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| BFH, 31.07.1997 - II B 89/96 |
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- BFH, 08.05.1992 - III B 138/92
Rechtsmissbräuchlichkeit einer Untätigkeitsklage gem. § 46 Abs. 1 FGO
Auszug aus BFH, 31.07.1997 - II B 89/96
Der Bevollmächtigte hat dadurch, daß er die Vollmachten erst nach Zugang der Ladung vorlegte, über Monate eine Akteneinsicht verhindert (vgl. BFH-Beschluß vom 8. Mai 1992 III B 138/92, BFH/NV 1993, 106 unter b aa, sowie BFH/NV 1993f 732). - BFH, 11.06.1958 - II 56/57 U
Ermessensverletzung bei Anfordeungen an Steuererklärungen
Auszug aus BFH, 31.07.1997 - II B 89/96
Die Voraussetzungen, unter denen es wegen Verstoßes gegen Recht und Billigkeit einen Ermessensfehler darstellt, gemäß § 31 Abs. 1 ErbStG 1974 Erbschaftsteuererklärungen anzufordern (vgl. BFH-Beschluß vom 11. Juni 1958 II 56/57 U, BFHE 67, 178, BStBl II 1958, 339), haben nicht vorgelegen. - BFH, 19.08.1994 - X B 124/94
Anforderungen an die Stützung der Nichtzulassungsbeschwerde auf einen …
Auszug aus BFH, 31.07.1997 - II B 89/96
Dazu wäre erforderlich gewesen darzulegen, aus welchen Gründen sich dem FG die Notwendigkeit einer weiteren Aufklärung des Sachverhalts oder einer Beweiserhebung trotz der unzureichenden Mitwirkungsbereitschaft und ohne entsprechende Beweisanträge hätte aufdrängen müssen (vgl. BFH-Beschluß vom 19. August 1994 X B 124/94, BFH/NV 1995, 238).
- BFH, 30.11.1992 - X B 18/92
Zulässigkeit einer Untätigkeitsklage - Antrag auf Akteneinsicht - Aussetzung des …
Auszug aus BFH, 31.07.1997 - II B 89/96
Dem Antragsteller steht dann ein Rechtsanspruch auf Aufhebung oder Verlegung zu, dessen Verletzung einen Verstoß gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs bedeutet (BFH-Urteil vom 5. Dezember 1979 II R 56/76, BFHE 129, 297 , BStBl II 1980, 208 , sowie BFH-Beschluß vom 30. November 1992 X B 18/92, BFH/NV 1993, 732, 734). - BFH, 05.12.1979 - II R 56/76
Mündliche Verhandlung - Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung - …
Auszug aus BFH, 31.07.1997 - II B 89/96
Dem Antragsteller steht dann ein Rechtsanspruch auf Aufhebung oder Verlegung zu, dessen Verletzung einen Verstoß gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs bedeutet (BFH-Urteil vom 5. Dezember 1979 II R 56/76, BFHE 129, 297 , BStBl II 1980, 208 , sowie BFH-Beschluß vom 30. November 1992 X B 18/92, BFH/NV 1993, 732, 734). - BFH, 21.01.1981 - II R 91/79
Nichteinhaltung der Ladungsfrist - Versagung rechtlichen Gehörs - …
Auszug aus BFH, 31.07.1997 - II B 89/96
Entscheidet das FG gemäß § 90 Abs. 1 FGO aufgrund einer mündlichen Verhandlung, zu der die Beteiligten nicht ordnungsgemäß geladen waren, kann der Grundsatz des rechtlichen Gehörs verletzt sein (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 21. Januar 1981 II R 91/79, BFHE 132, 394 , BStBl II 1981, 401 ). - BFH, 28.09.1994 - VIII B 31/94
Anforderungen an eine hinreichend substantiierte Rüge einer Verletzung des …
Auszug aus BFH, 31.07.1997 - II B 89/96
Die Weigerung des FG, dem Prozeßbevollmächtigten der Klägerinnen Akteneinsicht zu gewähren, bevor er seine Bevollmächtigung gemäß § 62 Abs. 3 FGO nachgewiesen hat, war jedoch rechtmäßig (vgl. BFH-Beschluß vom 28. September 1994 VIII B 31/94, BFH/NV 1995, 608). - BFH, 14.11.1968 - I R 4/68
Nichteinhaltung der Ladungsfrist als Verfahrensmangel
Auszug aus BFH, 31.07.1997 - II B 89/96
Die Ladung muß schließlich aus sich heraus ohne weitere Rückfragen verständlich sein (so BFH-Urteil vom 14. November 1968 I R 4/68, BFHE 94, 304, BStBl II 1969, 168).
- BFH, 16.05.2003 - IV B 164/02
Zustellung gegen Empfangsbekenntnis, Telekopie
Sobald dies --wie im Streitfall durch Verfügung des Einzelrichters vom 4. Juli 2002-- geschehen ist, gehört es aber zu den Aufgaben der Geschäftsstelle, die Beteiligten gemäß § 91 FGO zu dem festgesetzten Termin zu laden (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 31. Juli 1997 II B 89/96, BFH/NV 1998, 459, und vom 16. Mai 2000 VII R 14/00, juris;… Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 91 Rz. 9).Dies geschieht in der Regel durch ein Schreiben der Geschäftsstelle, mit dem den Beteiligten der für die mündliche Verhandlung festgesetzte Termin mitgeteilt und die Ladung ausgesprochen wird (BFH-Beschluss in BFH/NV 1998, 459).
- BFH, 16.05.2000 - VII R 14/00
Verletzung des Steuergeheimnisses - Revisionsbegründungsfrist - Fristverlängerung …
Sobald dies --wie im Streitfall durch Verfügung des Vorsitzenden vom 16. November 1999-- geschehen ist, gehört es aber zu den Aufgaben der Geschäftsstelle, die Beteiligten gemäß § 91 FGO zu dem festgesetzten Termin zu laden (vgl. BFH-Beschluss vom 31. Juli 1997 II B 89/96, BFH/NV 1998, 459;… Gräber/Koch, a.a.O., § 91 Rdnr. 9).Dies geschieht in der Regel durch ein Schreiben der Geschäftsstelle, mit dem den Beteiligten der für die mündliche Verhandlung festgesetzte Termin mitgeteilt und die Ladung ausgesprochen wird (BFH in BFH/NV 1998, 459).
- FG Hamburg, 10.12.1999 - IV 121/96
Rückforderung vorschussweise gewährter Ausfuhrerstattung; Niederlegung einer …
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- FG Hamburg, 10.12.1999 - IV 500/98
Unzulässigkeit einer Verpflichtungsklage; Ladung des Klägers über den …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 31.03.2000 - VII B 87/99
Schriftform; Rechtsmitteleinlegung durch Telefax
Denn dann gehört es zu den Aufgaben der Geschäftsstelle, die Beteiligten gemäß § 91 FGO, wie geschehen, zu laden (vgl. BFH-Beschluss vom 31. Juli 1997 II B 89/96, BFH/NV 1998, 459). - BFH, 18.01.2000 - VII R 2/99
Übertragung des Rechtsstreits auf den Einzelrichter; Vertretungsmangel
Gemäß § 155 FGO i.V.m. § 216 der Zivilprozeßordnung ist es zwar Aufgabe des Vorsitzenden, hier des Einzelrichters, den Termin zur mündlichen Verhandlung zu bestimmen; sobald dies --wie im Streitfall durch Verfügung vom 8. Oktober 1998-- geschehen ist, gehört es aber zu den Aufgaben der Geschäftsstelle, die Beteiligten gemäß § 91 FGO zu laden (vgl. BFH-Beschluss vom 31. Juli 1997 II B 89/96, BFH/NV 1998, 459;… Gräber/ Koch, a.a.O., § 91 Rdnr. 9). - FG Köln, 12.12.2001 - 11 K 6657/98
AdV bei Aufteilung der Steuerschuld
Es liegt unter derartigen Umständen nicht in der Hand des Klägers, durch einen kurz vor der mündlichen Verhandlung oder im Termin gestellten Antrag auf Akteneinsicht das Gericht zu zwingen, den Termin aufzuheben (vgl. hierzu BFH-Beschlüsse vom 31.7.1997 II B 89/96, BFH/NV 1998, 459 , und in BFH/NV 1993, 732). - FG Köln, 12.12.2001 - 11 K 6657/99
Rechtmäßigkeit der Festsetzung von Aussetzungszinsen zur Einkommensteuer; …
Es liegt unter derartigen Umständen nicht in der Hand des Klägers, durch einen kurz vor der mündlichen Verhandlung oder im Termin gestellten Antrag auf Akteneinsicht das Gericht zu zwingen, den Termin aufzuheben (vgl. hierzu BFH-Beschlüsse vom 31.7.1997 II B 89/96, BFH/NV 1998, 459, und in BFH/NV 1993, 732).
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