Rechtsprechung
| BVerwG, 14.01.1971 - II B 36.70 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1971,2019) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Entziehung des gesetzlichen Richters bei Verstoß gegen den Geschäftsverteilungsplan - Anforderungen an die Bezeichnung eines Verfahrensfehlers bei der Aufklärungsrüge - Erfordernis der Auflistung der an eine Zeigen gestellten Tatfragen - Begriff des "Beruhens" eines ...
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.04.1970 - I A 875/68
- BVerwG, 14.01.1971 - II B 36.70
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 08.03.1961 - VIII B 183.60
Rechtsmittel
- BVerwG, 28.10.1960 - II B 35.60
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Verletzung der gerichtlichen …
Auszug aus BVerwG, 14.01.1971 - II B 36.70
Hierzu hätte die Beschwerde sich nicht auf den - zudem der gebotenen Konkretisierung durch Angabe der diese Beweisantritte enthaltenden Schriftsätze entbehrenden (vgl. hierzu z.B. BVerwG, Beschluß vom 28. Oktober 1960 - BVerwG II B 35.60 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 3]) - Hinweis beschränken dürfen, daß und zu welcher Tatfrage der Kläger jene Zeugen benannt hat. - BVerwG, 17.07.1963 - V C 214.62
Auszug aus BVerwG, 14.01.1971 - II B 36.70
Soweit die Beschwerde eine Verletzung des § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO rügt, verkennt sie, daß das Berufungsgericht in den Entscheidungsgründen nicht auf alle Einzelheiten des Parteivorbringens einzugehen, sondern nur diejenigen tatsächlichen und rechtlichen Gründe anzuführen hatte, die für seine Entscheidung erheblich gewesen sind (vgl. z.B. BVerwG, Urteile vom 28. März 1961 - BVerwG II C 51.59 - [Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 4] und vom 17. Juli 1963 - BVerwG V C 214.62 - [Buchholz 310 § 138 Ziff. 6 VwGO Nr. 3]). - BVerwG, 28.03.1961 - II C 51.59
Auszug aus BVerwG, 14.01.1971 - II B 36.70
Soweit die Beschwerde eine Verletzung des § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO rügt, verkennt sie, daß das Berufungsgericht in den Entscheidungsgründen nicht auf alle Einzelheiten des Parteivorbringens einzugehen, sondern nur diejenigen tatsächlichen und rechtlichen Gründe anzuführen hatte, die für seine Entscheidung erheblich gewesen sind (vgl. z.B. BVerwG, Urteile vom 28. März 1961 - BVerwG II C 51.59 - [Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 4] und vom 17. Juli 1963 - BVerwG V C 214.62 - [Buchholz 310 § 138 Ziff. 6 VwGO Nr. 3]).
- BVerwG, 01.06.1971 - VI CB 117.67
Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Falle …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann, wenn die Revision nicht zugelassen ist, ein in § 133 VwGO genannter Verfahrensmangel nur mit der zulassungsfreien Verfahrensrevision, nicht aber auch mit der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision gerügt werden (Urteil vom 24. Juni 1964 - BVerwG VI C 121.63 - im Anschluß an BVerwGE 12, 107; Beschlüsse vom 14. August 1967 - BVerwG IV B 279.65 - [NJW 1968, 69 = DÖV 1968, 182], vom 23. Januar - 1970 - BVerwG II B 77.69 -, vom 20. Juli 1970 - BVerwG VI CB 25.68 -, vom 22. Oktober 1970 - BVerwG VI CB 40.69 -, vom 11. November 1970 - BVerwG VI CB 24.70 - und vom 14. Januar 1971 - BVerwG II B 36.70 -).
dejure.org
Übersicht BVerwG
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.