Rechtsprechung
| BFH, 27.01.2006 - II B 6/05 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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GrEStG § 1 Abs. 3; ; GrEStG § 8 Abs. 2 Satz 2; ; GrEStG § 14 Nr. 1; ; AO 1977 § 127; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; BewG § 138 Abs. 5 Satz 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
NZB: grundsätzliche Bedeutung, Feststellung des Grundbesitzwerts auf falschen Zeitpunkt
- datenbank.nwb.de
Feststellung eines Grundbesitzwerts auf einen falschen Zeitpunkt als materiell-rechtlicher Fehler
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Bremen, 14.12.2004 - 1 K 256/03
- BFH, 27.01.2006 - II B 6/05
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (9)
- BFH, 26.10.2005 - II R 53/02
Grundstücksschenkung: rückwirkendes Entfallen der Steuer
Auszug aus BFH, 27.01.2006 - II B 6/05
Der Zeitpunkt der Steuerentstehung gehört zwar nicht zu den Besteuerungsgrundlagen, über die in den Bescheiden zur gesonderten Feststellung der Grundbesitzwerte verbindlich zu entscheiden ist (BFH-Urteil vom 26. Oktober 2005 II R 53/02, BFH/NV 2006, 551, unter II. 1.).Zur Klarstellung weist der Senat darauf hin, dass seine Rechtsprechung, wonach ein Feststellungsbescheid, der auf einen Stichtag erlassen worden ist, an dem keine (Folge-)Steuer entstanden ist, ins Leere geht und sich nicht auswirkt (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2006, 551, unter II. 1.), die Frage der Bindungswirkung für den Folgesteuerbescheid betrifft.
- BFH, 18.03.2004 - VII B 53/03
Gundsätzliche Bedeutung; kumulative Urteilsbegründung
Auszug aus BFH, 27.01.2006 - II B 6/05
An der Klärungsfähigkeit fehlt es insbesondere, wenn das FG seine Entscheidung kumulativ auf mehrere Gründe gestützt hat, von denen jeder für sich gesehen die Entscheidung trägt, die Beschwerdebegründung jedoch nur einen der das FG-Urteil tragenden Gründe betrifft (…BFH-Beschlüsse vom 26. Oktober 1994 I B 76/94, BFH/NV 1996, 42, und vom 18. März 2004 VII B 53/03, BFH/NV 2004, 978). - BFH, 10.09.2003 - X B 132/02
NZB: Hinweispflicht, Urkundenbeweis
Auszug aus BFH, 27.01.2006 - II B 6/05
Außerdem muss die Rechtsfrage klärungsbedürftig und in einem künftigen Revisionsverfahren klärungsfähig sein (…zusammenfassend BFH-Beschlüsse vom 10. April 2003 X B 109/02, BFH/NV 2003, 1082, unter 1. a, und vom 10. September 2003 X B 132/02, BFH/NV 2004, 495, unter 1.).
- BFH, 06.05.2004 - V B 101/03
Ausfuhrlieferung in Drittstaaten
Auszug aus BFH, 27.01.2006 - II B 6/05
An der Klärungsbedürftigkeit fehlt es insbesondere dann, wenn die Rechtsfrage offensichtlich so zu beantworten ist, wie es das FG getan hat (BFH-Beschluss vom 6. Mai 2004 V B 101/03, BFHE 205, 416, BStBl II 2004, 748). - BFH, 06.11.2002 - X B 30/02
Regelmäßig wiederkehrende Einnahmen, Zufluss
Auszug aus BFH, 27.01.2006 - II B 6/05
Eine Rechtsfrage ist klärungsbedürftig, wenn ihre Beantwortung zu Zweifeln Anlass gibt (BFH-Beschluss vom 6. November 2002 X B 30/02, BFH/NV 2003, 169). - BFH, 10.04.2003 - X B 109/02
NZB: grundsätzliche Bedeutung, Rechtsfortbildung
Auszug aus BFH, 27.01.2006 - II B 6/05
Außerdem muss die Rechtsfrage klärungsbedürftig und in einem künftigen Revisionsverfahren klärungsfähig sein (zusammenfassend BFH-Beschlüsse vom 10. April 2003 X B 109/02, BFH/NV 2003, 1082, unter 1. a, …und vom 10. September 2003 X B 132/02, BFH/NV 2004, 495, unter 1.). - BFH, 08.01.1998 - VII B 102/97
Rechtskraftwirkung eines Entscheidungssatzes eines Landgerichts für andere …
Auszug aus BFH, 27.01.2006 - II B 6/05
Eine Rechtsfrage ist nur dann klärungsfähig, wenn sie in einem künftigen Revisionsverfahren für die Entscheidung des Streitfalls rechtserheblich ist (vgl. u.a. BFH-Beschluss vom 8. Januar 1998 VII B 102/97, BFH/NV 1998, 729). - FG Bremen, 14.12.2004 - 1 K 256/03
Entstehung der Grunderwerbsteuer bei befristetem Anteilserwerb; …
Auszug aus BFH, 27.01.2006 - II B 6/05
Das Urteil der Vorinstanz ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2005, 384 veröffentlicht. - BFH, 26.10.1994 - I B 76/94
Klärungsbedürftigkeit und Klärungsfähigkeit der aufgeworfenen Rechtsfragen bei …
Auszug aus BFH, 27.01.2006 - II B 6/05
An der Klärungsfähigkeit fehlt es insbesondere, wenn das FG seine Entscheidung kumulativ auf mehrere Gründe gestützt hat, von denen jeder für sich gesehen die Entscheidung trägt, die Beschwerdebegründung jedoch nur einen der das FG-Urteil tragenden Gründe betrifft (BFH-Beschlüsse vom 26. Oktober 1994 I B 76/94, BFH/NV 1996, 42, …und vom 18. März 2004 VII B 53/03, BFH/NV 2004, 978).
- FG Niedersachsen, 11.04.2014 - 1 K 107/11
Anwendung des Immobilien-Preis-Kalkulators der Gutachterausschüsse Niedersachsen …
Gleichwohl handelt es sich bei der Angabe des Zeitpunkts, auf den die Bewertung vorgenommen worden ist, um ein zwingendes materielles Erfordernis, der den Grundstückswertbescheid in materiell-rechtlicher Hinsicht kennzeichnet und individualisiert (vgl. BFH-Beschluss vom 27. Januar 2006 II B 6/05, BFH/NV 2006, 908). - BFH, 18.01.2007 - V R 22/05
Bescheinigung für Vorsteuervergütungsverfahren - Bindung des BFH an …
Denn es hat sein klageabweisendes Urteil kumulativ auf zwei selbständige Gründe (zum einen: Nichtvorliegen einer ausreichenden Bescheinigung nach § 61 Abs. 3 UStDV; zum anderen: Nichtvorlage der Original-Rechnungen innerhalb der Antragsfrist des § 18 Abs. 9 Satz 3 UStG) gestützt und nur für einen dieser Gründe einen Revisionszulassungsgrund angenommen (…vgl. z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 30. August 2005 V B 62/05, BFH/NV 2006, 90; vom 27. Januar 2006 II B 6/05, BFH/NV 2006, 908;… vom 6. März 2006 X B 102/05, BFH/NV 2006, 1134). - FG Rheinland-Pfalz, 30.04.2026 - 4 K 1734/20
Ein Wertfeststellungsbescheid auf den falschen Bewertungsstichtag hindert …
Die Wahl eines unzutreffenden Bewertungsstichtags stellt daher keinen Verfahrens- oder Formfehler dar, sondern ist als materiell-rechtlicher Fehler anzusehen (BFH, Beschluss vom 27. Januar 2006 - II B 6/05 -, BFH/NV 2006, 908).Rn. 72 Ein Feststellungsbescheid, der auf einen Stichtag erlassen worden ist, an dem keine (Folge-)Steuer entstanden ist, geht ins Leere, wirkt sich nicht steuerlich aus und ist für den Folgebescheid nicht bindend (BFH…, Urteil vom 26. Oktober 2005 - II R 53/02 -, BFH/NV 2006, 551; BFH, Beschluss vom 27. Januar 2006 - II B 6/05 -, BFH/NV 2006, 908).
- FG Rheinland-Pfalz, 30.04.2026 - 4 K 1035/23
Ein Wertfeststellungsbescheid auf den falschen Bewertungsstichtag hindert …
Die Wahl eines unzutreffenden Bewertungsstichtags stellt daher keinen Verfahrens- oder Formfehler dar, sondern ist als materiell-rechtlicher Fehler anzusehen (BFH, Beschluss vom 27. Januar 2006 - II B 6/05 -, BFH/NV 2006, 908).Ein Feststellungsbescheid, der auf einen Stichtag erlassen worden ist, an dem keine (Folge-)Steuer entstanden ist, geht ins Leere, wirkt sich nicht steuerlich aus und ist für den Folgebescheid nicht bindend (BFH…, Urteil vom 26. Oktober 2005 - II R 53/02 -, BFH/NV 2006, 551; BFH, Beschluss vom 27. Januar 2006 - II B 6/05 -, BFH/NV 2006, 908).
- FG Niedersachsen, 07.12.2017 - 1 K 219/15
Verwertung der vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte für einen Stichtag …
Gleichwohl handelt es sich bei der Angabe des Zeitpunkts, auf den die Bewertung vorgenommen worden ist, um ein zwingendes materielles Erfordernis, der den Grundstückswertbescheid in materiell-rechtlicher Hinsicht kennzeichnet und individualisiert (vgl. BFH-Beschluss vom 27. Januar 2006 II B 6/05, BFH/NV 2006, 908). - BFH, 19.01.2010 - X B 32/09
Verrechnung von Kirchensteuererstattung
Rn. 4 1. Eine Rechtsfrage ist nicht klärungsfähig und besitzt deshalb keine grundsätzliche Bedeutung i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO), wenn sie bereits höchstrichterlich geklärt oder aus anderen Gründen eindeutig ist oder wenn die Rechtsfrage offensichtlich so zu beantworten ist, wie es das FG getan hat (vgl. u.a. BFH-Beschluss vom 27. Januar 2006 II B 6/05, BFH/NV 2006, 908, sowie Senatsbeschluss vom 16. Januar 2007 X B 38/06, BFH/NV 2007, 757). - FG Hamburg, 10.05.2006 - 3 K 216/05
Bewertungsgesetz/Erbschaftsteuergesetz: Grundbesitzwert-Feststellung zum …
Die Bewertung durch das Lagefinanzamt auf einen bestimmten Stichtag bindet jedoch nicht das (Schenker-)Wohnsitzfinanzamt bei der Beurteilung der Frage, ob die Steuer gemäß § 12 Abs. 3 BewG an diesem oder an einem anderen Stichtag entstanden ist (BFH vom 27. Januar 2006, II B 6/05, BFH/NV 2006, 908 ).Erst wenn danach feststeht oder wenn sonst offensichtlich ist, dass auf den in der (ursprünglichen) Bewertungs-Anforderung bezeichneten Stichtag für die Besteuerung keine Feststellung (mehr) erforderlich ist, so ist diese aufzuheben (vgl. BFH vom 27. Januar 2006, II B 6/05, BFH/NV 2006, 908 ).
- FG München, 17.11.2015 - 14 K 2326/15
Aufhebung einer rechtmäßig zustande gekommenen Zuständigkeitsvereinbarung gegen …
§ 127 AO umfasst Verfahrens- oder Formfehler, aber keine materiell-rechtlichen Fehler (BFH-Beschluss vom 27. Januar 2006 II B 6/05, BFH/NV 2006, 908). - BFH, 08.06.2011 - X B 196/10
Versorgungsrente bei einem fremden Dritten als Vermögensübergeber
Eine Rechtsfrage ist nicht klärungsfähig und besitzt deshalb keine grundsätzliche Bedeutung i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO, wenn sie bereits höchstrichterlich geklärt oder aus anderen Gründen eindeutig ist oder wenn die Rechtsfrage offensichtlich so zu beantworten ist, wie es das Finanzgericht (FG) getan hat (vgl. u.a. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. Januar 2006 II B 6/05, BFH/NV 2006, 908, sowie Senatsbeschluss vom 16. Januar 2007 X B 38/06, BFH/NV 2007, 757). - BFH, 14.01.2010 - X B 64/09
Nachzahlungszinsen trotz Einkommensbesteuerung gezogener Zinsen
Die Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage fehlt, wenn sie bereits höchstrichterlich geklärt oder aus anderen Gründen eindeutig ist oder wenn die Rechtsfrage offensichtlich so zu beantworten ist, wie es das FG getan hat (vgl. u.a. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. Januar 2006 II B 6/05, BFH/NV 2006, 908, sowie Senatsbeschluss vom 16. Januar 2007 X B 38/06, BFH/NV 2007, 757). - BFH, 28.08.2008 - VII B 222/07
Haftung des Geschäftsführers nach Aufhebung bereits getroffener …
- BFH, 02.12.2009 - X B 242/08
Gewerblicher Grundstückshandel: Bloß indizielle Bedeutung der Drei-Objekt-Grenze …
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