Rechtsprechung
| BVerwG, 27.02.1960 - II B 70.59 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 24.05.1957 - VI C 395.56
Auszug aus BVerwG, 27.02.1960 - II B 70.59
Insbesondere ist durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits geklärt, daß der Gesetzgeber entsprechend dem ihm durch Art. 131 des Grundgesetzes erteilten Auftrag nur die Rechte und Rechtsverhältnisse zu regeln hatte und regeln konnte, die am 8. Mai 1945 bestanden haben und durch den Zusammenbruch regelungsbedürftig geworden, waren (vgl. BVerwGE 5, 86).
- BVerwG, 14.06.1966 - II C 31.64
Der von dem Gesetz zu Art. 131 GG (G 131) erfasste Personenkreis - …
Diese Begrenzung des Personenkreises bedeutet, daß die durch § 72 Abs. 1 Sätze 1 und 2 G 131 gewährte Nachversicherung lediglich an die Stelle einer durch das Gesetz zu Artikel 131 GG nicht aufrechterhaltenen Versorgungsberechtigung oder -anwartschaft treten (ebenso BVerwG, Beschluß vom 27. Februar 1960 - BVerwG II B 70.59 - auch Meyer in RiA 1959 S. 305), nicht also Personen zugute kommen soll, die bis zum 8. Mai 1945 weder ein Recht noch eine Anwartschaft auf Versorgung erworben hatten. - BVerwG, 29.09.1967 - II B 21.67
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Demgemäß hat des Bundesverwaltungsgericht bereits entschieden, daß der Anspruch auf Nachversicherung mit der Folge von Rentenzahlungen seitens der zuständigen Versicherungsträger der Sozialversicherung lediglich an die Stelle einer durch das Gesetz zu Art. 131 GG nicht aufrechterhaltenen Versorgungsberechtigung oder -anwartschaft tritt (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Juni 1966 - BVerwG II C 31.64 - mit Hinweis auf Beschluß vom 27. Februar 1960 - BVerwG II B 70.59 - und auf Meyer in RiA 1959 S. 305).
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