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| BVerwG, 27.04.1961 - II C 125.59 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Rheinland-Pfalz, 09.06.1959 - 2 C 47/58
- BVerwG, 27.04.1961 - II C 125.59
Papierfundstellen
- BVerwGE 12, 212
Wird zitiert von ... (3)
- BVerwG, 10.03.1997 - 6 B 72.96
Berücksichtigung einer Strafaussetzung zur Bewährung innerhalb des Ermessens bei …
Die weiter erhobene Rüge, das Urteil des Oberverwaltungsgerichts weiche von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts BVerwGE 12, 25 [BVerwG 23.01.1961 - II C 129/59]; 12, 215 [BVerwG 27.04.1961 - II C 125/59]; 62, 340 [BVerwG 25.06.1981 - 3 C 35/80]ab, weil es entgegen der zitierten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Anforderung an die Ausübung des Ermessens wesentlich zu niedrig angesetzt habe, ist gleichfalls nicht begründet. - BVerwG, 19.12.1986 - 3 CB 32.85 Eine Äquivalenz zwischen Vorteil und Sonderabgabe wird weder von der Verfassung (so BVerwG, Urteil vom 14. November 1985 - BVerwG 3 C 44.83 - BVerwGE 12, 212, 221 im Anschluß an BVerfG, Urteil vom 6. November 1984 - 2 BvL 19, 20/83, 2 BvR 363, 491/83 - BVerfGE 67, 256, 275) noch vom Absatzfondsgesetz gefordert.
- BVerwG, 31.10.1963 - VI C 175.62
Belehrungspflichten der obersten Dienstbehörde i.S.d. Art. 131 Grundgesetz (GG) - …
Diese durch das 2. Änderungsgesetz zum Gesetz zu Art. 131 GG vom 11. September 1957 (BGBl. I S. 1275) eingeführte Regelung verschärft gegenüber dem bisherigen Recht die Folgen der Nicht annähme einer angebotenen entsprechenden Wiederverwendung wesentlich, indem sie ausdrücklich eine Verpflichtung zur Annahme des Angebots einer Wiederverwendung (§ 19 G 131) ausspricht, für den Eintritt der dem Unterbringungsteilnehmer nachteiligen Rechtsfolgen - im Gegensatz zu § 23 G 131 in den bisherigen Fassungen - kein Verschulden fordert und der Feststellung des Rechtsverlustes durch die oberste Dienstbehörde (vgl. § 24 c Abs. 3 Satz 2 G 131) die Wirkung einer Entlassung nach Maßgabe des § 24 a Abs. 1 G 131 beilegt (vgl. hierzu auch BVerwGE 12, 212 [BVerwG 27.04.1961 - II C 125/59]).
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