgenommenen Abordnung eine Tätigkeit ausgeübt hat, für die eine damals nicht von ihm innegehabte (und höher als die von ihm damals innegehabte Angestelltenstelle eingruppierte) Angestelltenstelle im Stellenplan 1952 ausgeworfen war (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 11. Januar 1962 - BVerwG II C 114.60 -).Durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist schließlich schon klargestellt, daß der am 1. Dezember 1952 in der innegehabten Angestelltenstelle ausgeübten Tätigkeit bei der Anwendung des § 171 Abs. 1 LBG nur insoweit Bedeutung zukommt, als der betroffene Angestellte sogar bei Vorliegen der schon erörterten Überleitungsvoraussetzungen die Überleitung nicht beanspruchen kann, wenn die aus der innegehabten planmäßigen Angestelltenstelle hervorgegangene Beamtenplanstelle nicht der "Tätigkeit beim Inkrafttreten des Gesetzes" entspricht (ebenso das schon erwähnte Urteil des Senats vom 11. Januar 1962 - BVerwG II C 114.60 -).
- BVerwG, 29.12.1960 - II B 44.60
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Änderung der allgemeinen …
Auszug aus BVerwG, 21.03.1962 - II B 1.60
An dieser Rechtslage hat sich durch das Inkrafttreten der Verwaltungsgerichtsordnung vom 21. Januar 1960 (BGBl. I S. 17) - VwGO - nichts geändert, wie der beschließende Senat mit eingehender Begründung in seinem Beschluß vom 29. Dezember 1960 - BVerwG II B 44.60 - (DÖV 1961, 192) ausgeführt hat. - BVerwG, 22.02.1958 - VI C 40.58
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 21.03.1962 - II B 1.60
Da die Klage vor dem 1. September 1957 erhoben worden ist, ist die Zulassung der Revision nach § 127 des Rahmengesetzes zur Vereinheitlichung des Beamtenrechts vom 1. Juli 1957 (BGBl. I S. 667) - BRRG - durch § 137 dieses-Gesetzes ausgeschlossen (Bundesverwaltungsgericht, Beschluß vom 22. Februar 1958 - BVerwG VI C 40.58 - in DÖV 1958, 259). - BVerwG, 29.06.1955 - II B 98.54
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 21.03.1962 - II B 1.60
Denn die Revision ist entsprechend der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dann nicht nach § 53 Abs. 2-Buchst. c BVerwGG zuzulassen, wenn die Entscheidung, gegen die die Zulassung der Revision begehrt wird, zwar von einer Endentscheidung eines obersten allgemeinen Verwaltungsgerichts eines Landes abweicht, jedoch mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts übereinstimmt (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluß vom 29. Juni 1955 - BVerwG II B 98.54 - in NJW. - BVerwG, 28.11.1959 - II C 7.58
Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …
Auszug aus BVerwG, 21.03.1962 - II B 1.60
Nach der ständigen Rechtsprechung beider mit dem Recht des öffentlichen Dienstes befaßten Senate des Bundesverwaltungsgerichts kann ein am 1. Dezember 1952 im Dienst des Landes Berlin stehender Angestellter gemäß § 171 Abs. 1 des Landesbeamtengesetzes vom 24. Juli 1952 (GVBl. I S. 603) - LBG - die Übertragung nur derjenigen im Beamtenstellenplan 1953 vorgesehenen Beamtenplanstelle beanspruchen, welche aus der von ihm am 1. Dezember 1952 innegehabten planmäßige Angestelltenstelle hervorgegangen ist (so u.a. schon Bundesverwaltungsgericht, Beschlüsse vom 22. September 1959 - BVerwG VI C 35.58 - und vom 28. November 1959 - BVerwG II C 7.58 -).
- BFH, 31.10.1963 - II 155/60 U
"Grundstückserwerb von Todes wegen" - Steuerrechtliche Situation bei Tod eines …
Im Schrifttum haben sich für Anwendbarkeit des § 3 Ziff. 2 GrEStG in Fällen der vorliegenden Art ferner ausgesprochen Glöggler (Rechts- und Wirtschaftspraxis Gruppe 14 Steuerrecht, Grunderwerbsteuer II B 1/60) und Kapp (…Das Erbschaftsteuergesetz, 3. Aufl., Stand 1. April 1963, Einleitung II 3, S. 31).Übereinstimmung besteht sowohl in der erwähnten Rechtsprechung, d.h. in dem Urteil des erkennenden Senats vom 11. November 1953 und dem Urteil des Finanzgerichts Freiburg vom 16. Juni 1961, wie auch bei allen genannten Meinungsäußerungen im Schrifttum darüber, daß beim Ausscheiden eines Gesellschafters durch Tod aus einer zweigliedrigen OHG mit Fortsetzungsklausel der Übergang des Gesellschaftsvermögens auf den überlebenden Gesellschafter kraft Zuwachsung gemäß §§ 105 Abs. 2 HGB, 738 Satz 1 BGB und nicht kraft Erbrechts eintritt (Urteil des Senats vom 11. November 1953, BStBl 1953 III S. 372 rechte Spalte, Slg. Bd. 58 S. 212; Urteil des Finanzgerichts Freiburg vom 16. Juni 1961, Entscheidungen der Finanzgerichte 1961 S. 500 linke Spalte; Thieme, Deutsche Verkehrsteuer-Rundschau 1957 S. 51 rechte Spalte; Buschhoff, Deutsche Verkehrsteuer-Rundschau 1961 S. 131 linke Spalte; Glöggler, Rechts- und Wirtschaftspraxis Gruppe 14 Steuerrecht, Grunderwerbsteuer II B 1/60 unter III;… Kapp, Das Erbschaftsteuergesetz, 3. Aufl., Stand 1. April 1963, Einleitung II 3, S. 31;… Boruttau-Klein, Kommentar zum Grunderwerbsteuergesetz, 7. Aufl. 1963, Tz. 18 zu § 1, S. 38 sowie Tz. 22 a zu § 6, S. 282).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".