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| BVerwG, 14.01.1963 - II C 117.59 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- OVG Hamburg, 16.04.1959 - Bf II 3/59
- BVerwG, 14.01.1963 - II C 117.59
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 27.10.1961 - VI B 2.61
Auszug aus BVerwG, 14.01.1963 - II C 117.59
Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits wiederholt die Auffassung vertreten, den Prozeßbevollmächtigten treffe eine gesteigerte eigene Verantwortung dafür, daß den gesetzlichen Formerfordernissen genügt wird, wenn ihm die Handakten während des Laufs einer Rechtsmittelfrist vorgelegt werden (vgl. BVerwGE 13, 141 [146] mit Hinweis auf denBeschluß vom 10. Dezember 1959 - BVerwG VI C 6.58 - und auf den Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 10. Juli 1961 - VIII ZB 13.61 -, NJW 1961 S. 1812). - BGH, 10.07.1961 - VIII ZB 13/61
Auszug aus BVerwG, 14.01.1963 - II C 117.59
Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits wiederholt die Auffassung vertreten, den Prozeßbevollmächtigten treffe eine gesteigerte eigene Verantwortung dafür, daß den gesetzlichen Formerfordernissen genügt wird, wenn ihm die Handakten während des Laufs einer Rechtsmittelfrist vorgelegt werden (vgl. BVerwGE 13, 141 [146] mit Hinweis auf denBeschluß vom 10. Dezember 1959 - BVerwG VI C 6.58 - und auf den Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 10. Juli 1961 - VIII ZB 13.61 -, NJW 1961 S. 1812).
- BVerwG, 08.11.1966 - III CB 121.66
Antrag auf Feststellung von Vertreibungsschäden - Verspätung einer …
Hier waren - ebenso wie auch sonst im Umgang mit Rechtsmittelfristen (hierzu BGH, Beschluß vom 14. Februar 1962 [LM Nr. 20 zu § 233 (Fd) ZPO]; BVerwG, Beschluß vom 14. Januar 1963 - BVerwG II C 117.59 - und Beschluß vom 13. April 1962 - BVerwG VII C 148.61 - [Buchholz a.a.O., § 60 VwGO Nr. 18 = …
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