Rechtsprechung
| BVerwG, 19.10.1956 - II C 118.54 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Streitwertfestsetzung für ein Revisionsverfahren
- Wolters Kluwer
Anrechnung von Parteidienstzeiten bei der NSDAP auf die Polizeidienstzeit für die Berufung eines Polizeivollzugsbeamten in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Hamburg, 06.05.1953 - III a VG 2886/51
- OVG Hamburg, 24.02.1954 - Bf II 260/53
- BVerwG, 19.10.1956 - II C 118.54
Papierfundstellen
- BVerwGE 4, 103
- MDR 1957, 123
- DVBl 1957, 133
Wird zitiert von ... (26) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 03.12.1954 - II C 114.53
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 19.10.1956 - II C 118.54
Wenn lediglich im Hinblick auf den Zeitpunkt, zu dem Ernennungen und Beförderungen wirksam geworden sind, § 7 G 131 anzuwenden ist, so bleiben zwar nach der Rechtsprechung des Senats (BVerwGE 2 S. 10 ff. [21]) die durch diese Ernennungen und Beförderungen erlangten Rechte und Rechtsstellungen nicht gänzlich, sondern nur um den Zeitraum unberücksichtigt, um den sie zu früh begründet worden sind. - BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 147/52
Alle Beamtenverhältnisse sind am 8. Mai 1945 erloschen
Auszug aus BVerwG, 19.10.1956 - II C 118.54
Das Bundesverfassungsgericht habe in seiner Entscheidung vom 17. Dezember 1953 (BVerfGE 3 S. 58 [118]) zum Ausdruck gebracht, daß es nicht angehe, den Gedanken, daß das vom Nationalsozialismus gesetzte Recht in einem höheren, philosophischen Sinne "Unrecht" darstelle, "positiv-rechtlich dahin auszubauen, daß dieses (formale) Recht ex post als nichtig ... betrachtet würde". - BGH, 08.02.1952 - V ZR 6/50
Durchführung des Vierjahresplans
Auszug aus BVerwG, 19.10.1956 - II C 118.54
Diese Auffassung des Bundesverfassungsgerichts, die auch der Bundesgerichtshof (BGHZ 5 S. 76 [94-102]) zum Ausdruck gebracht habe, sei für die Gerichte bindend. - BVerwG, 27.01.1956 - II C 40.54
Feststellung, dass tatsächlich eine enge Verbindung zum Nationalsozialismus …
Auszug aus BVerwG, 19.10.1956 - II C 118.54
Auf die Feststellung, ob der Begünstigte tatsächlich auch noch in dem Zeitpunkt, in dem ihm die in der vorerwähnten Durchführungsverordnung vorgesehene Begünstigung zuteil wurde, mit dem Nationalszialismus eng verbunden war, kann es hiernach nicht ankommen, um so weniger, als nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (BVerwGE 3 S. 110 ff. [111/112]) § 7 - zweite Alternative - G 131 auch dann anzuwenden ist, wenn die Ernennungsbehörde eine Ernennung oder Beförderung deswegen vorgenommen hat, weil sie den Ernannten oder Beförderten irrigerweise für eng verbunden mit dem Nationalsozialismus hielt. - BVerwG, 03.12.1954 - II C 201.53
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 19.10.1956 - II C 118.54
Diese Begründung läßt eine Verletzung von materiellem Bundesrecht im Sinne von § 56 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über das Bundesverwaltungsgericht vom 23. September 1952 (BGBl. I S. 625) - BVerwGG -, insbesondere eine rechtsirrige Auslegung des in § 63 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a G 131 verwendeten Begriffs "aus anderen als beamtenrechtlichen Gründen" nicht erkennen; sie steht in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (BVerwGE 1 S. 251 ff. [253] und S. 255 ff. [258]), wonach derjenige sein Amt "aus anderen als beamtenrechtlichen Gründen" im Sinne der vorerwähnten Vorschrift verloren hat, der im Zusammenhang mit dem Zusammenbruch infolge der tatsächlichen Veränderungen im äußeren Bestand oder in den inneren Verhältnissen Deutschlands seinen Dienst nicht fortsetzen konnte oder durfte.
- BVerwG, 30.01.1957 - VI C 3.56
Rechtsmittel
Der VI. Senat des Bundesverwaltungsgerichts schließt sich der Rechtsprechung des II. Senats(Urteil vom 19. Oktober 1956 - BVerwG II C 118.54 -) an, daß die Voraussetzungen des § 7 Abs. 1 - zweite Alternative - G 131 erfüllt sind, wenn die Berufung eines Polizeivollzugsbeamten in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit durch die Anrechnung von Parteidienstzeiten auf die Polizeidienstzeit vorzeitig ermöglicht worden ist.Er hat sich dem Vorbringen der Revision mit dem Hinweis auf das Urteil des Zweiten Senats des Bundesverwaltungsgerichtsvom 19. Oktober 1956 - BVerwG II C 118.54 - angeschlossen.
Dies folgt, wie bereits der Zweite Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinem zur Veröffentlichung bestimmtenUrteil vom 19. Oktober 1956 - BVerwG II C 118.54 - zutreffend dargelegt hat, zwangsläufig schon allein aus der Anwendung der Vorläufigen Durchführungsverordnung zu.§ 32 PBG vom 26. Juli 1937, auf der die Anrechnung der vom RBF zurückgelegten SA-Dienstzeit auf die Polizeidienstzeit beruht.
- BVerwG, 22.05.1968 - VI C 96.64
Rechtsmittel
Das Berufungsgericht könne sich jedoch nicht auf BVerwGE 4, 103 berufen, weil diese Entscheidung einen völlig anders gelagerten Fall betreffe.Die unter Hinweis auf BVerwGE 4, 103 vorgetragenen Angriffe der Revision gehen schon deshalb fehl, weil das Berufungsgericht nicht allein aus der Zugehörigkeit des Klägers zur NSDAP und ohne weitere Prüfung der für die Ernennung maßgeblichen Beweggründe den Schluß gezogen hat, daß der Kläger überwiegend aus politischen Gründen zum Regierungsdirektor beim Rechnungshof des Staates Hamburg ernannt worden ist.
- BVerwG, 31.07.1961 - II B 11.60
Vorrang des öffentlichen Interesses an der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung vor dem …
Die Rechtsfragen, unter welchen Voraussetzungen der Tatbestand dieser Vorschrift erfüllt ist, sind durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt (BVerwGE 2, 10; 3, 110 [BVerwG 26.01.1956 - III C 33/55]; 4, 103 [BVerwG 12.10.1956 - II C 211/54]; 5, 275 [BVerwG 22.10.1957 - VI C 35/56]; 8, 296 [BVerwG 14.05.1959 - VIII C 20/59]; 8, 305 [BVerwG 20.05.1959 - VI C 188/56]; 9, 39 [BVerwG 24.06.1959 - VI C 382/56]; 9, 155 [BVerwG 24.09.1959 - II C 298/57]; 10, 158) [BVerwG 10.02.1960 - VI C 238/56].Insbesondere löst - wie das Berufungsgericht im Rahmen der gebotenen Rückschau (BVerwGE 3, 110 [113]) auf die der Letzternennung des Klägers vorausgegangene Laufbahn zutreffend entschieden hat - der festgestellte Umstand, daß der Kläger nur als "alter Kämpfer" (BVerwGE 4, 103 [106]) unter Anwendung eines ihn als solchen begünstigenden Förderungsserlasses in die Laufbahn des einfachen mittleren Dienstes gelangen konnte, die Vermutung aus, daß die unter solchen Umständen vorgenommene Ernennung des Klägers zum Steuerdiätar überwiegend wegen seiner engen Verbindung zum Nationalsozialismus vorgenommen worden ist (BVerwG, Urteil vom 25. Februar 1960 - BVerwG II C 351.57 - mit Hinweis aufUrteil vom 26. November 1959 - BVerwG II C 280.57 -).
- BVerwG, 29.05.1958 - II C 120.57
Umwandlung eines widerruflichen Beamtenverhältnisses in ein solches auf …
Die Ausführungen des Berufungsgerichts darüber, daß die Umwandlung des widerruflichen Beamtenverhältnisses des Klägers in ein solches auf Lebenszeit nach § 7 G 131 unberücksichtigt bleiben müsse, stimmen im Ergebnis mit der ständigen Rechtsprechung der beamtenrechtlichen Senate des Bundesverwaltungsgerichts überein (vgl. Urteil vom 17. Oktober 1956 - BVerwG II C 115.54 - Urteil vom 19. Oktober 1956 = BVerwGE 4, 103; Urteil vom 30. Januar 1957 - BVerwG VI C 3.56 - Urteil vom 30. Oktober 1957 - BVerwG VI C 14.56 -).Da der Kläger am 15. August 1931 erstmalig einer Gliederung der NSDAP beigetreten ist und er damit nicht "alter Kämpfer" im eigentlichen Sinne und im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 4, 103 [106]) war, greift gegen ihn nicht ohne weiteres die im Urteil vom 19. Oktober 1956 - BVerwG II C 135.54 - (DVBl. 1957 S. 130) näher umrissene tatsächliche Vermutung für ein Überwiegen politischer Motive Platz.
- BVerwG, 14.04.1961 - II CB 186.58
Rechtsmittel
Die bei der Auslegung und Anwendung des § 7 G 131 sich ergebenden Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung sind durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits erschöpfend geklärt (vgl. BVerwGE 2, 10; 3, 110 [BVerwG 26.01.1956 - III C 33/55]; 4, 103 [BVerwG 12.10.1956 - II C 211/54]; 5, 275 [BVerwG 22.10.1957 - VI C 35/56]; 8, 296 [BVerwG 14.05.1959 - VIII C 20/59]; 8, 305 [BVerwG 20.05.1959 - VI C 188/56]; vgl. auch BVerwGE 9, 39; 9, 155 [BVerwG 24.09.1959 - II C 298/57]; 10, 158) [BVerwG 10.02.1960 - VI C 238/56]. - BVerwG, 19.08.1958 - II C 181.57
Beamtenrecht und Voraussetzungen einer Beförderung sowie deren Aberkennung - …
Diese Prüfung hat das Berufungsgericht zutreffend auf den Zeitabschnitt vom 1. September 1941, dem Tag der tatsächlichen Beförderung des Klägers zum Amtmann, bis zum 8. Mai 1945, dem Stichtag des Gesetzes zu Artikel 131 des Grundgesetzes, beschränkt (BVerwGE 3, 88 [90]; 3, 110 [112]; 4, 103 [105]). - BVerwG, 12.02.1971 - VI C 2.66
Aberkennung einer aus politischen Gründen erlangten Rechtsstellung - …
Demgemäß hat der Senat in einem Fall, in dem auf Grund einer seinerzeit geltenden Bestimmung die vor dem 30. Januar 1933 liegende SA-Dienstzeit des betroffenen Beamten auf dessen Polizeidienstzeit angerechnet worden ist, zum Ausdruck gebracht, der betroffene Beamte habe die eben erwähnte Vergünstigung auf Grund einer Bestimmung erlangt, welche die Berücksichtigung seiner engen Verbindung zum Nationalsozialismus vorschrieb (vgl. BVerwGE 4, 103 [107]). - BVerwG, 27.10.1960 - II C 21.58
Wiederherstellung der durch den Nationalsozialismus gestörte Ordnung innerhalb …
Das Berufungsgericht wird somit prüfen müssen, ob diese Ernennung die Voraussetzungen des § 7 Abs. 1 Satz 1 (zweite Alternative) G 131 erfüllt, ob es also zutrifft, daß der Kläger überwiegend wegen seiner engen Verbindung zum Nationalsozialismus zum Oberbürgermeister ernannt worden ist (vgl. hierzu BVerwGE 2, 10; 3, 110 [BVerwG 26.01.1956 - III C 33/55]; 4, 103 [BVerwG 12.10.1956 - II C 211/54]; 5, 275 [BVerwG 22.10.1957 - VI C 35/56]; 8, 296 [BVerwG 14.05.1959 - VIII C 20/59]; 8, 305) [BVerwG 20.05.1959 - VI C 188/56]. - BVerwG, 26.08.1960 - VI B 25.60
Frist für die Einlegung eines Rechtsmittels - Voraussetzungen der grundsätzlichen …
Denn die Rechtsfragen, unter welchen Voraussetzungen der Tatbestand der zweiten (politischen) Alternative des § 7 G 131 vorliegt, sind durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits geklärt (vgl. BVerwGE 2, 10; 3, 110; 4, 103; 5, 275; 8, 296; 8, 305). - BVerwG, 26.11.1959 - II C 280.57
Rechtsmittel
Der Kläger war nach den im angefochtenen Urteil getroffenen Feststellungen nicht "alter Kämpfer" im Sinne der vom Berufungsgericht angeführten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 4, 103 [106]), weil er bis zum 14. September 1930 weder der NSDAP noch einer ihrer Gliederungen beigetreten war. - BVerwG, 25.11.1959 - VI C 40.57
Rechtsmittel
- BVerwG, 28.09.1961 - II C 262.57
Rechtsmittel
- BVerwG, 14.10.1960 - II B 67.59
Rechtsmittel
- BVerwG, 25.02.1960 - II C 60.58
Rechtsmittel
- BVerwG, 03.12.1959 - VI C 235.58
Rechtsmittel
- BVerwG, 30.10.1957 - VI C 14.56
Rechtsmittel
- BVerwG, 26.02.1963 - II B 41.61
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Beförderung vom Sekretär zum …
- BVerwG, 15.06.1961 - II C 111.59
Widerlegbarkeit der Ersternennungsvermutung durch Prüfungsergebnisse und …
- BVerwG, 24.08.1959 - VI B 20.59
Rechtsmittel
- BVerwG, 19.03.1959 - II C 171.57
Berücksichtigung einer engen Verbindung zum Nationalsozialismus bei der Ernennung …
- BVerwG, 30.10.1957 - VI C 16.56
Rechtsmittel
- BVerwG, 18.07.1957 - VI B 84.56
Rechtsmittel
- BVerwG, 18.07.1961 - VI C 143.59
Rechtsmittel
- BVerwG, 26.04.1961 - VI C 165.59
Rechtsmittel
- BVerwG, 01.07.1960 - VI B 67.59
Rechtsmittel
- BVerwG, 13.03.1958 - II C 77.57
Streit um die Berücksichtigungsfähigkeit einer den geltenden beamtenrechtlichen …
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