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Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 17.05.1962

Rechtsprechung
   BVerwG, 28.11.1960 - II C 102.60   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1960,2495
BVerwG, 28.11.1960 - II C 102.60 (https://dejure.org/1960,2495)
BVerwG, Entscheidung vom 28.11.1960 - II C 102.60 (https://dejure.org/1960,2495)
BVerwG, Entscheidung vom 28. November 1960 - II C 102.60 (https://dejure.org/1960,2495)
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Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   BVerwG, 17.05.1962 - II C 102.60   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1962,1409
BVerwG, 17.05.1962 - II C 102.60 (https://dejure.org/1962,1409)
BVerwG, Entscheidung vom 17.05.1962 - II C 102.60 (https://dejure.org/1962,1409)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Mai 1962 - II C 102.60 (https://dejure.org/1962,1409)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Gewährung von Versorgungsbezügen nach den Bestimmungen des Kapitels II des Gesetzes zu Artikel 131 GG in Verbindung mit den Versorgungsvorschriften des Landesbeamtengesetzes von Berlin - Vorliegen eines verdrängten oder einheimischen Versorgungsempfängers - ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 24.05.1957 - VI C 395.56
    Auszug aus BVerwG, 17.05.1962 - II C 102.60
    Sie übersieht weiterhin, daß der Gesetzgeber in Durchführung des ihm durch Artikel 131 des Grundgesetzes erteilten Regelungsauftrages nicht gehindert war, die Voraussetzungen einer Hinterbliebenenversorgung unterschiedlich zu regeln, je nachdem, ob das zugrunde liegende - aktive - Dienstverhältnis schon vor dem Stichtag des 8. Mai 1945 (vgl. BVerwGE 5, 86 [88]) durch Tod oder Eintritt in den Ruhestand beendet worden war oder nicht.
  • BVerwG, 12.02.1959 - II C 281.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 17.05.1962 - II C 102.60
    Diese sei nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 8, 147 [BVerwG 12.02.1959 - II C 281/57]) eine "Dienststelle" im Sinne des Gesetzes zu Artikel 131 GG, nämlich die kleinste organisatorisch abgrenzbare Verwaltungseinheit; der Grundgedanke dieser Rechtsprechung sei auch für den Begriff der Versorgungskasse maßgebend.
  • BVerwG, 10.02.1960 - VI C 238.56

    Anwendbarkeit von Kapitel 1 oder Kapitel 2 Gesetz zu Art. 131 GG (G 131) auf …

    Auszug aus BVerwG, 17.05.1962 - II C 102.60
    Diese Vorschrift ist auf die Klägerin schon deshalb nicht anwendbar, weil ihr Ehemann nach den tatsächlichen Feststellungen des Berufungsgerichts nicht Beamter der Reichshauptstadt Berlin, sondern preußischer Staatsbeamter war (vgl. BVerwGE 10, 153 [156]).
  • BVerwG, 07.09.1956 - II C 197.54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 17.05.1962 - II C 102.60
    Der Gesetzgeber hat demgemäß - zulässigerweise - bezüglich der an diesem Tage noch bestehenden Beamtenverhältnisse auf die Belegenheit der letzten Dienststelle abgestellt, bezüglich der an diesem Tage bereits bestehenden Versorgungsverhältnisse dagegen das Kassenprinzip (vgl. BVerwGE 5, 10 [12]) eingeführt.
  • BVerwG, 20.10.1959 - II C 394.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 17.05.1962 - II C 102.60
    Im Anschluß an seinUrteil vom 20. Oktober 1959 - BVerwG II C 394.57 - und an die Urteile des ebenfalls mit Entscheidungen über Revisionen aus dem Gebiet des öffentlichen Dienstrechts befaßten VI. Senats des Bundesverwaltungsgerichtsvom 10. Februar 1960 - BVerwG VI C 232.56 - und - BVerwG VI C 370.57 - (letzteres veröffentlicht in ZBR 1960 S. 203) hat der Senatim Urteil vom 9. November 1961 - BVerwG II C 43.58 - ausgeführt, daß für die Beantwortung der Frage, ob ein Versorgungsempfänger, der am 8. Mai 1945 seine Versorgungsbezüge aus einer in Berlin gelegenen Kasse erhielt, dem Personenkreis des § 1 Abs. 1 Nr. 2 G 131 oder dem des § 63 Abs. 1 Nr. 2 G 131 zuzurechnen ist, im Hinblick auf die durch die Spaltung Berlins bedingten besonderen Verhältnisse geprüft werden müsse, ob nach der tatsächlichen Neuordnung der Verhältnisse Berlins (abgeschlossen am 1. Oktober 1951: §§ 9 Abs. 1, 13 der 5. DVO/G 131) die Aufgaben dieser Kasse von einer Kasse oder sonstigen Einrichtung in Berlin (West) auch für diesen Versorgungsempfänger weitergeführt worden sind.
  • BVerwG, 10.02.1960 - VI C 232.56

    Anwendbarkeit des Kapitels I oder Kapitels II des Gesetzes zu Artikel 131 GG auf …

    Auszug aus BVerwG, 17.05.1962 - II C 102.60
    Im Anschluß an seinUrteil vom 20. Oktober 1959 - BVerwG II C 394.57 - und an die Urteile des ebenfalls mit Entscheidungen über Revisionen aus dem Gebiet des öffentlichen Dienstrechts befaßten VI. Senats des Bundesverwaltungsgerichtsvom 10. Februar 1960 - BVerwG VI C 232.56 - und - BVerwG VI C 370.57 - (letzteres veröffentlicht in ZBR 1960 S. 203) hat der Senatim Urteil vom 9. November 1961 - BVerwG II C 43.58 - ausgeführt, daß für die Beantwortung der Frage, ob ein Versorgungsempfänger, der am 8. Mai 1945 seine Versorgungsbezüge aus einer in Berlin gelegenen Kasse erhielt, dem Personenkreis des § 1 Abs. 1 Nr. 2 G 131 oder dem des § 63 Abs. 1 Nr. 2 G 131 zuzurechnen ist, im Hinblick auf die durch die Spaltung Berlins bedingten besonderen Verhältnisse geprüft werden müsse, ob nach der tatsächlichen Neuordnung der Verhältnisse Berlins (abgeschlossen am 1. Oktober 1951: §§ 9 Abs. 1, 13 der 5. DVO/G 131) die Aufgaben dieser Kasse von einer Kasse oder sonstigen Einrichtung in Berlin (West) auch für diesen Versorgungsempfänger weitergeführt worden sind.
  • BVerwG, 09.11.1961 - II C 43.58

    Recht der verdrängten Beamten und Versorgungsberechtigten - Zuordnung der …

    Auszug aus BVerwG, 17.05.1962 - II C 102.60
    Im Anschluß an seinUrteil vom 20. Oktober 1959 - BVerwG II C 394.57 - und an die Urteile des ebenfalls mit Entscheidungen über Revisionen aus dem Gebiet des öffentlichen Dienstrechts befaßten VI. Senats des Bundesverwaltungsgerichtsvom 10. Februar 1960 - BVerwG VI C 232.56 - und - BVerwG VI C 370.57 - (letzteres veröffentlicht in ZBR 1960 S. 203) hat der Senatim Urteil vom 9. November 1961 - BVerwG II C 43.58 - ausgeführt, daß für die Beantwortung der Frage, ob ein Versorgungsempfänger, der am 8. Mai 1945 seine Versorgungsbezüge aus einer in Berlin gelegenen Kasse erhielt, dem Personenkreis des § 1 Abs. 1 Nr. 2 G 131 oder dem des § 63 Abs. 1 Nr. 2 G 131 zuzurechnen ist, im Hinblick auf die durch die Spaltung Berlins bedingten besonderen Verhältnisse geprüft werden müsse, ob nach der tatsächlichen Neuordnung der Verhältnisse Berlins (abgeschlossen am 1. Oktober 1951: §§ 9 Abs. 1, 13 der 5. DVO/G 131) die Aufgaben dieser Kasse von einer Kasse oder sonstigen Einrichtung in Berlin (West) auch für diesen Versorgungsempfänger weitergeführt worden sind.
  • BVerwG, 10.02.1960 - VI C 370.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 17.05.1962 - II C 102.60
    Im Anschluß an seinUrteil vom 20. Oktober 1959 - BVerwG II C 394.57 - und an die Urteile des ebenfalls mit Entscheidungen über Revisionen aus dem Gebiet des öffentlichen Dienstrechts befaßten VI. Senats des Bundesverwaltungsgerichtsvom 10. Februar 1960 - BVerwG VI C 232.56 - und - BVerwG VI C 370.57 - (letzteres veröffentlicht in ZBR 1960 S. 203) hat der Senatim Urteil vom 9. November 1961 - BVerwG II C 43.58 - ausgeführt, daß für die Beantwortung der Frage, ob ein Versorgungsempfänger, der am 8. Mai 1945 seine Versorgungsbezüge aus einer in Berlin gelegenen Kasse erhielt, dem Personenkreis des § 1 Abs. 1 Nr. 2 G 131 oder dem des § 63 Abs. 1 Nr. 2 G 131 zuzurechnen ist, im Hinblick auf die durch die Spaltung Berlins bedingten besonderen Verhältnisse geprüft werden müsse, ob nach der tatsächlichen Neuordnung der Verhältnisse Berlins (abgeschlossen am 1. Oktober 1951: §§ 9 Abs. 1, 13 der 5. DVO/G 131) die Aufgaben dieser Kasse von einer Kasse oder sonstigen Einrichtung in Berlin (West) auch für diesen Versorgungsempfänger weitergeführt worden sind.
  • BVerwG, 12.08.1968 - II B 53.67

    Fristgemäße Geltendmachung von Beschwerdegründen - Grundsätzliche Bedeutung einer …

    In seinem Urteil vom 10. November 1966 - BVerwG II C 21.63 - hat der beschließende Senat ausgesprochen, § 63 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Abs. 2 G 131 seien anzuwenden, wenn die Aufgaben der am 8. Mai 1945 dem Versorgungsberechtigten gegenüber Zahlungspflichtigen Kasse in der Reichshauptstadt Berlin nach der - durch die Spaltung Berlins (1948/1949) bedingten und nach § 9 Abs. 1 und § 13 der Fünften Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zu Art. 131 GG vom 21. April 1952 (BGBl. I S. 250) als mit dem 1. Oktober 1951 abgeschlossen anzusehenden - Neuordnung der staatsrechtlichen Verhältnisse Berlins von einer Kasse oder einer sonstigen Einrichtung in Berlin (West) weitergeführt worden sind und wenn der Versorgungsempfänger nicht einer Gruppe von Versorgungsberechtigten angehört, deren Versorgung - etwa wegen ihres Wohnsitzes im sowjetisch besetzten Sektor von Berlin - im Zuge der Spaltung Berlins aus dieser Kasse oder Einrichtung ausgegliedert worden ist (BVerwG, Urteile vom 9. November 1961 - BVerwG II C 43.58 - [Buchholz BVerwG 234, § 1 G 131 Nr. 37], vom 17. Mai 1962 - BVerwG II C 102.60 -, vom 26. September 1963 - BVerwG II C 34.62 - [Buchholz BVerwG 234, § 1 G 131 Nr. 48] und vom 9. Juli 1964 - BVerwG II C 140.62 -).
  • BVerwG, 07.10.1963 - VI B 9.63

    Gewährung des Armenrechts - Ausgliederung einer Gruppe von …

    Das ergibt sich deutlicher als aus § 63 Abs. 1 Nr. 2 aus der korrespondierenden Vorschrift des § 1 Abs. 1 Nr. 2 G 131. Der Hinweis in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts(Urteile vom 10. Februar 1960 - BVerwG VI C 370.57 - undvom 9. November 1961 - BVerwG II C 43.58 - sowie das Urteil in der vorliegenden Sachevom 17. Mai 1962 - BVerwG II C 102.60 -) auf § 9 der 5. DVO G 131 bedeutet nicht die Einführung einer im Gesetz nicht vorgesehenen Zäsur, sondern die wegen der besonderen Verhältnisse Berlins und des Inkrafttretens des Gesetzes in Berlin (West) am 1. Oktober 1951 notwendige Modifizierung, des im sonstigen Geltungsbereich des Gesetzes und auch im Rahmen des § 63 G 131 bedeutungsvollen Stichtages des 1. April 1951.
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