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Rechtsprechung
   OVG Berlin, 07.04.1978 - II B 110.76   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,1936
OVG Berlin, 07.04.1978 - II B 110.76 (https://dejure.org/1978,1936)
OVG Berlin, Entscheidung vom 07.04.1978 - II B 110.76 (https://dejure.org/1978,1936)
OVG Berlin, Entscheidung vom 07. April 1978 - II B 110.76 (https://dejure.org/1978,1936)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Zweckentfremdung bei Wohnraum

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen; Umfang des Verbotes der Zweckentfremdung von Wohnraum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1978, 1872 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (4)

  • OVG Berlin, 16.07.1976 - II B 107.75
    Auszug aus OVG Berlin, 07.04.1978 - II B 110.76
    Bei dieser Sachlage bedarf es wie in dem Urteil des Senats vom 16. Juli 1976 (OVG Bln. E 14, 74 = NJW 1977, 314) keiner Erörterung der Frage mehr, ob für die mit einer Zwangsgeldandrohung verbundene Anordnung, die Wohnung wieder Wohnzwecken zuzuführen und den entsprechenden Mietvertrag vorzulegen, eine Rechtsgrundlage (Art. 20 Abs. 3 GG) gegeben ist.

    Weiter bedarf es keiner Prüfung mehr, ob die in dem Urteil des Senats vom 16. Juli 1976 (a.a.O.) angenommene, nach der Ermächtigungsgrundlage erforderliche besondere Gefährdung der Wohnraumversorgung in Berlin noch gegeben ist.

  • BVerfG, 04.02.1975 - 2 BvL 5/74

    Zweckentfremdung von Wohnraum

    Auszug aus OVG Berlin, 07.04.1978 - II B 110.76
    Das Mietrechtverbessungsgesetz bezweckt lediglich den Bestandsschutz von Wohnraum (BVerfGE 38, 348, 359 f.) [BVerfG 04.02.1975 - 2 BvL 5/74].
  • BVerwG, 18.05.1977 - 8 C 44.76

    Voraussetzungen für die Revisibilität von Landesrecht; Abbruch von Wohnraum als …

    Auszug aus OVG Berlin, 07.04.1978 - II B 110.76
    Dies könnte unter Berücksichtigung des Wortlauts des Art. 6 § 1 MRVerbG, der Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts (…a.a.O.) und der zur Rechtslage noch dem Inkrafttreten des Gesetzes über die Aufhebung der Wohnungswirtschaft und über ein soziales Miet- und Wohnrecht vom 23. Juni 1960 (BGBl. I S. 389/GVBl. S. 646) vertretenen Auffassung (vgl. Hess.VGH, ZMR 1965, 56 mit Nachweisen) zweifelhaft sein (vgl. auch Binz, NJW 1977, 2239, 2243 f.) [BGH 10.11.1976 - VIII ZR 115/75] .
  • BGH, 10.11.1976 - VIII ZR 115/75

    Darlegungs- und Beweislast bei vereinbarter Schadenspauschalierung

    Auszug aus OVG Berlin, 07.04.1978 - II B 110.76
    Dies könnte unter Berücksichtigung des Wortlauts des Art. 6 § 1 MRVerbG, der Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts (…a.a.O.) und der zur Rechtslage noch dem Inkrafttreten des Gesetzes über die Aufhebung der Wohnungswirtschaft und über ein soziales Miet- und Wohnrecht vom 23. Juni 1960 (BGBl. I S. 389/GVBl. S. 646) vertretenen Auffassung (vgl. Hess.VGH, ZMR 1965, 56 mit Nachweisen) zweifelhaft sein (vgl. auch Binz, NJW 1977, 2239, 2243 f.) [BGH 10.11.1976 - VIII ZR 115/75] .
  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.04.2017 - 5 B 14.16

    Vorlagebeschluss; Ausstellung eines Negativattestes nach dem Berliner Gesetz über …

    Darüber hinaus bedarf es der entsprechenden Widmung der Räume zum dauernden Wohnen durch den Verfügungsberechtigten (vgl. OVG Berlin, Urteile vom 7. April 1978 - OVG II B 110.76 -, NJW 1978, 1872 und juris Rn. 14, und vom 14. März 1996 - OVG 5 B 54.94 - n.v.;… ebenso Schmidt-Futterer/Blank, Wohnraumschutzgesetze, 6. Aufl., Rn. E 29, und Böhle, Das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum, 1988, Seite 63 m.w.N. aus Literatur und Rechtsprechung; vgl. auch Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. August 1992 - BVerwG 8 C 39.91 - für den identischen Begriff im Wohngeldgesetz; vgl. auch § 17 Abs. 1 Satz 1 Wohnraumförderungsgesetz: "Wohnraum ist umbauter Raum, der tatsächlich und rechtlich zur dauernden Wohnnutzung geeignet und vom Verfügungsberechtigten dazu bestimmt ist").
  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.04.2017 - 5 B 53.16

    Vorlage an das Bundesverfassungsgericht zur Zweckentfremdung von Wohnraum

    Darüber hinaus bedarf es der entsprechenden Widmung der Räume zum dauernden Wohnen durch den Verfügungsberechtigten (vgl. OVG Berlin, Urteile vom 7. April 1978 - OVG II B 110.76 -, NJW 1978, 1872 und juris Rn. 14, und vom 14. März 1996 - OVG 5 B 54.94 - n.v.;… ebenso Schmidt-Futterer/Blank, Wohnraumschutzgesetze, 6. Aufl., Rn. E 29, und Böhle, Das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum, 1988, Seite 63 m.w.N. aus Literatur und Rechtsprechung; vgl. auch Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. August 1992 - BVerwG 8 C 39.91 - für den identischen Begriff im Wohngeldgesetz; vgl. auch § 17 Abs. 1 Satz 1 Wohnraumförderungsgesetz: "Wohnraum ist umbauter Raum, der tatsächlich und rechtlich zur dauernden Wohnnutzung geeignet und vom Verfügungsberechtigten dazu bestimmt ist").
  • VG Berlin, 30.10.2019 - 6 K 126.18

    Friedenau: "Geisterhaus" muss wieder bewohnbar gemacht werden

    Dies entspricht im Ergebnis der überholten Rechtslage nach dem Mietrechtsverbesserungsgesetz, wonach neben der objektiven Eignung der Räume zu Wohnzwecken "die nach außen sichtbar werdende subjektive Zweckbestimmung durch den Verfügungsberechtigten im Zeitpunkt des Inkrafttretens des Zweckentfremdungsverbots" maßgeblich war (vgl. OVG Berlin, Urteil vom 7. April 1978 - OVG II B 110.76 -, juris Rn. 13 m.w.N.).
  • VG Berlin, 22.04.2021 - 6 L 299.20
    Dies entspricht im Ergebnis der überholten Rechtslage nach dem Gesetz zur Verbesserung des Mietrechts und zur Begrenzung des Mietanstiegs sowie zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen - Mietrechtsverbesserungsgesetz -, wonach neben der objektiven Eignung der Räume zu Wohnzwecken "die nach außen sichtbar werdende subjektive Zweckbestimmung durch den Verfügungsberechtigten im Zeitpunkt des Inkrafttretens des Zweckentfremdungsverbots" maßgeblich war (vgl. OVG Berlin, Urteil vom 7. April 1978 - OVG II B 110.76 -, juris Rn. 13 m.w.N.).
  • VG Berlin, 06.10.2020 - 6 K 85.18

    Klage gegen Rückführungsaufforderungen nach dem Zweckentfremdungsverbot-Gesetz

    Dies entspricht im Ergebnis der überholten Rechtslage nach dem Mietrechtsverbesserungsgesetz, wonach neben der objektiven Eignung der Räume zu Wohnzwecken "die nach außen sichtbar werdende subjektive Zweckbestimmung durch den Verfügungsberechtigten im Zeitpunkt des Inkrafttretens des Zweckentfremdungsverbots" maßgeblich war (vgl. OVG Berlin, Urteil vom 7. April 1978 - OVG II B 110.76 -, juris Rn. 13 m.w.N.).
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