Rechtsprechung
| BVerwG, 26.02.1963 - II B 41.61 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Beförderung vom Sekretär zum Oberinspektor als Sprungbeförderung - Nichtberücksichtigung einer Ernennung als unbillige Härte - Vermutung eines politischen Motivs bei Begründung der letzten Rechtsposition - Enge ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Hessen, 06.04.1961 - OS V 92/58
- BVerwG, 26.02.1963 - II B 41.61
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (13)
- BVerwG, 27.01.1956 - II C 40.54
Feststellung, dass tatsächlich eine enge Verbindung zum Nationalsozialismus …
Auszug aus BVerwG, 26.02.1963 - II B 41.61
Die Frage jedoch, ob die am 8. Mai 1945 bekleidete Rechtsstellung fehlerfrei im Sinne des § 7 G 131 erlangt worden ist, darf nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 2, 10 [19]; 3, 110 [113]) nicht ohne Rückschau auf vorangegangene nach der nationalsozialistischen Machtübernahme erfolgte Ernennungen beantwortet werden.Führt diese Rückschau - wie im Falle der Klägerin - zu der Feststellung, daß die frühere Ernennung wegen enger Verbindung zum Nationalsozialismus vorgenommen worden ist, so begründet diese Feststellung - wie das Berufungsgericht im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 3, 110 [113, 115]) ausgeführt hat - die widerlegbare tatsächliche Vermutung, daß dieses politische Motiv auch noch bei der Begründung der späteren (letzten) Rechtsposition überwiegend wirksam gewesen, daß also auch diese Ernennung fehlerhaft im Sinne des § 7 Abs. 1 Satz 1 (zweite Alternative) G 131 ist.
Die Feststellung des Berufungsgerichts, die Klägerin habe die durch die überwiegend politische Motivation ihrer Sprungbeförderung zum Oberinspektor begründete Vermutung für das Fortwirken solcher Motive nicht zu widerlegen vermocht, jedenfalls habe sich trotz erschöpfender Ermittlungen von Amts wegen nicht ermitteln lassen, ob den etwaigen sachlichen Beweggründen der Ernennungsbehörde das gleiche Gewicht beizumessen ist wie den politischen Motiven, und das auf Grund dieser Feststellungen gewonnene Ergebnis, daß auch die Beförderung der Klägerin zum Amtmann unberücksichtigt zu bleiben hat, entspricht daher der in BVerwGE 9, 39 ausdrücklich bestätigten ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts seit dem in BVerwGE 3, 110 veröffentlichten Urteil, wonach die mangelnde Aufklärbarkeit in den Fällen eine Vermutung der vorgenannten Art zu Lasten des betroffenen Beamten begründet.
- BVerwG, 13.01.1956 - II C 149.54
Berücksichtigung einer ehemaligen Rechtsstellung eines Beamten - …
Auszug aus BVerwG, 26.02.1963 - II B 41.61
Der Ausgleich etwaiger aus der Anwendung des § 7 G 131 sich ergebender Härten ist nicht Aufgabe der Gerichte (BVerwGE 3, 88 [95, 97 bis 99]; 8, 296 [302/303]).Denn auch bei dieser Entscheidung handelt es sich allein um die Anwendung des § 7 G 131. Die Voraussetzungen, unter denen eine solche Entscheidung zu treffen ist, sind im übrigen durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits geklärt (BVerwGE 2, 10 [20/21]; 3, 88 [90]; 4, 103 [107]; 5, 275 [278/279]; 8, 296 [302/303]).
Denn der Gleichheitsgrundsatz vermittelt keinen Anspruch auf die Wiederholung von Rechtsfehlern (BVerwGE 3, 88 [95] mit Verweisungen).
- BVerwG, 03.12.1954 - II C 114.53
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 26.02.1963 - II B 41.61
Denn auch bei dieser Entscheidung handelt es sich allein um die Anwendung des § 7 G 131. Die Voraussetzungen, unter denen eine solche Entscheidung zu treffen ist, sind im übrigen durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits geklärt (BVerwGE 2, 10 [20/21]; 3, 88 [90]; 4, 103 [107]; 5, 275 [278/279]; 8, 296 [302/303]).Die Frage jedoch, ob die am 8. Mai 1945 bekleidete Rechtsstellung fehlerfrei im Sinne des § 7 G 131 erlangt worden ist, darf nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 2, 10 [19]; 3, 110 [113]) nicht ohne Rückschau auf vorangegangene nach der nationalsozialistischen Machtübernahme erfolgte Ernennungen beantwortet werden.
- BVerwG, 20.05.1959 - VI C 188.56
Auszug aus BVerwG, 26.02.1963 - II B 41.61
Der Ausgleich etwaiger aus der Anwendung des § 7 G 131 sich ergebender Härten ist nicht Aufgabe der Gerichte (BVerwGE 3, 88 [95, 97 bis 99]; 8, 296 [302/303]).Denn auch bei dieser Entscheidung handelt es sich allein um die Anwendung des § 7 G 131. Die Voraussetzungen, unter denen eine solche Entscheidung zu treffen ist, sind im übrigen durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits geklärt (BVerwGE 2, 10 [20/21]; 3, 88 [90]; 4, 103 [107]; 5, 275 [278/279]; 8, 296 [302/303]).
- BVerwG, 24.06.1959 - VI C 31.58
Auszug aus BVerwG, 26.02.1963 - II B 41.61
Das Bundesverwaltungsgericht hat zwar im Urteil vom 24. Juni 1959 - BVerwG VI C 31.58 - [BVerwGE 9, 39] ausgeführt, für eine Entscheidung, daß eine frühere Ernennung unberücksichtigt bleibt, sei kein Raum, wenn die letzte Ernennung fehlerfrei im Sinne des § 7 G 131 gewesen ist.Die Feststellung des Berufungsgerichts, die Klägerin habe die durch die überwiegend politische Motivation ihrer Sprungbeförderung zum Oberinspektor begründete Vermutung für das Fortwirken solcher Motive nicht zu widerlegen vermocht, jedenfalls habe sich trotz erschöpfender Ermittlungen von Amts wegen nicht ermitteln lassen, ob den etwaigen sachlichen Beweggründen der Ernennungsbehörde das gleiche Gewicht beizumessen ist wie den politischen Motiven, und das auf Grund dieser Feststellungen gewonnene Ergebnis, daß auch die Beförderung der Klägerin zum Amtmann unberücksichtigt zu bleiben hat, entspricht daher der in BVerwGE 9, 39 ausdrücklich bestätigten ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts seit dem in BVerwGE 3, 110 veröffentlichten Urteil, wonach die mangelnde Aufklärbarkeit in den Fällen eine Vermutung der vorgenannten Art zu Lasten des betroffenen Beamten begründet.
- BVerwG, 29.12.1960 - II B 44.60
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Änderung der allgemeinen …
Auszug aus BVerwG, 26.02.1963 - II B 41.61
Die Regelung des § 127 BRRG ist auch seit dem Inkrafttreten des § 191 Abs. 2 der Verwaltungsgerichtsordnung vom 21. Januar 1960 (BGBl. I S. 17) - VwGO - nur vorbehaltlich der Übergangsregelung des § 137 BRRG anzuwenden (BVerwG, Beschlüsse vom 29. Dezember 1960 - BVerwG II B 44.60 - [DÖV 1961 S. 192] und vom 13. März 1961 - BVerwG VI C 179.60 -). - BVerwG, 22.02.1958 - VI C 40.58
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 26.02.1963 - II B 41.61
Die Zulassung der Revision nach § 127 des Rahmengesetzes zur Vereinheitlichung des Beamtenrechts vom 1. Juli 1957 (BGBl. I S. 667) - BRRG - in Verbindung mit § 79 des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen vom 11. Mai 1951 (BGBl. I S. 307) in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. September 1957 (BGBl. I S. 1297) - G 131 - ist im vorliegenden Fall durch § 137 BRRG in Verbindung mit Artikel II Abs. 26 des Zweiten Änderungsgesetzes zum Gesetz zu Artikel 131 GG vom 11. September 1957 (BGBl. I S. 1275) - 2. ÄG/G 131 - ausgeschlossen, weil die gegen die Bescheide der Beklagten gerichtete Anfechtungsklage schon vor dem Inkrafttreten des § 79 G 131 (Art. IX Abs. 1 Nr. 12 des 2. ÄG/G 131: 14. September 1957) erhoben worden ist (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 22. Februar 1958 - BVerwG VI C 40.58 - [DÖV 1958 S. 259] und vom 3. Juni 1958 - BVerwG II C 40.58 - [ZBR 1958 S. 377]). - BVerwG, 03.06.1958 - II C 40.58
Bindungswirkung einer offensichtlich gesetzwidrigen Revisionszulassung - Beginn …
Auszug aus BVerwG, 26.02.1963 - II B 41.61
Die Zulassung der Revision nach § 127 des Rahmengesetzes zur Vereinheitlichung des Beamtenrechts vom 1. Juli 1957 (BGBl. I S. 667) - BRRG - in Verbindung mit § 79 des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen vom 11. Mai 1951 (BGBl. I S. 307) in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. September 1957 (BGBl. I S. 1297) - G 131 - ist im vorliegenden Fall durch § 137 BRRG in Verbindung mit Artikel II Abs. 26 des Zweiten Änderungsgesetzes zum Gesetz zu Artikel 131 GG vom 11. September 1957 (BGBl. I S. 1275) - 2. ÄG/G 131 - ausgeschlossen, weil die gegen die Bescheide der Beklagten gerichtete Anfechtungsklage schon vor dem Inkrafttreten des § 79 G 131 (Art. IX Abs. 1 Nr. 12 des 2. ÄG/G 131: 14. September 1957) erhoben worden ist (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 22. Februar 1958 - BVerwG VI C 40.58 - [DÖV 1958 S. 259] und vom 3. Juni 1958 - BVerwG II C 40.58 - [ZBR 1958 S. 377]). - BVerwG, 22.10.1957 - VI C 63.56
Auszug aus BVerwG, 26.02.1963 - II B 41.61
Denn auch bei dieser Entscheidung handelt es sich allein um die Anwendung des § 7 G 131. Die Voraussetzungen, unter denen eine solche Entscheidung zu treffen ist, sind im übrigen durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits geklärt (BVerwGE 2, 10 [20/21]; 3, 88 [90]; 4, 103 [107]; 5, 275 [278/279]; 8, 296 [302/303]). - BVerwG, 19.10.1956 - II C 118.54
Streitwertfestsetzung für ein Revisionsverfahren
Auszug aus BVerwG, 26.02.1963 - II B 41.61
Denn auch bei dieser Entscheidung handelt es sich allein um die Anwendung des § 7 G 131. Die Voraussetzungen, unter denen eine solche Entscheidung zu treffen ist, sind im übrigen durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits geklärt (BVerwGE 2, 10 [20/21]; 3, 88 [90]; 4, 103 [107]; 5, 275 [278/279]; 8, 296 [302/303]). - BVerwG, 13.03.1961 - VI C 179.60
Verhältnis der Sondervorschriften für das Verfahren in beamtenrechtlichen …
- BVerwG, 09.11.1956 - II C 150.54
Festsetzung des Werts des Streitgegenstands
- BVerwG, 16.12.1959 - VI C 244.57
Anwendbarkeit des Grundsatzes der zeitlichen Verschiebung bei einer auf einer …
- BVerwG, 12.02.1971 - VI C 2.66
Aberkennung einer aus politischen Gründen erlangten Rechtsstellung - …
Dieses Vorbringen des Klägers zielt auch nicht auf die sogenannte Heilung durch Motivwandel ab; hierunter wird die Entkräftung der sogenannten Fortwirkungsvermutung durch Bewährung oder Erleichterung der Einstellungsbedingungen verstanden (vgl. dazu neben vielen anderen Urteile vom 16. März 1961 - BVerwG II C 67.59 -, vom 8. September 1961 - BVerwG VI C 86.58 -, vom 16. März 1961 - BVerwG II C 78.59/81.59 -, vom 8. Januar 1963 - BVerwG VI C 104.60 - sowie Beschluß vom 26. Februar 196 3 - BVerwG II B 41.61 -); denn es handelt sich hier nicht um das Verhältnis zwischen einer ersten und einer zweiten Beförderung oder Ernennung, sondern lediglich um die Frage, ob die (einmalige) Ernennung, nämlich die zum Amtsgerichtsrat, etwa auch aus unpolitischen Gründen erfolgt wäre. - BFH, 04.03.1969 - II B 21/68
Auslegung des Begriffs der Erfüllung einer Steuerschuld "zur Vermeidung von …
Es kann dahingestellt bleiben, ob sich der II. Senat der Rechtsauffassung des I. Senats anschließen könnte (vgl. schon BFH-Beschluß II B 41/61 vom 14. Mai 1968, BFH 92, 179, BStBl II 1968, 503).
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