Rechtsprechung
| BVerwG, 11.04.1968 - II B 38.67 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung
Verfahrensgang
- OVG Rheinland-Pfalz, 01.02.1967 - 2 A 44/66
- BVerwG, 11.04.1968 - II B 38.67
- BVerwG, 20.09.1968 - II B 38.67
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 21.05.1960 - V B 5.60
Kriegsgefangenenentschädigung aufgrund der Gefangennahme einer auf Veranlassung …
Auszug aus BVerwG, 11.04.1968 - II B 38.67
Grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) hat eine Rechtssache dann, wenn sie eine grundsätzliche, bisher höchstrichterlich nicht geklärte Rechtsfrage aufwirft, deren Klärung im Revisionsverfahren zu erwarten wäre (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluß vom 21. Mai 1960 - BVerwG V B 5.60 - [Buchholz BVerwG 310, § 132 VwGO Nr. 1] …und Beschluß vom 4. August 1961 - BVerwG VIII B 9.61 - [Buchholz a.a.O. Nr. 16]). - BVerwG, 12.07.1963 - IV C 177.62
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 11.04.1968 - II B 38.67
Die Ermächtigung zur Ermessensausübung schließt nun zwar nicht schlechthin die Verpflichtung des Dienstherrn zur Berücksichtigung einer Änderung aus; denn auch für die Ermessensausübung nach § 125 Abs. 2 Satz 2 BBG gilt der allgemeine Rechtsgrundsatz, daß das Verwaltungsgericht die Behörde zu einer bestimmten Ermessensleistung dann verpflichten darf, wenn jede andere denkbare Ermessensbetätigung als die der Gewährung dieser Leistung ermessensfehlerhaft wäre (vgl. BVerwGE 16, 214 [218]). - BVerwG, 04.08.1961 - VIII B 9.61
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision in Sachen …
Auszug aus BVerwG, 11.04.1968 - II B 38.67
Grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) hat eine Rechtssache dann, wenn sie eine grundsätzliche, bisher höchstrichterlich nicht geklärte Rechtsfrage aufwirft, deren Klärung im Revisionsverfahren zu erwarten wäre (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluß vom 21. Mai 1960 - BVerwG V B 5.60 - [Buchholz BVerwG 310, § 132 VwGO Nr. 1] und Beschluß vom 4. August 1961 - BVerwG VIII B 9.61 - [Buchholz a.a.O. Nr. 16]).
- BVerwG, 27.06.1968 - VI B 10.68
Unbegründete Nichtzulassungsbeschwerde - Fiktion des Fortbestehens eines …
Grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie grundsätzliche Rechtsfragen aufwirft, deren Klärung im Revisionsverfahren zu erwarten wäre (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. u.a. BVerwGE 13, 90 [92] und Beschluß vom 11. April 1968 - BVerwG II B 38.67 - mit weiteren Nachweisen).
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Rechtsprechung
| BVerwG, 20.09.1968 - II B 38.67 |
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Verfahrensgang
- OVG Rheinland-Pfalz, 01.02.1967 - 2 A 44/66
- BVerwG, 11.04.1968 - II B 38.67
- BVerwG, 20.09.1968 - II B 38.67
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