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Rechtsprechung
   BVerwG, 19.10.1956 - II C 118.54   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1956,87
BVerwG, 19.10.1956 - II C 118.54 (https://dejure.org/1956,87)
BVerwG, Entscheidung vom 19.10.1956 - II C 118.54 (https://dejure.org/1956,87)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Oktober 1956 - II C 118.54 (https://dejure.org/1956,87)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Streitwertfestsetzung für ein Revisionsverfahren

  • Wolters Kluwer

    Anrechnung von Parteidienstzeiten bei der NSDAP auf die Polizeidienstzeit für die Berufung eines Polizeivollzugsbeamten in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 4, 103
  • MDR 1957, 123
  • DVBl 1957, 133
 
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Wird zitiert von ... (26)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 03.12.1954 - II C 114.53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 19.10.1956 - II C 118.54
    Wenn lediglich im Hinblick auf den Zeitpunkt, zu dem Ernennungen und Beförderungen wirksam geworden sind, § 7 G 131 anzuwenden ist, so bleiben zwar nach der Rechtsprechung des Senats (BVerwGE 2 S. 10 ff. [21]) die durch diese Ernennungen und Beförderungen erlangten Rechte und Rechtsstellungen nicht gänzlich, sondern nur um den Zeitraum unberücksichtigt, um den sie zu früh begründet worden sind.
  • BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 147/52

    Alle Beamtenverhältnisse sind am 8. Mai 1945 erloschen

    Auszug aus BVerwG, 19.10.1956 - II C 118.54
    Das Bundesverfassungsgericht habe in seiner Entscheidung vom 17. Dezember 1953 (BVerfGE 3 S. 58 [118]) zum Ausdruck gebracht, daß es nicht angehe, den Gedanken, daß das vom Nationalsozialismus gesetzte Recht in einem höheren, philosophischen Sinne "Unrecht" darstelle, "positiv-rechtlich dahin auszubauen, daß dieses (formale) Recht ex post als nichtig ... betrachtet würde".
  • BGH, 08.02.1952 - V ZR 6/50

    Durchführung des Vierjahresplans

    Auszug aus BVerwG, 19.10.1956 - II C 118.54
    Diese Auffassung des Bundesverfassungsgerichts, die auch der Bundesgerichtshof (BGHZ 5 S. 76 [94-102]) zum Ausdruck gebracht habe, sei für die Gerichte bindend.
  • BVerwG, 27.01.1956 - II C 40.54

    Feststellung, dass tatsächlich eine enge Verbindung zum Nationalsozialismus …

    Auszug aus BVerwG, 19.10.1956 - II C 118.54
    Auf die Feststellung, ob der Begünstigte tatsächlich auch noch in dem Zeitpunkt, in dem ihm die in der vorerwähnten Durchführungsverordnung vorgesehene Begünstigung zuteil wurde, mit dem Nationalszialismus eng verbunden war, kann es hiernach nicht ankommen, um so weniger, als nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (BVerwGE 3 S. 110 ff. [111/112]) § 7 - zweite Alternative - G 131 auch dann anzuwenden ist, wenn die Ernennungsbehörde eine Ernennung oder Beförderung deswegen vorgenommen hat, weil sie den Ernannten oder Beförderten irrigerweise für eng verbunden mit dem Nationalsozialismus hielt.
  • BVerwG, 03.12.1954 - II C 201.53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 19.10.1956 - II C 118.54
    Diese Begründung läßt eine Verletzung von materiellem Bundesrecht im Sinne von § 56 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über das Bundesverwaltungsgericht vom 23. September 1952 (BGBl. I S. 625) - BVerwGG -, insbesondere eine rechtsirrige Auslegung des in § 63 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a G 131 verwendeten Begriffs "aus anderen als beamtenrechtlichen Gründen" nicht erkennen; sie steht in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (BVerwGE 1 S. 251 ff. [253] und S. 255 ff. [258]), wonach derjenige sein Amt "aus anderen als beamtenrechtlichen Gründen" im Sinne der vorerwähnten Vorschrift verloren hat, der im Zusammenhang mit dem Zusammenbruch infolge der tatsächlichen Veränderungen im äußeren Bestand oder in den inneren Verhältnissen Deutschlands seinen Dienst nicht fortsetzen konnte oder durfte.
  • BVerwG, 30.01.1957 - VI C 3.56

    Rechtsmittel

    Der VI. Senat des Bundesverwaltungsgerichts schließt sich der Rechtsprechung des II. Senats(Urteil vom 19. Oktober 1956 - BVerwG II C 118.54 -) an, daß die Voraussetzungen des § 7 Abs. 1 - zweite Alternative - G 131 erfüllt sind, wenn die Berufung eines Polizeivollzugsbeamten in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit durch die Anrechnung von Parteidienstzeiten auf die Polizeidienstzeit vorzeitig ermöglicht worden ist.

    Er hat sich dem Vorbringen der Revision mit dem Hinweis auf das Urteil des Zweiten Senats des Bundesverwaltungsgerichtsvom 19. Oktober 1956 - BVerwG II C 118.54 - angeschlossen.

    Dies folgt, wie bereits der Zweite Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinem zur Veröffentlichung bestimmtenUrteil vom 19. Oktober 1956 - BVerwG II C 118.54 - zutreffend dargelegt hat, zwangsläufig schon allein aus der Anwendung der Vorläufigen Durchführungsverordnung zu.§ 32 PBG vom 26. Juli 1937, auf der die Anrechnung der vom RBF zurückgelegten SA-Dienstzeit auf die Polizeidienstzeit beruht.

  • BVerwG, 22.05.1968 - VI C 96.64

    Rechtsmittel

    Das Berufungsgericht könne sich jedoch nicht auf BVerwGE 4, 103 berufen, weil diese Entscheidung einen völlig anders gelagerten Fall betreffe.

    Die unter Hinweis auf BVerwGE 4, 103 vorgetragenen Angriffe der Revision gehen schon deshalb fehl, weil das Berufungsgericht nicht allein aus der Zugehörigkeit des Klägers zur NSDAP und ohne weitere Prüfung der für die Ernennung maßgeblichen Beweggründe den Schluß gezogen hat, daß der Kläger überwiegend aus politischen Gründen zum Regierungsdirektor beim Rechnungshof des Staates Hamburg ernannt worden ist.

  • BVerwG, 31.07.1961 - II B 11.60

    Vorrang des öffentlichen Interesses an der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung vor dem …

    Die Rechtsfragen, unter welchen Voraussetzungen der Tatbestand dieser Vorschrift erfüllt ist, sind durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt (BVerwGE 2, 10; 3, 110 [BVerwG 26.01.1956 - III C 33/55]; 4, 103 [BVerwG 12.10.1956 - II C 211/54]; 5, 275 [BVerwG 22.10.1957 - VI C 35/56]; 8, 296 [BVerwG 14.05.1959 - VIII C 20/59]; 8, 305 [BVerwG 20.05.1959 - VI C 188/56]; 9, 39 [BVerwG 24.06.1959 - VI C 382/56]; 9, 155 [BVerwG 24.09.1959 - II C 298/57]; 10, 158) [BVerwG 10.02.1960 - VI C 238/56].

    Insbesondere löst - wie das Berufungsgericht im Rahmen der gebotenen Rückschau (BVerwGE 3, 110 [113]) auf die der Letzternennung des Klägers vorausgegangene Laufbahn zutreffend entschieden hat - der festgestellte Umstand, daß der Kläger nur als "alter Kämpfer" (BVerwGE 4, 103 [106]) unter Anwendung eines ihn als solchen begünstigenden Förderungsserlasses in die Laufbahn des einfachen mittleren Dienstes gelangen konnte, die Vermutung aus, daß die unter solchen Umständen vorgenommene Ernennung des Klägers zum Steuerdiätar überwiegend wegen seiner engen Verbindung zum Nationalsozialismus vorgenommen worden ist (BVerwG, Urteil vom 25. Februar 1960 - BVerwG II C 351.57 - mit Hinweis aufUrteil vom 26. November 1959 - BVerwG II C 280.57 -).

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