Rechtsprechung
| BFH, 09.02.2009 - II B 109/08 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
Vermächtnisweiser Erwerb eines Grundstücks mit bewohnbarem Gebäude oder eines unbewohnbaren Grundstücks sowie eines Geldbetrages
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ErbStG § 3 Abs. 1
Ansatz von Geldvermächtnissen durch einen Erben eines bebauten, umfangreiche Sanierungsarbeiten nötig machenden Grundstücks - datenbank.nwb.de
Vermächtnisweiser Erwerb einer Forderung auf Übertragung eines Grundstücks mit bewohnbarem Gebäude oder eines unbewohnbaren Gebäudes sowie eines Geldbetrags zur Herstellung der Bewohnbarkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Düsseldorf, 11.06.2008 - 4 K 1185/06
- BFH, 09.02.2009 - II B 109/08
Papierfundstellen
- FamRZ 2009, 1063
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BFH, 02.07.2004 - II R 9/02
Bewertung des Sachleistungsanspruchs eines Vermächtnisnehmers auf Übertragung …
Auszug aus BFH, 09.02.2009 - II B 109/08
Werden aber der Gegenstand und die ihn betreffende Sachleistungsverpflichtung unterschiedlich bewertet, nämlich die Verpflichtung mit dem gemeinen Wert und der Gegenstand selbst mit einem davon abweichenden Steuerwert, beeinflusst der abweichende Steuerwert auf Seiten der Erben die Höhe der Bereicherung im Übrigen (so BFH-Urteil vom 2. Juli 2004 II R 9/02, BFHE 207, 42, BStBl II 2004, 1039, unter II.2.a). - BFH, 15.10.1997 - II R 68/95
Sachleistungsverpflichtungen und -ansprüche
Auszug aus BFH, 09.02.2009 - II B 109/08
Dass bislang der Anspruch aus einem Sachleistungsvermächtnis ausnahmsweise mit dem Wert der Sache bewertet worden ist (vgl. dazu Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 15. Oktober 1997 II R 68/95, BFHE 183, 248, BStBl II 1997, 820, 823), geschah nicht im Hinblick auf den Vermächtnisnehmer als Berechtigten, sondern wegen der Verhältnisse auf Seiten der Erben als Verpflichteten.
- BFH, 06.05.2021 - II R 34/18
Gesonderte Feststellung des Grundbesitzwerts gegenüber einem Vermächtnisnehmer
Soweit der Senat in seinen Entscheidungen vom 02.07.2004 - II R 9/02 (BFHE 207, 42, BStBl II 2004, 1039) und vom 09.02.2009 - II B 109/08 (BFH/NV 2009, 944) eine Abkehr von dieser Rechtsprechung erwogen hatte, hält er hieran nicht fest.
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