Rechtsprechung
| BFH, 19.01.2000 - II B 41/99 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- lexetius.com
- Judicialis
FGO § 115 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3
- Wolters Kluwer
Zweifamilienhaus - Ertragswertverfahren - Wertfortschreibung - Mietwert - Mietspiegel
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 115 Abs. 2, 3
Verfahrensmangel; Alternativbegründung des FG-Urteils - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (17) Zitiert selbst (5)
- BFH, 19.11.1985 - VIII R 4/83
Zur Frage der Gewinnerzielungsabsicht als dem Streben nach einem Totalgewinn und …
Auszug aus BFH, 19.01.2000 - II B 41/99
Die Denkgesetze sind nämlich revisionsrechtlich dem sachlichen Recht zuzurechnen (vgl. BFH-Urteil vom 19. November 1985 VIII R 4/83, BFHE 145, 375, BStBl II 1986, 289, unter 1.). - BFH, 15.10.1986 - II R 230/81
Der Wegfall der Grundsteuervergünstigung führt zu einer Änderung der …
Auszug aus BFH, 19.01.2000 - II B 41/99
Mit der Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision macht der Kläger geltend, die Vorentscheidung weiche von dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 15. Oktober 1986 II R 230/81 (BFHE 148, 174, BStBl II 1987, 201, 202) ab. - BFH, 31.08.1994 - II B 68/94
Anforderungen an das Vorliegen einer Rechtssache von grundsätzlicher Bedeutung
Auszug aus BFH, 19.01.2000 - II B 41/99
Eine Divergenz gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO ist nur dann schlüssig gerügt, wenn einem tragenden abstrakten Rechtssatz einer genau bezeichneten Entscheidung des BFH oder des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) ein ebenfalls abstrakter tragender Rechtssatz aus der Vorentscheidung gegenübergestellt und daraus eine Abweichung erkennbar wird (…BFH-Beschlüsse vom 20. September 1993 V B 80/93, BFH/NV 1995, 512, sowie vom 31. August 1994 II B 58/94, BFH/NV 1995, 240). - BFH, 31.08.1994 - II B 58/94
Auszug aus BFH, 19.01.2000 - II B 41/99
Eine Divergenz gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO ist nur dann schlüssig gerügt, wenn einem tragenden abstrakten Rechtssatz einer genau bezeichneten Entscheidung des BFH oder des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) ein ebenfalls abstrakter tragender Rechtssatz aus der Vorentscheidung gegenübergestellt und daraus eine Abweichung erkennbar wird (…BFH-Beschlüsse vom 20. September 1993 V B 80/93, BFH/NV 1995, 512, sowie vom 31. August 1994 II B 58/94, BFH/NV 1995, 240). - BFH, 20.09.1993 - V B 80/93
Unzulässigkeit einer Beschwerde bei behaupteter Divergenz zwischen …
Auszug aus BFH, 19.01.2000 - II B 41/99
Eine Divergenz gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO ist nur dann schlüssig gerügt, wenn einem tragenden abstrakten Rechtssatz einer genau bezeichneten Entscheidung des BFH oder des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) ein ebenfalls abstrakter tragender Rechtssatz aus der Vorentscheidung gegenübergestellt und daraus eine Abweichung erkennbar wird (BFH-Beschlüsse vom 20. September 1993 V B 80/93, BFH/NV 1995, 512, …sowie vom 31. August 1994 II B 58/94, BFH/NV 1995, 240).
- BFH, 01.09.2004 - X B 162/03
Darlegung von Revisionszulassungsgründen
Hat das FG seine Entscheidung alternativ auf zwei Begründungen gestützt, kann die angefochtene Entscheidung nur dann auf dem geltend gemachten Verfahrensmangel beruhen, wenn dieser beide Begründungen betrifft (BFH-Beschluss vom 19. Januar 2000 II B 41/99, BFH/NV 2000, 1102;… Gräber/Ruban, a.a.O., Rz. 97). - BFH, 01.10.2003 - X B 75/02
Verwaltungserlasse; Übergangsregelungen
Die Verfahrensrüge muss schlüssig vorgetragen werden (vgl. BFH-Beschlüsse vom 19. Januar 2000 II B 41/99, BFH/NV 2000, 1102;… vom 22. Juni 1999 X B 25/99, BFH/NV 1999, 1612). - BFH, 24.07.2003 - X B 123/02
Zustellungsvoraussetzungen; Beteiligung an PersG , Zusammenrechnung von …
Sollte der Kläger hiermit einen Verfahrensmangel geltend machen wollen, fehlte es an der erforderlichen genauen Bezeichnung der Tatsachen, aus denen sich nach Ansicht des Klägers der behauptete Verfahrensverstoß ergibt (vgl. zu diesem Erfordernis BFH-Beschluss vom 19. Januar 2000 II B 41/99, BFH/NV 2000, 1102).
- BFH, 20.09.2012 - X S 22/12
Darlegungserfordernisse bei Anhörungsrüge wegen Nichtzulassung der Revision - …
Die Rüge eines Verfahrensmangels setzt indes die genaue Bezeichnung der Tatsachen voraus, aus denen sich nach Ansicht des Klägers der behauptete Verfahrensverstoß ergibt (BFH-Beschluss vom 19. Januar 2000 II B 41/99, BFH/NV 2000, 1102). - BFH, 19.11.2002 - X B 78/01
Verletzung des rechtlichen Gehörs
Die Rüge eines Verfahrensmangels setzt die genaue Bezeichnung der Tatsachen voraus, aus denen sich nach Ansicht des Klägers der behauptete Verfahrensverstoß ergibt (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 19. Januar 2000 II B 41/99, BFH/NV 2000, 1102). - BFH, 19.09.2012 - X B 138/11
Umfang der Rechtskraftwirkung - Rüge von Verfahrensmängeln - Keine Zurückweisung …
Rn. 13 Die Zulässigkeit einer Verfahrensrüge setzt voraus, dass die Tatsachen, die den Mangel ergeben, bezeichnet werden (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 19. Januar 2000 II B 41/99, BFH/NV 2000, 1102; vgl. für die Revisionsbegründung auch § 120 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. b FGO). - BFH, 03.01.2006 - IX B 56/05
NZB: Ablehnung von Beweisanträgen
Hat aber das FG seine Entscheidung --wie im Streitfall-- alternativ auf zwei Begründungen gestützt, kann die angefochtene Entscheidung nur dann auf dem geltend gemachten Verfahrensmangel beruhen, wenn dieser beide Begründungen betrifft (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 2. Juli 1992 V B 41/92, BFH/NV 1993, 37; vom 19. Januar 2000 II B 41/99, BFH/NV 2000, 1102). - BFH, 30.11.2009 - I B 111/09
Öffentlichkeit der mündlichen Verhandlung - Verzicht auf die Beachtung der …
Zur nach § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO erforderlichen Darlegung eines Verfahrensmangels als Zulassungsgrund muss der Beschwerdeführer die Tatsachen genau angeben, die den Mangel ergeben (Beschluss des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 19. Januar 2000 II B 41/99, BFH/NV 2000, 1102;… Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 116 Rz 48, m. w. N.). - BFH, 04.09.2008 - V B 208/07
Zu den Anforderungen an eine zulässige Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung von …
Ein Verfahrensmangel ist vielmehr nur dann in zulässiger Weise dargelegt, wenn die Tatsachen, die den Verfahrensmangel ergeben, genau angegeben werden (BFH-Beschluss vom 19. Januar 2000 II B 41/99, BFH/NV 2000, 1102). - BFH, 12.05.2003 - V B 252/02
Richterablehnung; Verletzung des Rechts auf Gehör; Überraschungsentscheidung
Die Rüge eines Verfahrensmangels setzt die genaue Bezeichnung der Tatsachen voraus, aus denen sich nach Ansicht des Klägers und Beschwerdeführers (Kläger) der behauptete Verfahrensverstoß ergibt (z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 19. Januar 2000 II B 41/99, BFH/NV 2000, 1102). - BFH, 23.11.2005 - X B 77/05
NZB: kumulative Urteilsbegründung; besonders schwerwiegender …
- BFH, 26.11.2002 - X B 68/01
Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung - Bezeichnung der …
- BFH, 19.11.2003 - X B 136/03
Darlegung eines Verfahrensmangels bei Ablehnung eines Antrags auf Terminverlegung
- BFH, 29.07.2003 - III B 154/02
Instandsetzung einer durch Abnutzung unbrauchbar gewordenen Wohnung förderbar
- BFH, 05.06.2003 - X B 115/02
NZB: grundsätzliche Bedeutung
- BFH, 22.10.2002 - X B 74/01
Verstoß gegen die Sachaufklärungspflicht - Beweisantritt - Notwendigkeit einer …
- BFH, 19.01.2004 - X B 134/03
Darlegung eines Verfahrensmangels bei Ablehnung eines Antrags auf Terminverlegung
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