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Rechtsprechung
   BVerwG, 11.09.1958 - II C 123.57   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1958,145
BVerwG, 11.09.1958 - II C 123.57 (https://dejure.org/1958,145)
BVerwG, Entscheidung vom 11.09.1958 - II C 123.57 (https://dejure.org/1958,145)
BVerwG, Entscheidung vom 11. September 1958 - II C 123.57 (https://dejure.org/1958,145)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen im Revisionsverfahren - Einstufung der Grenzpolizei der Geheimen Staatspolizei als Personenkreis des § 67 I 1 des Gesetzes zu Artikel 131 des Grundgesetzes (G 131)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    G 131 § 3 Nr. 4, § 67

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 7, 221
  • MDR 1959, 418
 
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Wird zitiert von ... (19)Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 19.02.1957 - 1 BvR 357/52

    Gestapo

    Auszug aus BVerwG, 11.09.1958 - II C 123.57
    In Anlehnung an das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 6, 132 [217]) vertritt der Senat die Meinung, daß der Bundesgesetzgeber die frühere Geheime Staatspolizei generell von den Rechten nach Kapitel I des Gesetzes zu Art. 131 GG ausschließen wollte, weil die generelle Berücksichtigung dieser Personengruppe - deren Aufgaben, wie das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat, "in ihrem wesentlichen Kern mit den schlimmsten Willkür- und Unrechtsmaßnahmen des nationalsozialistischen Staates besonders eng verbunden waren" und deren Verfahren "Unrechts- und Willkürcharakter" trug - dem Geist der geltenden Verfassungsordnung widersprochen hätte, von der Art. 131 GG selbst ein Teil ist.

    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 6, 132) hat die Grundgesetzmäßigkeit der Regelung des § 3 Nr. 4 G 131, vor allem ihre Vereinbarkeit mit dem Gleichheitsgrundsatz, bejaht.

  • BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 147/52

    Alle Beamtenverhältnisse sind am 8. Mai 1945 erloschen

    Auszug aus BVerwG, 11.09.1958 - II C 123.57
    Wenn der Gesetzgeber die Angehörigen der Geheimen Staatspolizei, deren Aufgabe der Schutz des nationalsozialistischen Regimes als solchen gewesen sei, von der Fürsorge im wesentlichen ausgeschlossen habe, so entspreche die unterschiedliche Behandlung sachlichen Erwägungen (BVerfGE 3, 58 [133 ff.]).
  • BVerwG, 08.11.1954 - Gr. Sen. 1.54

    Begriff des bestimmten Antrags im Sinne des § 57 Abs. 2 S. 1 …

    Auszug aus BVerwG, 11.09.1958 - II C 123.57
    Dies genügt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Erfüllung des Formerfordernisses des § 57 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über das Bundesverwaltungsgericht vom 23. September 1952 (BGBl. I S. 625) - BVerwGG - (BVerwGE 1, 222 [225]).
  • BVerwG, 22.11.1957 - VII C 69.57

    Kern des kommunalen Selbstverwaltungsrechts

    Auszug aus BVerwG, 11.09.1958 - II C 123.57
    An die Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts ist der Senat nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteile vom 13. April 1956 - BVerwG II C 129.53 - veröff. in NJW 1956, 1121 [BVerwG 13.04.1956 - II C 129/53] , vom 22. November 1957 - BVerwG VII C 69.57 - und vom 17. Januar 1958 - BVerwG VII C 72.57 - veröff. in DVBl. 1958, 616) gebunden, soweit sie die Auslegung der Verfassung betreffen.
  • BVerwG, 13.04.1956 - II C 129.53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 11.09.1958 - II C 123.57
    An die Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts ist der Senat nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteile vom 13. April 1956 - BVerwG II C 129.53 - veröff. in NJW 1956, 1121 [BVerwG 13.04.1956 - II C 129/53] , vom 22. November 1957 - BVerwG VII C 69.57 - und vom 17. Januar 1958 - BVerwG VII C 72.57 - veröff. in DVBl. 1958, 616) gebunden, soweit sie die Auslegung der Verfassung betreffen.
  • BVerwG, 31.01.1958 - VI B 224.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 11.09.1958 - II C 123.57
    Der Begriff "Dienststelle" ist gelegentlich seiner Auslegung im Rahmen des § 1 G 131 als eine zur Erfüllung bestimmter Aufgaben organisatorisch verselbständigte Verwaltungseinheit verstanden worden (BVerwG, Beschluß vom 31. Januar 1958 - BVerwG VI B 224.57 -).
  • BVerwG, 17.01.1958 - VII C 72.57

    Beschränkung der auf einen Kreistagswahlkreis höchstens entfallenden Sitzzahl …

    Auszug aus BVerwG, 11.09.1958 - II C 123.57
    An die Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts ist der Senat nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteile vom 13. April 1956 - BVerwG II C 129.53 - veröff. in NJW 1956, 1121 [BVerwG 13.04.1956 - II C 129/53] , vom 22. November 1957 - BVerwG VII C 69.57 - und vom 17. Januar 1958 - BVerwG VII C 72.57 - veröff. in DVBl. 1958, 616) gebunden, soweit sie die Auslegung der Verfassung betreffen.
  • BVerwG, 22.02.1960 - VI B 65.59

    Rechtsmittel

    Das angefochtene Urteil steht in seinen tragenden Gründen in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 3 Nr. 4 und § 67 G 131. Danach sind die Dienststellen der Grenzpolizei Dienststellen der früheren Geheimen Staatspolizei im Sinne des § 3 Nr. 4 G 131 (vgl. BVerwGE 7, 221 und 340; Urteil des VI. Senatsvom 28. November 1958 - BVerwG VI G 218.56 - ZBR 1959 S. 91 = Buchholz BVerwG, 234, § 3 G 131 Nr. 12).

    Dieser Auffassung entspricht im Ergebnis auch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, so daß es keiner weiteren Erörterung bedarf, ob der Begründung der oben erwähnten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in vollem Umfange zugestimmt werden kann (vgl. hierzu BVerwGE 7, 221 [226]; 7, 340 [341]).

    Der Einwand des Klägers, daß die Grenzpolizei schon deswegen nicht in die Anwendung des § 3 Nr. 4 G 131 einbezogen werden könne, weil ihre Aufgaben seit jeher auch unter rechtsstaatlichen Verhältnissen wahrgenommen worden seien, ist bereits in der angeführten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts als unbegründet zurückgewiesen worden (vgl. insbesondere BVerwGE 7, 221 [223, 224]).

    Auch die im vorliegenden Streitfall sich aus der Anwendung des § 67 G 131 ergebenden Rechtsfragen sind vom Berufungsgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zutreffend beurteilt worden (vgl. BVerwGE 7, 221 und 362; 8, 110).

  • BVerwG, 04.04.2007 - 2 WDB 6.06

    Verschwiegenheitspflicht; personenbezogene Daten; Disziplinarsache; mutmaßliche …

    Dienststellen in diesem Geschäftsbereich sind die militärischen und zivilen Einrichtungen, sofern sie eine zur Erfüllung bestimmter Aufgaben organisatorisch verselbständigte Verwaltungseinheit sind (vgl. dazu u.a. Urteil vom 11. September 1958 - BVerwG 2 C 123.57 - BVerwGE 7, 221 ;… Dau, WDO, 4. Aufl. 2002, § 9 Rn. 10).
  • BVerwG, 09.07.1959 - II C 156.58

    Rechtsmittel

    Die tatsächliche Feststellung des Oberverwaltungsgerichts, daß der Kläger am 8. Mai 1945 als Kriminalassistent im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit im Dienste der Grenzpolizei stand, rechtfertigt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Auffassung, daß der Kläger zu diesem Zeitpunkt bei einer Dienststelle der früheren Geheimen Staatspolizei in einem Dienstverhältnis stand und deshalb durch § 3 Nr. 4 G 131 von den Rechten nach Kapitel I des Gesetzes ausgeschlossen ist (vgl. BVerwGE 7, 221 [222/224]; 7, 340 [343/344]).

    Denn diese Vorschrift ist nach ständiger Rechtsprechung unanwendbar auf solche Personen, die, wie der Kläger nach den Feststellungen des Oberverwaltungsgerichts, vor ihrer Verwendung bei einer Dienststelle der Geheimen Staatspolizei - als solche sind hier auch die Beschäftigungsdienststellen des Klägers bei der Grenzpolizei anzusehen - außerhalb des öffentlichen Dienst es tätig waren, weil diese Personen bis dahin keinen Rechtsstand erworben hatten, der ihnen "nach diesem Gesetz" und mittels der in § 67 Abs. 1 Satz 1 G 131 vorgesehenen Fiktion erhalten werden könnte (vgl. BVerwGE 7, 221 [225]).

    Daß die Regelung der §§ 3 Nr. 4 und 67 G 131 grundgesetzmäßig ist, hat das Bundesverwaltungsgericht ebenfalls in ständiger Rechtsprechung entschieden (vgl. BVerwGE 7, 221 [226]; 7, 340 [341]; 8, 110 [112]).

  • BVerwG, 27.04.1983 - 1 D 54.82

    Disziplinarverfahren gegen einen Beamten - Tätigkeit im Bundesministerium für …

    Die bisher hierzu ergangenen Entscheidungen (Urteile vom 11. September 1958 - BVerwG 2 C 123.57 - = BVerwGE 7, 221, vom 28. November 1958 - BVerwG 6 C 154.56 - = BVerwGE 7, 340;vom 12. Februar 1959 - BVerwG 2 C 281.57 - = BVerwGE 8, 147;vom 21. Oktober 1959 - BVerwG 8 C 258.59 - = BVerwGE 9, 235 [237];vom 2. Mai 1967 - BVerwG 2 C 12.67 - = BVerwGE 27, 41 [44].;vom 23. September 1969 - BVerwG 2 C 118.67 - = BVerwGE 34, 42 [44]; undBeschluß vom 13. März 1972 - BVerwG 1 DB 1, 72 - = BVerwGE 43, 323 [329]) zeigen zunächst Übereinstimmung dahin, daß der Dienststellenbegriff in den verschiedenen gesetzlichen Bestimmungen (Gesetz zu Art. 131 GG, BWGöD, Bundesbesoldungsgesetz und § 51 Satz 2 BDO) je nach dem Zweck der genannten Vorschriften verschieden zu deuten ist.
  • BVerwG, 20.04.1959 - VI C 422.56

    Rechtsmittel

    Gegen die Verfassungsmäßigkeit der genannten Vorschrift bestehen nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 6, 132) und des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 7, 221 und 340) keine durchgreifenden Bedenken.

    Es ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 7, 221) geklärt, daß der Bundesgesetzgeber die frühere Geheime Staatspolizei generell von den Rechten nach Kapitel I des Gesetzes zu Artikel 131 GG ausschließen wollte und daß maßgebend hierbei die organisatorische Zugehörigkeit, nicht die vom einzelnen Angehörigen dieser Organisation ausgeübte Tätigkeit und seine dabei bewiesene Haltung ist.

  • BVerwG, 09.04.1962 - VI C 155.60

    Rechtsmittel

    Das Bundesverwaltungsgericht hat schon wiederholt ausgeführt, daß auch ein unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten unbedenkliches Verhalten des Beamten im Rahmen des Tatbestandsmerkmals der "Tätigkeit" keine, rechtliche Bedeutung erlangen kann (vgl.Beschlüsse des erkennenden Senats vom 26. Juni 1961 - BVerwG VI E 18.61 und BVerwG VI B 19.61 -) Denn die Bediensteten der Gestapo können grundsätzlich keine Rechte für sich in Anspruch nehmen, weil sie einer Einrichtung gedient haben, deren Aufgaben in ihrem Wesenskern mit den schlimmsten Willkür- und Unrechtsmaßnahmen des nationalsozialistischen Staates besonders eng verbunden waren und deren Verfahren Unrechts- und Willkürcharakter hatten (BVerfGE 6, 132; dazu auch BVerwGE 7, 221).
  • BVerwG, 12.02.1959 - II C 281.57

    Rechtsmittel

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist im Rahmen des Gesetzes zu Art. 131 GG unter "Dienststelle" eine organisatorisch selbständige Verwaltungseinheit - z.B. ein selbständiger Teil einer Behörde - zu verstehen, der erkennbar ein örtlich und sachlich bestimmtes Aufgabengebiet zugewiesen ist(Urteile vom 8. Juni 1956 - BVerwG II C 125.54 undvom 11. September 1958 - BVerwG II C 123.57 -, Beschluß vom 31. Januar 1958 - BVerwG VI B 224.57 -).
  • BVerwG, 26.06.1961 - VI B 19.61

    Rechtsmittel

    Geht man mit dem Bundesverfassungsgericht davon aus, daß die Geheime Staatspolizei "Unrechts- und Willkürcharakter" trug (vgl. BVerfGE 6, 132 und dazu BVerwGE 7, 221), also durch eine Mißachtung von Recht und Gesetz gekennzeichnet war, so liegt auf der Hand, daß erst recht nicht das Bestehen von Vereinbarungen und Richtlinien die Erfahrung begründen kann, insoweit habe sich die Geheime Staatspolizei keine Übergriffe erlaubt.
  • BVerwG, 26.06.1961 - VI B 18.61

    Rechtsmittel

    Geht man mit dem Bundesverfassungsgericht davon aus, daß die Geheime Staatspolizei "Unrechts- und Willkürcharakter" trug (vgl. BVerfGE 6, 132 und dazu BVerwGE 7, 221), also durch eine Mißachtung von Recht und Gesetz gekennzeichnet war, so liegt auf der Hand, daß erst recht nicht das Bestehen von Vereinbarungen und Richtlinien die Erfahrung begründen kann, insoweit habe sich die Geheime Staatspolizei keine Übergriffe erlaubt.
  • BVerwG, 23.06.1961 - IV C 30.61

    Gewährung von Kriegsschadenrente - Ergänzung eines noch nicht unanfechtbar …

    Verlangt es die Verwirklichung dieser Aufgaben, so ist der Vertreter der Interessen des Ausgleichsfonds wie der Vertreter des öffentlichen Interesses (vgl. BVerwGE 2, 321 ff.; 7, 226) [BVerwG 11.09.1958 - II C 123/57]befugt, die Revision einzulegen, ohne daß es darauf ankommt, ob er durch das Urteil im üblichen prozessualen Sinne beschwert ist.
  • BVerwG, 10.03.1964 - II C 113.60

    Bestehen von Rechten nach dem Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der …

  • BVerwG, 28.12.1962 - II B 26.61

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

  • BVerwG, 28.11.1962 - VI C 164.60

    Anspruch einer Witwe auf Anerkennung einer Dienstzeit ihres Ehemannes als …

  • BVerwG, 09.11.1961 - II C 146.59

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 11.01.1961 - VI C 60.59

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 25.09.1959 - VI B 22.59

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 06.08.1964 - II WB 24.63

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 09.06.1960 - II B 81.59

    Zulässigkeit einer teilweisen Anrechnung der bei der Geheimen Staatspolizei …

  • BVerwG, 09.03.1960 - VI C 332.57

    Rechtsmittel

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