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Weitere Entscheidungen unten: BVerwG, 05.03.1964 | BVerwG, 05.10.1967

Rechtsprechung
   BVerwG, 06.07.1967 - II C 101.63   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1967,4816
BVerwG, 06.07.1967 - II C 101.63 (https://dejure.org/1967,4816)
BVerwG, Entscheidung vom 06.07.1967 - II C 101.63 (https://dejure.org/1967,4816)
BVerwG, Entscheidung vom 06. Juli 1967 - II C 101.63 (https://dejure.org/1967,4816)
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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (3)

  • BVerwG, 09.12.1999 - 2 C 4.99

    Belehrungspflicht des Dienstherrn über personalvertretungs- rechtliche …

    Durch die Regelung des § 35 Satz 2 BBG wird lediglich der aus § 35 Satz 1 BBG folgende Grundsatz bezüglich der Art des das Beamtenverhältnis abschließenden Verwaltungsakts (Entlassung anstelle Versetzung in den Ruhestand) modifiziert (Urteil vom 6. Juli 1967 - BVerwG 2 C 101.63 - ).

    Wie der erkennende Senat bereits entschieden hat, ist das formstrenge "Zwangspensionierungsverfahren" gemäß § 44 BBG auch dann durchzuführen, wenn der Beamte in einem Lebenszeitverhältnis wegen Dienstunfähigkeit gemäß § 35 Satz 2 BBG entlassen werden soll (vgl. Urteil vom 6. Juli 1967 - BVerwG 2 C 101.63 - ).

  • BVerwG, 25.07.1991 - 2 B 88.91

    Verletzung der Pflicht zur Sachaufklärung durch ein Unterlassen der Einholung …

    Ebensowenig liegt eine Abweichung von dem im Urteil des Senats vom 6. Juli 1967 - BVerwG 2 C 101.63 - (Buchholz 232 § 44 Nr. 9 = ZBR 1968, 78) aufgestellten Rechtssatz vor, daß das Entlassungsverfahren fehlerhaft ist, wenn u.a. die der Mitteilung über die beabsichtigte Entlassung beigefügte Belehrung über das Recht des Beamten, Einwendungen zu erheben, objektiv geeignet war, die Erhebung von Einwendungen zu erschweren.
  • BVerwG, 23.10.1972 - VI B 62.71

    Formelle Voraussetzungen des Zwangspensionierungsverfahrens - Durchführung eines …

    Davon ist auch das Bundesverwaltungsgericht in seiner bisherigen Rechtsprechung zur inhaltsgleichen Regelung des Bundesbeamtengesetzes ausgegangen (vgl. u.a. Urteil vom 6. Juli 1967 - BVerwG II C 101.63 - [Buchholz 232 § 44 BBG Nr. 9 = ZBR 1968, 78]).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 05.03.1964 - II C 101.63   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1964,2833
BVerwG, 05.03.1964 - II C 101.63 (https://dejure.org/1964,2833)
BVerwG, Entscheidung vom 05.03.1964 - II C 101.63 (https://dejure.org/1964,2833)
BVerwG, Entscheidung vom 05. März 1964 - II C 101.63 (https://dejure.org/1964,2833)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 22.10.1959 - VI C 189.58

    Auflösung eines Beamtenverhältnisses auf Probe - Gewährung von Dienstbezügen

    Auszug aus BVerwG, 05.03.1964 - II C 101.63
    Bei der nach § 80 Abs. 5 VwGO gebotenen Abwägung des für die sofortige Vollziehung der Entlassungsverfügung sprechenden öffentlichen Interesses gegen das sönliche Interesse der Klägerin an der Aussetzung der Vollziehung im Hinblick auf die daraus folgende Verpflichtung zur alsbaldigen, jedenfalls vorläufigen, Fortzahlung der Dienstbezüge ist zu berücksichtigen, daß die Nichtzahlung von Bezügen - deren Rückzahlung im Falle rechtskräftiger Abweisung der Klage zwar geboten, aber möglicherweise nicht oder nur mit Schwierigkeiten durchzusetzen sein wird - im öffentlichen Interesse liegt, daß es jedoch andererseits auch dem öffentlichen Interesse widerspricht, wenn die wirtschaftliche Lage des betroffenen Staatsbürgers vor rechtskräftiger Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der gegen ihn als Beamten getroffenen Entlassungsmaßnahme in unvertretbarem Maße, unter Umständen sogar bis zur Notlage absinkt (ebenso z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 13. Februar 1958 - BVerwG VI C 379.57 -, vom 26. August 1958 - BVerwG II C 236.57 - undvom 22. Oktober 1959 - BVerwG VI C 189.58 -).
  • BVerwG, 27.06.1961 - II C 170.60

    Passivlegitimation bei Klagen eines Beamten wegen vermögensrechtlicher Ansprüche …

    Auszug aus BVerwG, 05.03.1964 - II C 101.63
    Der Antrag wäre in vollem Umfang unbegründet, wenn die Rechtsverfolgung der Klägerin sich schon jetzt als offensichtlich unbegründet erwiese (ebenso BVerwG, Beschluß vom 27. Juni 1961 - BVerwG II C 170.60 -).
  • BVerwG, 26.08.1958 - II C 236.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 05.03.1964 - II C 101.63
    Bei der nach § 80 Abs. 5 VwGO gebotenen Abwägung des für die sofortige Vollziehung der Entlassungsverfügung sprechenden öffentlichen Interesses gegen das sönliche Interesse der Klägerin an der Aussetzung der Vollziehung im Hinblick auf die daraus folgende Verpflichtung zur alsbaldigen, jedenfalls vorläufigen, Fortzahlung der Dienstbezüge ist zu berücksichtigen, daß die Nichtzahlung von Bezügen - deren Rückzahlung im Falle rechtskräftiger Abweisung der Klage zwar geboten, aber möglicherweise nicht oder nur mit Schwierigkeiten durchzusetzen sein wird - im öffentlichen Interesse liegt, daß es jedoch andererseits auch dem öffentlichen Interesse widerspricht, wenn die wirtschaftliche Lage des betroffenen Staatsbürgers vor rechtskräftiger Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der gegen ihn als Beamten getroffenen Entlassungsmaßnahme in unvertretbarem Maße, unter Umständen sogar bis zur Notlage absinkt (ebenso z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 13. Februar 1958 - BVerwG VI C 379.57 -, vom 26. August 1958 - BVerwG II C 236.57 - undvom 22. Oktober 1959 - BVerwG VI C 189.58 -).
  • BVerwG, 13.02.1958 - VI C 379.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 05.03.1964 - II C 101.63
    Bei der nach § 80 Abs. 5 VwGO gebotenen Abwägung des für die sofortige Vollziehung der Entlassungsverfügung sprechenden öffentlichen Interesses gegen das sönliche Interesse der Klägerin an der Aussetzung der Vollziehung im Hinblick auf die daraus folgende Verpflichtung zur alsbaldigen, jedenfalls vorläufigen, Fortzahlung der Dienstbezüge ist zu berücksichtigen, daß die Nichtzahlung von Bezügen - deren Rückzahlung im Falle rechtskräftiger Abweisung der Klage zwar geboten, aber möglicherweise nicht oder nur mit Schwierigkeiten durchzusetzen sein wird - im öffentlichen Interesse liegt, daß es jedoch andererseits auch dem öffentlichen Interesse widerspricht, wenn die wirtschaftliche Lage des betroffenen Staatsbürgers vor rechtskräftiger Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der gegen ihn als Beamten getroffenen Entlassungsmaßnahme in unvertretbarem Maße, unter Umständen sogar bis zur Notlage absinkt (ebenso z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 13. Februar 1958 - BVerwG VI C 379.57 -, vom 26. August 1958 - BVerwG II C 236.57 - undvom 22. Oktober 1959 - BVerwG VI C 189.58 -).
  • BVerfG, 15.12.1989 - 2 BvR 1574/89

    Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe ohne vorläufige Weiterzahlung von …

    Die Erwägung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, das besondere öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehbarkeit der Entlassungsverfügung - nicht nur mit der Folge, daß, was zu unterscheiden ist (vgl. dazu BVerwG, Beschlüsse vom 5. März 1964 - II C 101.63 - und vom 12. September 1988 - 2 C 35.88 -), die Entlassungsverfügung sofort wirksam wird, sondern auch, daß jede, sei es auch teilweise, Fortzahlung der Bezüge entfällt -lasse sich allein mit dem fiskalischen Gesichtspunkt begründen, daß der Antragsgegnerin nicht angesonnen werden könne, dem Beschwerdeführer vor endgültiger Klärung des Weiterbestehens seines Status als Probebeamter weiterhin Dienstbezüge zu zahlen, insbesondere im Blick auf etwaige Schwierigkeiten bei der tatsächlichen Realisierung der Rückforderung, trägt - obwohl im vorläufigen Rechtsschutzverfahren nur eine summarische Prüfung der Sach- und Rechtslage möglich ist - das zu Lasten des Beschwerdeführers gewonnene Ergebnis verfassungsrechtlich nicht.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat daher in solchen Fällen wiederholt die aufschiebende Wirkung der Klage, unter Berücksichtigung des sonstigen Einkommens des entlassenen Beamten, zur Vermeidung einer solchen Notlage und zur vorläufigen Sicherung des notwendigen Lebensunterhaltes einschließlich der für die Durchführung des anhängigen Verfahrens erforderlichen Beträge jedenfalls dann wiederhergestellt, wenn sich die Klage - wie hier - nicht schon von vornherein als offensichtlich unbegründet erwiesen hat (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 5. März 1964 - II C 101.63 - und vom 23. Januar 1970 - II C 42.69 - sowie vom 25. April 1972 - VI A 4.72 -, Buchholz 310 § 80 Nr. 20).

  • VG Stuttgart, 18.11.2021 - 10 K 3806/21

    Verstoß eines Polizeibeamten gegen seine Wohlverhaltenspflicht; achtloser Umgang …

    Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass sich das zur Hauptsache erhobene Rechtsmittel nicht schon von vornherein als offensichtlich unbegründet oder begründet, sondern als offen darstellt, und daher die nach § 80 Abs. 5 VwGO zu treffende Abwägungsentscheidung nicht bereits durch die Erfolgsaussichten des im Hauptsacheverfahren erhobenen Rechtsbehelfs indiziert ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15.12.1989 - 2 BvR 1574/89 -, NvwZ 1990, 853 unter Hinweis auf BVerwG, Beschlüsse vom 05.03.1964 - II C 101/63 -, vom 23.01.1970 - II C 42/69 -, und vom 25.04.1972 -, Buchholz 310 § 80 Nr. 20; OVG Schleswig-Holstein…, Beschluss vom 18.04.2019 - 2 MB 21/18 -, juris Rn. 71; OVG Lüneburg…, Beschluss vom 12.03.2009 - 5 ME 438/08 -, juris Rn. 5).
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   BVerwG, 05.10.1967 - II C 101.63   

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https://dejure.org/1967,3504
BVerwG, 05.10.1967 - II C 101.63 (https://dejure.org/1967,3504)
BVerwG, Entscheidung vom 05.10.1967 - II C 101.63 (https://dejure.org/1967,3504)
BVerwG, Entscheidung vom 05. Oktober 1967 - II C 101.63 (https://dejure.org/1967,3504)
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