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| BVerwG, 29.01.1970 - II C 101.65 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rückforderung von Versorgungsleistungen wegen Nichterfüllung der für diese vom Gesetz geforderten zwölfjährigen Mindestdienstzeit - Versorgungsanspruch eines ehemaligen Berufsunteroffiziers nach dem Gesetz zu Art. 131 GG - Grundsätze über die Gewährung von Vertrauensschutz ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BGH, 19.06.1952 - III ZR 113/51
Abgrenzung von öffentlicher und Privaturkunde
Auszug aus BVerwG, 29.01.1970 - II C 101.65
Diese Vorschrift gilt nur für Urkunden, die eine Behörde über eine "vor" ihr abgegebene Erklärung errichtete, also für den Fall, daß "die beurkundende Behörde an dem zu beurkundenden Rechtsgeschäft nicht beteiligt" war (so BGHZ 6, 304 [308]).
- BVerwG, 18.10.2012 - 8 B 18.12
Urkunde; öffentliche Urkunde; Beweis; Gegenbeweis; Urteil; mitwirkende Richter
Eine öffentliche Urkunde im Sinne des § 417 ZPO beweist danach, dass die Anordnung, Verfügung oder Entscheidung der Behörde oder des Gerichts in der Form und mit dem Inhalt abgegeben ist, die der Urkunde zu entnehmen ist (vgl. dazu u.a. Urteil vom 29. Januar 1970 - BVerwG 2 C 101.65 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 8 m.w.N.). - OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2020 - 18 B 1183/20 Rn. 46 Vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Januar 1970- II C 101.65 -, juris, dazu auch Deiseroth, jurisPR-BVerwG 3/2013 Anmerkung 3 C. I.; Hessischer VGH, Urteil vom 19. April 2013 - 7 A 908/12 -, juris, Rn. 63; Bayerischer VGH, Urteil vom 13. Februar 2013 - 11 B 11.2798 -, juris, Rn. 55; BGH, Beschluss vom 4. Juli 2018 - VII ZB 4/17 -, juris, Rn. 11.
- BVerwG, 03.10.1972 - III CB 28.71
Bekanntsein des Einheitswerts - Vorliegen einer offenbar unbegründeten …
Unzulässig ist es aber, den Gegenbeweis gegen den Inhalt der Urkunde zu führen, wobei allerdings darauf zu achten ist, daß eine öffentliche Urkunde im Sinne des § 417 ZPO nur beweist, daß von der Behörde eine Willenserklärung in der Form und mit dem Inhalt abgegeben worden ist, die der Urkunde zu entnehmen sind, nicht hingegen, daß deren Inhalt (materiell) richtig ist (…Eyermann-Fröhler, VwGO, 5. Auflage, 1971, Rdnr. 10 zu § 96 und 4 zu § 108;… Ule, Verwaltungsprozeßrecht, 5. Auflage, 1972, § 30 II 1;… Baumbach-Lauterbach, ZPO, 30. Auflage, 1970, Anm. 5 zu § 415 und 1 and 2 zu § 417 [anders nur für Begleitumstände];… Stein-Jonas-Schönke-Pohle, ZPO, 18. Auflage, 1959, Anm. I und II zu § 417;… Thomas-Putzo, ZPO, 5. Auflage, 1971, Anm. 1 und 2 zu § 417; BVerwG Urteil vom 29. Januar 1970 - BVerwG II C 101.65 - [Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 8]; BVerwG…, Beschluß vom 18. Dezember 1969 - BVerwG VIII B 79.69 - a.A. scheinbar Redeker-von Oertzen, VwGO, 4. Auflage, 1971, Rdnr. 11 zu § 98, die aber wohl mit der Ablehnung einer "starren Bindung", die mit § 86 Abs. 1 VwGO nicht vereinbar sein soll, nur eine zwingende Beweiskraft der Urkunde hinsichtlich der materiellen Richtigkeit der beurkundeten Erklärung verneinen, die nach dem Gesagten ohnehin nicht besteht).
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