Rechtsprechung
| BVerwG, 21.04.1961 - II B 41.60 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit einer Rechtssache - Revisibilität von allgemeinen, zur Ergänzung von nicht revisiblem Recht herangezogenen Grundsätzen des Verwaltungsrechts - Ordnungsgemäße "Bezeichnung" des ...
Verfahrensgang
- VGH Hessen, 17.05.1960 - OS I 64a/59
- BVerwG, 21.04.1961 - II B 41.60
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 21.01.1955 - II C 177.54
Anfechtung von Prüfungsentscheidungen; Irrevisibilität von zur Ergänzung nicht …
Auszug aus BVerwG, 21.04.1961 - II B 41.60
Denn allgemeine Grundsätze des Verwaltungsrechts, die zur Ergänzung des nicht revisiblen Rechts - hier des hessischen Beamtenrechts - herangezogen werden, sind ebenfalls nicht revisibel (BVerwGE 2, 22 [BVerwG 21.01.1955 - II C 177/54]). - BVerwG, 21.05.1960 - V B 5.60
Kriegsgefangenenentschädigung aufgrund der Gefangennahme einer auf Veranlassung …
Auszug aus BVerwG, 21.04.1961 - II B 41.60
Grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine grundsätzliche, bisher höchstrichterlich noch nicht geklärte Rechtsfrage aufwirft (ebenso BVerwG, Beschlüsse vom 21. Mai 1960 - BVerwG V B 5.60/V CB 6.60 -, NJW 1960 S. 1587, undvom 24. Februar 1961 - BVerwG II B 4.61 -) und wenn diese Rechtsfrage im Revisionsverfahren der Klärung zugeführt werden kann, hier also dem Bundesrecht angehört (vergl. § 137 Abs. 1 VwGO). - BVerwG, 29.12.1960 - II B 44.60
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Änderung der allgemeinen …
Auszug aus BVerwG, 21.04.1961 - II B 41.60
Diese Rechtslage ist durch § 191 Abs. 2 VwGO nicht geändert worden; denn diese Vorschrift stellt lediglich klar, daß die Sonderregelung des § 127 BRRG für Klagen aus dem Beamtenrecht ungeachtet der Neuregelung des allgemeinen Verfahrensrechts - in den Grenzen ihres bisherigen Geltungsbereichs - weiter anzuwenden ist (vergl. BVerwG, Beschluß vom 29. Dezember 1960 - BVerwG II B 44.60 -, DÖV 1961 S. 192). - BVerwG, 28.10.1960 - II B 35.60
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Verletzung der gerichtlichen …
Auszug aus BVerwG, 21.04.1961 - II B 41.60
Das bedeutet u.a., daß ein Beschwerdeführer die Zeugen, die nach seiner Ansicht hätten vernommen werden müssen, unter Anführung der in ihr Wissen gestellten Tatsachen bezeichnen muß, und zwar - im Hinblick auf § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO - in einer Weise, die den Schluß ermöglicht, daß das Urteil, gegen das die Revision zugelassen werden soll, auf Grund der Vernehmung der Zeugen für den Beschwerdeführer günstiger hätte ausfallen können (so auch BVerwG, Beschluß vom 28. Oktober 1960 - BVerwG II B 35.60 -, NJW 1961, S. 425). - BVerwG, 11.11.1960 - VIII B 84.60
Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde im Rahmen eines auf Erlangung eines …
Auszug aus BVerwG, 21.04.1961 - II B 41.60
Diese Rüge betrifft vielmehr die Anwendung materiellen Rechts (vergl. BVerwG, Beschluß vom 11. November 1960 - BVerwG VIII B 84.60 -), weil damit ein Subsumiensmangel im Rahmen der Anwendung des Hessischen Beamtengesetzes geltend gemacht wird.
- BVerwG, 06.08.1970 - II B 81.69
Anforderungen an die Zulassung einer Revision - Rechtsanspruch auf Versorgung als …
Soweit die Beschwerde schließlich im Zusammenhang mit den Verfahrensrügen die Verletzung der Denkgesetze rügt, verkennt sie, daß die Rüge von Denkfehlern keine Verfahrensrüge ist, sondern die Anwendung sachlichen Rechts betrifft (so bereits BVerwG, Beschluß vom 21. April 1961 - BVerwG II B 41.60 - ständige Rechtsprechung), und daß die Rüge der Verletzung von Denkgesetzen der Rechtssache übrigens auch keine grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) verleiht (BVerwG, Beschluß vom 27. Dezember 1967 - BVerwG VI B 46.67 -). - BVerwG, 05.08.1969 - II B 26.69
Entlassung aus einem Beamtenverhältnis auf Widerruf - Nichtzulassung der Revision …
Soweit die Beschwerde die Schlußfolgerung des Berufungsgerichts, die Klägerin sei wegen ihres häufigen Fehlens im Dienst für den Lehrberuf ungeeignet, als denkfehlerhaft rügt, verkennt sie, daß die Rüge eines solchen Denkfehlers die Anwendung des sachlichen Rechts betrifft, also keine Verfahrensrüge darstellt, welche die Zulassung der Revision nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO rechtfertigen könnte, sondern als Rüge der Verletzung sachlichen Rechts die Revisionszulassung nur rechtfertigen würde, wenn sie der Rechtssache grundsätzliche Bedeutung verliehe (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 11. November 1960 - BVerwG VIII B 84.60 - und vom 21. April 1961 - BVerwG II B 41.60 -). - BVerwG, 29.05.1962 - VI B 5.62
Rechtsmittel
Dies gilt auch, soweit der Verwaltungsgerichtshof - wie die Beschwerde geltend macht - allgemeine Rechtsgrundsätze, insbesondere über die Wahrung der beamtenrechtlichen Fürsorgepflicht, verkannt oder zu Unrecht nicht angewendet haben sollte (vgl. Beschluß des Bundesverwaltungsgerichtsvom 21. April 1961 - BVerwG II B 41.60 -).
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