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| BVerwG, 04.02.1955 - II B 12.53 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 25.11.1952 - II A 171.51
- BVerwG, 04.02.1955 - II B 12.53
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 19.11.1953 - I B 95.53
Voraussetzungen der Nichtzulassungsbeschwerde - Teilung der Wohnung zwecks …
Auszug aus BVerwG, 04.02.1955 - II B 12.53
Das Bundesverwaltungsgericht hat diese Auffassung bereits durchBeschluß vom 19. November 1953 - I B 95.53 - in BVerwGE 1, 35 ff. als zutreffend bezeichnet. - BVerwG, 18.12.1953 - II C 21.53
Entlassung eines Lehrers aus dem Lehrberuf (Widerruf des Beamtenverhältnisses) - …
Auszug aus BVerwG, 04.02.1955 - II B 12.53
Denn diese Bestimmung enthält, soweit sie auf Personen angewendet wird, die im öffentlichen Dienst der Länder, Gemeinden und anderen Körperschaften des öffentlichen Rechts stehen, Landesrecht; vgl. Art. 124, 125 in Verbindung mit Art. 73, 74, 75 GG (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Dezember 1954 - II C 21.53 - in BVerwGE 1, 57).
- BVerwG, 07.04.1955 - I B 182.54
Rechtsmittel
Denn eine Klärung der von der Klägerin angeschnittenen Fragen wäre im vorliegenden Falle in einem etwaigen Revisionsverfahren nicht zu erwarten, weil es nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts(Entscheidungen des erkennenden Senats vom 19. November 1953 - BVerwG I B 95.53, BVerwGE 1 S. 35 -, vom 8. April 1954 - BVerwG I C 52.53 - undvom 20. Mai 1954 - BVerwG I C 126.53 - und des II, Senatsvom 4. Februar 1955 - BVerwG II B 12.53 -) für die rechtliche Beurteilung der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsakts auf die zur Zeit seines Erlasses bestehende Rechtslage ankommt, hierbei also das erst nach der Entscheidung des Berufungsgerichts in Kraft getretene Straffreiheitsgesetz vom 17. Juli 1954 außer Betracht zu bleiben hat. - BVerwG, 10.02.1956 - II C 163.54
Rechtsmittel
Die Verfügung des Arbeitsministers des Landes Nordrhein-Westfalen vom 21. Juli 1949 über die Versetzung des Klägers in den Ruhestand stützte sich auf § 1 Abs. 1 der 1. SparVO, mithin auf Landesrecht (vgl. BVerwG, Beschluß vom 4. Februar 1955 - BVerwG II B 12.53 -). - BVerwG, 15.04.1955 - I B 181.54
Rechtsmittel
Denn eine Klärung der von der Klägerin angeschnittenen Fragen wäre im vorliegenden Falle in einem etwaigen Revisionsverfahren nicht zu erwarten, weil es nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts(Entscheidungen des erkennenden Senats vom 19. November 1953 - BVerwG I B 95.53, BVerwGE 1 S. 35 -, vom 8. April 1954 - BVerwG I C 52.53 - undvom 20. Mai 1954 - BVerwG I C 126.53 - und des II. Senatsvom 4. Februar 1955 - BVerwG II B 12.53 -) für die rechtliche Beurteilung der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsakts auf die zur Zeit seines Erlasses bestehende Rechtslage ankommt, hierbei also das erst nach der Entscheidung des Berufungsgerichts in Kraft getretene Straffreiheitsgesetz vom 17. Juli 1954 außer Betracht zu bleiben hat.
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