Rechtsprechung
| BFH, 01.07.1987 - II B 59/87 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Fristgebundene Beschwerde gegen den die Prozesskostenhilfe ablehnenden Beschluss des Finanzgerichts
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BFH, 15.12.1967 - III B 13/66
Armenrecht - Verweigernder Beschluß - Fristgebundene Beschwerde
Auszug aus BFH, 01.07.1987 - II B 59/87
Gemeint sind damit die Vorschriften der ZPO nur hinsichtlich der "Bewilligung" von PKH, nicht auch hinsichtlich des Rechtsmittelverfahrens in Sachen PKH (BFH-Beschluß vom 15. Dezember 1967 III B 13/66, BFHE 91, 300, 301, BStBl II 1968, 310, betreffend Armenrecht).Der bevollmächtigte Rechtsanwalt und Steuerberater aber hat die gebotene Sorgfalt insofern nicht beachtet, als er den in der Rechtsmittelbelehrung enthaltenen Hinweis des FG über die Frist für die Einlegung der Beschwerde nicht befolgt hat, obwohl dieser dem Gesetz (§ 142 Abs. 1, § 129 Abs. 1 FGO) in seiner Auslegung durch den BFH entsprach: Der BFH hat in dem erwähnten Beschluß in BFHE 91, 300, 301, BStBl II 1968, 310 ausgesprochen, daß "gegen den das Armenrecht verweigernden Beschluß des Finanzgerichts .
- BFH, 28.05.1986 - II R 68/84
Voraussetzungen für das Versäumen einer Frist ohne Verschulden
Auszug aus BFH, 01.07.1987 - II B 59/87
"Ohne Verschulden verhindert", eine gesetzliche Frist (z. B. die Frist zur Einlegung der Beschwerde) einzuhalten, ist jemand nur dann, wenn er die für einen gewissenhaft und sachgemäß handelnden Verfahrensbeteiligten gebotene und ihm nach den Umständen zumutbare Sorgfalt beachtet hat (BFH-Beschluß vom 28. Mai 1986 II R 68/84, BFH/NV 1987, 306).
- BFH, 10.01.1994 - XI B 65/93
Mutwilligkeit einer beabsichtigten Rechtsverfolgung als Hindernis hinsichtlich …
Die Beschwerde ist zulässig, sie ist insbesondere wirksam und fristgerecht eingelegt (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 25. März 1986 VIII B 25/86, BFH/NV 1988, 384 und vom 1. Juli 1987 II B 59/87, BFH/NV 1988, 49). - BFH, 10.07.1991 - X S 5/91
Gewährung von Prozesskostenhilfe bei verschuldeter Rechtsmittelversäumnis
Nach § 129 Abs. 1 FGO konnte die Beschwerde nur innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des die Bewilligung von PKH ablehnenden Beschlusses des FG eingelegt werden (BFH-Beschluß vom 1. Juli 1987 II B 59/87, BFH/NV 1988, 49 m.w.N.).
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