Rechtsprechung
| BVerwG, 08.06.1956 - II C 125.54 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- BVerwG, 12.02.1959 - II C 281.57
Rechtsmittel
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist im Rahmen des Gesetzes zu Art. 131 GG unter "Dienststelle" eine organisatorisch selbständige Verwaltungseinheit - z.B. ein selbständiger Teil einer Behörde - zu verstehen, der erkennbar ein örtlich und sachlich bestimmtes Aufgabengebiet zugewiesen ist(Urteile vom 8. Juni 1956 - BVerwG II C 125.54 undvom 11. September 1958 - BVerwG II C 123.57 -, Beschluß vom 31. Januar 1958 - BVerwG VI B 224.57 -). - BVerwG, 12.05.1960 - II C 95.57
Heranziehung des § 82 Gesetz zu Art. 131 GG i.R.d. Ergänzung des § 63 Gesetz zu …
Es erübrigen sich aus diesem Grunde auch Erörterungen über den Begriff der Dienststelle im Sinne des Gesetzes zu Art. 131 GG (vgl. hierzu BVerwGE 8, 147 [BVerwG 12.02.1959 - II C 281/57] und Urteil des Senats vom 8. Juni 1956 - BVerwG II C 125.54 -). - BVerwG, 27.09.1962 - VIII C 34.61
Rechtsmittel
Es kann dahingestellt bleiben, ob eine an 1. April 1951 auf Grund des § 22 Abs. 2 Satz 1 BWGöD bestehende Wiedergutmachungspflicht durch die spätere Übertragung der Aufgaben an eine andere Stelle nicht mehr aufgehoben werden kann (so Urteil vom 8. Juni 1956 - BVerwG II C 125.54 -, Buchholz BVerwG 233, § 22 Nr. 2;… vgl. hierzu auch Anders, BWGöD, 2. Aufl., Anm. 3 zu § 22, und Blessin-Ehrig-Wilden, Bundesentschädigungsgesetze, 3. Aufl., Anm. 2 Abs. 2 zu § 22 BWGöD); denn im vorliegenden Fall war für den im Dienst des Zentralbüros der Reichsversicherungsanstalt für Angestellte, also der Zentralverwaltung, geschädigten Ehemann der Klägerin am 1. April 1951 eine Wiedergutmachungspflicht des Bundes nach § 22 Abs. 2 Satz 2 BWGöD begründet.
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