Rechtsprechung
| BFH, 28.07.2022 - II B 98/21 |
Volltextveröffentlichungen (12)
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- Bundesfinanzhof
GrEStG § 2 Abs 3 S 1, BewG § 2 Abs 1 S 4, BewG § 69, FGO § 115 Abs 2 Nr 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 1
Wirtschaftliche Einheit i.S. des § 2 Abs. 3 Satz 1 GrEStG bei teilweiser Baulandqualifikation
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Wirtschaftliche Einheit i.S. des § 2 Abs. 3 Satz 1 GrEStG bei teilweiser Baulandqualifikation
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 2 Abs 3 S 1 GrEStG 1997, § 2 Abs 1 S 4 BewG 1991, § 69 BewG 1991, § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 1 FGO
Wirtschaftliche Einheit i.S. des § 2 Abs. 3 Satz 1 GrEStG bei teilweiser Baulandqualifikation - IWW
- Wolters Kluwer
Anspruch auf eine umfassende Grunderwerbsteuerbefreiung; Begriff der wirtschaftlichen Einheit; Baulandqualifikation als wesentliches Kriterium für die Zusammenfassung von Flurstücken zu einer wirtschaftlichen Einheit
- Betriebs-Berater
Wirtschaftliche Einheit i.S. des § 2 Abs. 3 Satz 1 GrEStG bei teilweiser Baulandqualifikation
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GrEStG § 2 Abs. 3 Satz 1; BewG § 2 Abs. 1 Satz 4, § 69
Baulandqualifikation als wesentliches Indiz gegen die wirtschaftliche Einheit mehrerer landwirtschaftlich genutzter Flurstücke - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wirtschaftliche Einheit i.S. des § 2 Abs. 3 Satz 1 GrEStG bei teilweiser Baulandqualifikation
- rechtsportal.de
Anspruch auf eine umfassende Grunderwerbsteuerbefreiung; Begriff der wirtschaftlichen Einheit; Baulandqualifikation als wesentliches Kriterium für die Zusammenfassung von Flurstücken zu einer wirtschaftlichen Einheit
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Wirtschaftliche Einheit i.S. des § 2 Abs. 3 Satz 1 GrEStG bei teilweiser Baulandqualifikation
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Grunderwerbsteuer - und die wirtschaftliche Einheit bei teilweiser Baulandqualifikation
Verfahrensgang
- FG Köln, 06.10.2021 - 5 K 755/20
- BFH, 28.07.2022 - II B 98/21
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (12)
- BFH, 30.10.1974 - II R 102/70
Landwirtschaftliches Grundstück - Wirtschaftliche Einheit - Räumlicher …
Auszug aus BFH, 28.07.2022 - II B 98/21
Rn. 4 Mit seiner Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision macht der Kläger geltend, es sei zwar geklärt, dass der Begriff der wirtschaftlichen Einheit i.S. des § 2 Abs. 3 Satz 1 GrEStG ein Typusbegriff sei, der sich nach grunderwerbsteuerrechtlichen Gesichtspunkten richte (…Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 23.08.2011 - II B 145/10, BFH/NV 2011, 2109); es sei aber von grundsätzlicher Bedeutung, ob allein die --lediglich ein inneres Merkmal darstellende und nicht sichtbare-- Baulandqualifikation eines landwirtschaftlich genutzten Flurstücks ausreiche, dieses aus der wirtschaftlichen Einheit mehrerer landwirtschaftlicher Flurstücke herauszulösen, die nach Maßgabe der Rechtsprechung (BFH-Urteile vom 30.10.1974 - II R 102/70, BFHE 114, 443, BStBl II 1975, 270;… vom 10.05.2006 - II R 17/05, BFH/NV 2006, 2124, und BFH-Beschluss vom 22.06.2012 - II B 45/11, BFH/NV 2012, 1827) vorrangig nach objektiven äußeren Merkmalen zu beurteilen sei.Der Begriff der wirtschaftlichen Einheit i.S. von § 2 Abs. 3 GrEStG ist mit dem Begriff der wirtschaftlichen Einheit in § 2 BewG nicht identisch (BFH-Urteil in BFHE 114, 443, BStBl II 1975, 270;… BFH-Beschluss in BFH/NV 2011, 2109, Rz 5).
Mehrere landwirtschaftlich genutzte Grundstücke desselben Eigentümers können die Merkmale einer wirtschaftlichen Einheit aufweisen, etwa weil sie räumlich zusammenhängen oder nahe beisammen liegen und natürlich oder durch besondere Umstände verbunden sowie zu einer gleichen, gleichartigen oder aufeinander abgestimmten Bewirtschaftung geeignet sind (BFH-Urteil in BFHE 114, 443, BStBl II 1975, 270).
- BFH, 25.01.2012 - II R 25/10
Windkraftanlagen als wirtschaftliche Einheit i. S. des § 2 Abs. 1 BewG
Auszug aus BFH, 28.07.2022 - II B 98/21
Er darf allerdings nicht im Widerspruch zu den objektiven äußeren Merkmalen stehen (…BFH-Urteil in BFH/NV 2006, 2124, unter II.2.;… BFH-Beschluss in BFH/NV 2012, 1827, Rz 7, jeweils m.w.N.; ebenso für das BewG BFH-Urteil vom 25.01.2012 - II R 25/10, BFHE 236, 564, BStBl II 2012, 403, Rz 11).Eine nur gleichgerichtete bzw. gleichartige Zweckbestimmung ist allerdings nicht ausreichend (vgl. BFH-Urteile in BFHE 143, 152, BStBl II 1985, 336, unter 2.b, und in BFHE 236, 564, BStBl II 2012, 403, Rz 16).
- BFH, 23.01.1985 - II R 35/82
Gesamthand - Wirtschaftliche Einheit - Komplex verschiedener Grundstücke - …
Auszug aus BFH, 28.07.2022 - II B 98/21
Im Regelfall wird aber --ohne gegenseitige Bindungswirkung-- davon ausgegangen werden können, dass das Vorliegen einer wirtschaftlichen Einheit, die ein Typusbegriff ist, nach beiden Gesetzen entweder zu bejahen oder zu verneinen ist (BFH-Urteil vom 23.01.1985 - II R 35/82, BFHE 143, 152, BStBl II 1985, 336, unter 2.b).Eine nur gleichgerichtete bzw. gleichartige Zweckbestimmung ist allerdings nicht ausreichend (vgl. BFH-Urteile in BFHE 143, 152, BStBl II 1985, 336, unter 2.b, und in BFHE 236, 564, BStBl II 2012, 403, Rz 16).
- BFH, 22.06.2012 - II B 45/11
Umwandlung von Gemeinschaftseigentum in Flächeneigentum
Auszug aus BFH, 28.07.2022 - II B 98/21
Rn. 4 Mit seiner Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision macht der Kläger geltend, es sei zwar geklärt, dass der Begriff der wirtschaftlichen Einheit i.S. des § 2 Abs. 3 Satz 1 GrEStG ein Typusbegriff sei, der sich nach grunderwerbsteuerrechtlichen Gesichtspunkten richte (…Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 23.08.2011 - II B 145/10, BFH/NV 2011, 2109); es sei aber von grundsätzlicher Bedeutung, ob allein die --lediglich ein inneres Merkmal darstellende und nicht sichtbare-- Baulandqualifikation eines landwirtschaftlich genutzten Flurstücks ausreiche, dieses aus der wirtschaftlichen Einheit mehrerer landwirtschaftlicher Flurstücke herauszulösen, die nach Maßgabe der Rechtsprechung (BFH-Urteile vom 30.10.1974 - II R 102/70, BFHE 114, 443, BStBl II 1975, 270; vom 10.05.2006 - II R 17/05, BFH/NV 2006, 2124, und BFH-Beschluss vom 22.06.2012 - II B 45/11, BFH/NV 2012, 1827) vorrangig nach objektiven äußeren Merkmalen zu beurteilen sei.Er darf allerdings nicht im Widerspruch zu den objektiven äußeren Merkmalen stehen (…BFH-Urteil in BFH/NV 2006, 2124, unter II.2.; BFH-Beschluss in BFH/NV 2012, 1827, Rz 7, jeweils m.w.N.; ebenso für das BewG BFH-Urteil vom 25.01.2012 - II R 25/10, BFHE 236, 564, BStBl II 2012, 403, Rz 11).
- BFH, 10.05.2006 - II R 17/05
GrESt: wirtschaftliche Einheit bei Wohnanlage
Auszug aus BFH, 28.07.2022 - II B 98/21
Rn. 4 Mit seiner Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision macht der Kläger geltend, es sei zwar geklärt, dass der Begriff der wirtschaftlichen Einheit i.S. des § 2 Abs. 3 Satz 1 GrEStG ein Typusbegriff sei, der sich nach grunderwerbsteuerrechtlichen Gesichtspunkten richte (…Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 23.08.2011 - II B 145/10, BFH/NV 2011, 2109); es sei aber von grundsätzlicher Bedeutung, ob allein die --lediglich ein inneres Merkmal darstellende und nicht sichtbare-- Baulandqualifikation eines landwirtschaftlich genutzten Flurstücks ausreiche, dieses aus der wirtschaftlichen Einheit mehrerer landwirtschaftlicher Flurstücke herauszulösen, die nach Maßgabe der Rechtsprechung (BFH-Urteile vom 30.10.1974 - II R 102/70, BFHE 114, 443, BStBl II 1975, 270; vom 10.05.2006 - II R 17/05, BFH/NV 2006, 2124, und BFH-Beschluss vom 22.06.2012 - II B 45/11, BFH/NV 2012, 1827) vorrangig nach objektiven äußeren Merkmalen zu beurteilen sei.Er darf allerdings nicht im Widerspruch zu den objektiven äußeren Merkmalen stehen (BFH-Urteil in BFH/NV 2006, 2124, unter II.2.;… BFH-Beschluss in BFH/NV 2012, 1827, Rz 7, jeweils m.w.N.; ebenso für das BewG BFH-Urteil vom 25.01.2012 - II R 25/10, BFHE 236, 564, BStBl II 2012, 403, Rz 11).
- BFH, 23.08.2011 - II B 145/10
Wirtschaftliche Einheit i. S. des § 2 Abs. 3 Satz 1 GrEStG bei mehreren …
Auszug aus BFH, 28.07.2022 - II B 98/21
Rn. 4 Mit seiner Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision macht der Kläger geltend, es sei zwar geklärt, dass der Begriff der wirtschaftlichen Einheit i.S. des § 2 Abs. 3 Satz 1 GrEStG ein Typusbegriff sei, der sich nach grunderwerbsteuerrechtlichen Gesichtspunkten richte (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 23.08.2011 - II B 145/10, BFH/NV 2011, 2109); es sei aber von grundsätzlicher Bedeutung, ob allein die --lediglich ein inneres Merkmal darstellende und nicht sichtbare-- Baulandqualifikation eines landwirtschaftlich genutzten Flurstücks ausreiche, dieses aus der wirtschaftlichen Einheit mehrerer landwirtschaftlicher Flurstücke herauszulösen, die nach Maßgabe der Rechtsprechung (BFH-Urteile vom 30.10.1974 - II R 102/70, BFHE 114, 443, BStBl II 1975, 270;… vom 10.05.2006 - II R 17/05, BFH/NV 2006, 2124, und BFH-Beschluss vom 22.06.2012 - II B 45/11, BFH/NV 2012, 1827) vorrangig nach objektiven äußeren Merkmalen zu beurteilen sei.Der Begriff der wirtschaftlichen Einheit i.S. von § 2 Abs. 3 GrEStG ist mit dem Begriff der wirtschaftlichen Einheit in § 2 BewG nicht identisch (BFH-Urteil in BFHE 114, 443, BStBl II 1975, 270; BFH-Beschluss in BFH/NV 2011, 2109, Rz 5).
- BFH, 17.01.2022 - II B 49/21
Erbschaftsbesteuerung des Privatvermögens - Verstoß gegen das Sozialstaatsprinzip …
Auszug aus BFH, 28.07.2022 - II B 98/21
Eine Rechtsfrage ist nicht klärungsfähig, wenn nicht zu erwarten ist, dass es in einem künftigen Revisionsverfahren zu einer Klärung der Grundsatzfrage kommen wird (BFH-Beschluss vom 17.01.2022 - II B 49/21, BFH/NV 2022, 420, Rz 7). - BFH, 28.03.2012 - II R 37/10
Bewertung eines ehemals landwirtschaftlich genutzten Eindachhofs, bestehend aus …
Auszug aus BFH, 28.07.2022 - II B 98/21
In diesem Falle wäre die Zusammenfassung mit land- und forstwirtschaftlichem Vermögen zu einer wirtschaftlichen Einheit i.S. des § 2 BewG nicht mehr möglich, da die wirtschaftliche Einheit dieselbe Vermögensart voraussetzt (…BFH-Urteil vom 14.12.1994 - II R 121/91, BFH/NV 1995, 583, m.w.N.; vgl. auch BFH-Urteil vom 28.03.2012 - II R 37/10, BFH/NV 2012, 1416, Rz 13). - BFH, 29.10.2020 - VIII B 54/20
Vereinnahmte und verausgabte Umsatzsteuerbeträge in der …
Auszug aus BFH, 28.07.2022 - II B 98/21
Eine Rechtsfrage ist nicht klärungsbedürftig, wenn sie durch die Rechtsprechung hinreichend geklärt ist und keine neuen Gesichtspunkte erkennbar oder vorgetragen sind, die eine erneute Prüfung und Entscheidung dieser Frage geboten erscheinen lassen (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BFH-Beschluss vom 29.10.2020 - VIII B 54/20, BFH/NV 2021, 310, Rz 4). - BFH, 01.12.2021 - II B 34/21
Abfindung für den Verzicht auf eine behauptete Erbenstellung
Auszug aus BFH, 28.07.2022 - II B 98/21
Eine klärungsbedürftige Rechtsfrage wird dagegen nicht aufgeworfen, wenn die streitige Rechtsfrage offensichtlich so zu beantworten ist, wie es das FG getan hat, die Rechtslage also eindeutig ist (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschluss vom 01.12.2021 - II B 34/21, BFH/NV 2022, 330, Rz 4, m.w.N.). - BFH, 25.02.1983 - III R 81/82
Wirtschaftliche Einheit bei zwei bebauten Grundstücken, von denen das eine …
- BFH, 14.12.1994 - II R 121/91
Kriterien für Zuordnung eines Grundstücks zum Grundvermögen
- BFH, 04.01.2023 - XI B 51/22
Besteuerung von Umsätzen aus dem Betrieb von Geldspielautomaten nicht …
Eine Rechtsfrage ist nicht klärungsbedürftig, wenn sie durch die Rechtsprechung hinreichend geklärt ist und keine neuen Gesichtspunkte erkennbar oder vorgetragen sind, die eine erneute Prüfung und Entscheidung dieser Frage geboten erscheinen lassen (…ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 29.10.2020 - VIII B 54/20, BFH/NV 2021, 310, Rz 4; vom 28.07.2022 - II B 98/21, BFH/NV 2022, 1063, Rz 7; jeweils m.w.N.).Eine klärungsbedürftige Rechtsfrage wird dagegen nicht aufgeworfen, wenn die streitige Rechtsfrage offensichtlich so zu beantworten ist, wie es das Finanzgericht getan hat, die Rechtslage also eindeutig ist (…ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 01.12.2021 - II B 34/21, BFH/NV 2022, 330, Rz 4; in BFH/NV 2022, 1063, Rz 7; jeweils m.w.N.).
Eine Rechtsfrage ist nicht klärungsfähig, wenn nicht zu erwarten ist, dass es in einem künftigen Revisionsverfahren zu einer Klärung der Grundsatzfrage kommen wird (…vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 17.01.2022 - II B 49/21, BFH/NV 2022, 420, Rz 7; in BFH/NV 2022, 1063, Rz 7; jeweils m.w.N.).
- BFH, 30.06.2023 - I B 60/22
Darlegungsanforderungen hinsichtlich Besetzungsrüge
Eine Rechtsfrage ist nicht klärungsbedürftig, wenn sie durch die Rechtsprechung hinreichend geklärt ist und keine neuen Gesichtspunkte erkennbar oder vorgetragen sind, die eine erneute Prüfung und Entscheidung dieser Frage geboten erscheinen lassen (…ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 29.10.2020 - VIII B 54/20, BFH/NV 2021, 310; vom 28.07.2022 - II B 98/21, BFH/NV 2022, 1063).Eine klärungsbedürftige Rechtsfrage wird dagegen nicht aufgeworfen, wenn die streitige Rechtsfrage offensichtlich so zu beantworten ist, wie es das FG getan hat, die Rechtslage also eindeutig ist (…ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 01.12.2021 - II B 34/21, BFH/NV 2022, 330; in BFH/NV 2022, 1063).
- BFH, 19.03.2026 - VII B 107/25
Hinzurechnung von Lizenzgebühren zum Zollwert
Eine Rechtsfrage ist nicht klärungsbedürftig, wenn sie durch die Rechtsprechung hinreichend geklärt ist und keine neuen Gesichtspunkte erkennbar oder vorgetragen sind, die eine erneute Prüfung und Entscheidung dieser Frage geboten erscheinen lassen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 29.10.2020 - VIII B 54/20, Rz 4, m.w.N., und vom 28.07.2022 - II B 98/21, Rz 7).Eine klärungsbedürftige Rechtsfrage wird dagegen nicht aufgeworfen, wenn die streitige Rechtsfrage offensichtlich so zu beantworten ist, wie es das Finanzgericht getan hat, die Rechtslage also eindeutig ist (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 01.12.2021 - II B 34/21, Rz 4, m.w.N., und vom 28.07.2022 - II B 98/21, Rz 7).
- BFH, 03.05.2023 - II B 27/22
Einhalten der Vorbehaltensfrist bei Ausgliederung zur Aufnahme
Eine klärungsbedürftige Rechtsfrage wird dagegen nicht aufgeworfen, wenn die streitige Rechtsfrage offensichtlich so zu beantworten ist, wie es das Finanzgericht (FG) getan hat, die Rechtslage also eindeutig ist (BFH-Beschluss vom 28.07.2022 - II B 98/21, BFH/NV 2022, 1063, Rz 7).
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