Rechtsprechung
| BFH, 29.10.1997 - II B 117/96 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- BFH, 27.12.1993 - V B 82/92
Begründungsanforderungen an eine Nichtzulassungsbeschwerde
Auszug aus BFH, 29.10.1997 - II B 117/96
hierzu Beschluß des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 27. Dezember 1993 V B 82/92.
- BFH, 13.12.2013 - X B 46/13
Keine Revisionszulassung wegen Einwänden gegen die Richtigkeit der Schätzung von …
Ferner wäre aufzuführen gewesen, inwiefern das Urteil des FG aufgrund dessen sachlich-rechtlicher Auffassung auf der unterbliebenen Beweisaufnahme bzw. Anhörung beruhen kann und dass die Nichterhebung von Beweisen vor dem FG rechtzeitig gerügt wurde oder aufgrund des Verhaltens des FG nicht mehr gerügt werden konnte (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. Beschluss vom 29. Oktober 1997 II B 117/96, BFH/NV 1998, 597), bzw. weshalb das FG von sich aus den Sachverhalt weiter hätte ermitteln müssen. - BFH, 25.05.2000 - V B 55/00
Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Divergenz
Ferner ist aufzuführen, inwiefern das Urteil des FG aufgrund dessen sachlich rechtlicher Auffassung auf der unterbliebenen Beweisaufnahme bzw. Anhörung beruhen kann und dass die Nichterhebung von Beweisen vor dem FG rechtzeitig gerügt wurde oder aufgrund des Verhaltens des FG nicht mehr gerügt werden konnte (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. Beschluss vom 29. Oktober 1997 II B 117/96, BFH/NV 1998, 597), oder, weshalb das FG von sich aus den Sachverhalt weiter hätte ermitteln müssen. - BFH, 27.07.1999 - VII B 342/98
Verfahrensrügen: Verletzung des rechtlichen Gehörs, Ablehnung einer …
Ferner ist auszuführen, inwiefern das Urteil des FG aufgrund dessen sachlich-rechtlicher Auffassung auf der unterbliebenen Beweisaufnahme bzw. Anhörung beruhen kann und daß die Nichterhebung von Beweisen vor dem FG rechtzeitig gerügt wurde oder aufgrund des Verhaltens des FG nicht mehr gerügt werden konnte (BFH in ständiger Rechtsprechung, vgl. Beschluß vom 29. Oktober 1997 II B 117/96, BFH/NV 1998, 597). - BFH, 27.04.2000 - VII B 110/99
Abrechnungsbescheid - Aufrechnung - Rückforderungsanspruch - Sachaufklärung
Für die Rüge mangelnder Sachaufklärung (§ 76 Abs. 1 FGO) bedarf es der Darlegung der ermittlungsbedürftigen Tatsachen, der im Verfahren vor dem FG angebotenen Beweismittel und der dazu angegebenen Beweisthemen, der genauen Fundstellen, an denen die Beweismittel und die Beweisthemen angeführt worden sind, oder --falls solche Beweisanträge nicht gestellt worden sind-- der Ausführung, welche Tatsachen das FG auch ohne besonderen Antrag hätte aufklären müssen oder welche Beweise es von Amts wegen hätte erheben müssen und dass diese aus der Sicht des FG entscheidungserheblich gewesen wären (…ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH--, vgl. Beschlüsse vom 27. Januar 1998 VII B 229/97, BFH/NV 1998, 984, und vom 29. Oktober 1997 II B 117/96, BFH/NV 1998, 597;… Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 115 Rz. 65, § 120 Rz. 40 f.).
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