Rechtsprechung
| BFH, 04.12.1991 - II B 35/91 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
§ 22 GrStG
Grundsteuer; Aufteilungsmaßstab bei Zerlegung des Grundsteuer-Meßbetrags
Wird zitiert von ... (3)
- BFH, 22.01.2002 - I B 18/01
Grundsätzliche Bedeutung; Kirchgeld
Die Tatsache allein, dass zur Regelung des Kirchgeldes in Baden-Württemberg und insbesondere im Bereich der Evangelischen Landeskirche in Württemberg noch keine höchstrichterliche Entscheidung ergangen ist, vermag eine grundsätzliche Bedeutung des Streitfalles nicht zu begründen (BFH-Beschlüsse vom 4. Dezember 1991 II B 35/91, BFH/NV 1992, 339;… vom 7. Oktober 1996 VIII B 138/95, BFH/NV 1997, 412). - BFH, 05.02.2003 - I B 51/02
NZB: KiSt, Tatbestandsmäßigkeit der Besteuerung
Die Tatsache allein, dass zu bestimmten vom Kläger bezeichneten Rechtsfragen noch keine höchstrichterliche Entscheidung ergangen ist, vermag eine grundsätzliche Bedeutung des Streitfalles nicht zu begründen (BFH-Beschlüsse vom 4. Dezember 1991 II B 35/91, BFH/NV 1992, 339;… vom 7. Oktober 1996 VIII B 138/95, BFH/NV 1997, 412;… vom 22. Januar 2002 I B 18/01, BFH/NV 2002, 674). - BFH, 20.10.2000 - I B 99/99
Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache
Die grundsätzliche Bedeutung kann auch nicht aus dem Umstand allein folgen, dass der Bundesfinanzhof (BFH) über vergleichbare Fälle noch nicht entschieden hat (BFH-Beschlüsse vom 4. Dezember 1991 II B 35/91, BFH/NV 1992, 339;… vom 7. Oktober 1996 VIII B 138/95, BFH/NV 1997, 412).
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