Rechtsprechung
| BVerwG, 20.05.1976 - II B 3.76 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 08.10.1975 - IV 55/73
- BVerwG, 20.05.1976 - II B 3.76
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 20.05.1976 - 2 B 3.76
Die in diesem Sinne zu verstehende Bedeutung der Rechtssache muß gemäß § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO innerhalb der Beschwerdefrist dargelegt werden; und dies erfordert, daß die Beschwerdeschrift zumindest die Bezeichnung einer für die Revisionsentscheidung erheblichen konkreten Rechtsfrage und einen Hinweis auf den Grund enthält, der die Anerkennung der "grundsätzlichen Bedeutung" rechtfertigen soll (ebenso schon BVerwGE 13, 90 [91]; ständige Rechtsprechung). - BVerfG, 07.05.1963 - 2 BvR 481/60
Wehrmachtspensionäre
Auszug aus BVerwG, 20.05.1976 - 2 B 3.76
Möglicherweise will die Beschwerde geltend machen, es sei rechtsgrundsätzlicher Klärung bedürftig, ob die Besoldungs- und Versorgungsansprüche der Soldaten durch Art. 33 Abs. 5 oder durch Art. 14 GG abgesichert seien; diese Frage ist jedoch, selbst wenn sie ordnungsgemäß bezeichnet worden sein sollte, ebenfalls nicht geeignet, die Revisionszulassung zu rechtfertigen, denn sie ist höchstrichterlicher Klärung nicht mehr bedürftig, weil sie bereits durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 16, 94 [111 mit Hinweisen]) und des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. u.a. BVerwGE 21, 270 [273/274] und 35, 146 [148]) im Sinne des Berufungsurteils dahin gehend geklärt ist, daß die genannten Ansprüche nur durch Art. 14 GG geschützt sind. - BVerwG, 23.01.1970 - II B 50.69
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung …
Auszug aus BVerwG, 20.05.1976 - 2 B 3.76
Grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine grundsätzliche, bisher höchstrichterlich nicht beantwortete Rechtsfrage aufwirft, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer bedeutsamen Fortentwicklung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, u.a.Beschlüsse vom 23. Januar 1970 - BVerwG II B 50.69 - undvom 24. November 1970 - BVerwG II B 32.70 -). - BVerwG, 28.06.1965 - VIII C 10.65
Ersatz eines durch eine Dienstpflichtverletzung verursachten Schadens - …
Auszug aus BVerwG, 20.05.1976 - 2 B 3.76
Möglicherweise will die Beschwerde geltend machen, es sei rechtsgrundsätzlicher Klärung bedürftig, ob die Besoldungs- und Versorgungsansprüche der Soldaten durch Art. 33 Abs. 5 oder durch Art. 14 GG abgesichert seien; diese Frage ist jedoch, selbst wenn sie ordnungsgemäß bezeichnet worden sein sollte, ebenfalls nicht geeignet, die Revisionszulassung zu rechtfertigen, denn sie ist höchstrichterlicher Klärung nicht mehr bedürftig, weil sie bereits durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 16, 94 [111 mit Hinweisen]) und des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. u.a. BVerwGE 21, 270 [273/274] und 35, 146 [148]) im Sinne des Berufungsurteils dahin gehend geklärt ist, daß die genannten Ansprüche nur durch Art. 14 GG geschützt sind. - BVerwG, 10.11.1970 - II B 32.70
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Verfassungsmäßigkeit von …
Auszug aus BVerwG, 20.05.1976 - 2 B 3.76
Grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine grundsätzliche, bisher höchstrichterlich nicht beantwortete Rechtsfrage aufwirft, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer bedeutsamen Fortentwicklung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, u.a.Beschlüsse vom 23. Januar 1970 - BVerwG II B 50.69 - undvom 24. November 1970 - BVerwG II B 32.70 -).
- BFH, 28.11.1977 - GrS 4/77
Zulassung einer Beschwerde - Grundsätzliche Bedeutung - Ernstlicher Zweifel - …
Davon ist die Rechtsprechung der Senate des BFH - mit Ausnahme derjenigen des V. Senats - bisher ausgegangen (vgl. Beschlüsse vom 20. Oktober 1976 I B 12/76, nicht veröffentlicht; vom 25. Mai 1976 IV B 119/75, BFHE 119, 108, BStBl II 1976, 564; vom 29. Juni 1976 VIII B 1/76, BFHE 119, 273, BStBl II 1976, 644; vom 29. September 1976 II B 3/76, nicht veröffentlicht; vom 21. Januar 1977 VII B 81/76, BFHE 121, 161, BStBl II 1977, 312; vom 4. März 1977 VI B 116/76, nicht veröffentlicht). - BFH, 16.06.1977 - IV B 59/76
Zulassung einer Beschwerde - Beschwerde gegen ergangenen Beschluß - …
Er sieht sich jedoch an dieser Entscheidung gehindert durch die Beschlüsse des V. Senats des BFH vom 9. Dezember 1976 V B 30/76 (BFHE 121, 125, BStBl II 1977, 314) und vom 3. Februar 1977 V B 45/76 (BFHE 121, 126, BStBl II 1977, 304), mit denen der V. Senat im übrigen seinerseits, ohne den Großen Senat anzurufen, abgewichen ist von den Entscheidungen des I. Senats vom 20. Oktober 1976 I B 12/76 (nicht veröffentlicht), des IV. Senats vom 25. Mai 1976 IV B 119/75 (BFHE 119, 108, BStBl II 1976, 564), des VIII. Senats vom 29. Juni 1976 VIII B 1/76 (BFHE 119, 273, BStBl II 1976, 644) und des II. Senats vom 29. September 1976 II B 3/76 (nicht veröffentlicht). - OVG Berlin-Brandenburg, 17.11.2015 - 10 N 70.13
Störende Häufung von Werbeanlagen; gesetzwidrige Protokollierung als …
Diese Einschätzung wird durch die in den Verwaltungsvorgängen befindlichen Lichtbilder (Bl. 4, 37 ff.) bestätigt, die zeigen, dass der Blick des Betrachters durch das räumlich dichte Über- und Nebeneinander von Webeanlagen, die Massierung auf engerem Raum, in dem überschaubaren Bereich der Baulücke bereits jetzt keinen Ruhepunkt findet (vgl. dazu OVG Berlin…, Beschluss vom 7. Januar 2002 - 2 SN 30.01 -, juris Rn. 17; Urteil vom 5. März 1976 - OVG II B 3.76 -, GE 1980, 205; OVG NW, Urteil vom 20. Februar 2004 - 10 A 3279.02 -, juris Rn.36).
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