Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   BVerwG, 19.09.1957 - II C 125.55   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1957,318
BVerwG, 19.09.1957 - II C 125.55 (https://dejure.org/1957,318)
BVerwG, Entscheidung vom 19.09.1957 - II C 125.55 (https://dejure.org/1957,318)
BVerwG, Entscheidung vom 19. September 1957 - II C 125.55 (https://dejure.org/1957,318)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1957,318) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BVerwGE 5, 220
  • NJW 1957, 1939
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 06.01.1956 - II C 250.55
    Auszug aus BVerwG, 19.09.1957 - II C 125.55
    Der Senat hält an seiner Rechtsprechung (BVerwGE 3, 73) fest, daß die allgemeinen Verwaltungsgerichte der Länder zur Verweisung eines Rechtsstreits an das Gericht eines anderen Gerichtszweiges nicht befugt sind.«.
  • BVerwG, 25.03.1971 - II C 11.66

    Erstattungsansprüche als öffentlich-rechtliche Ansprüche - Erstattungsbeschluss …

    Das Bundesverwaltungsgericht habe in seinem Urteil vom 19. September 1957 (BVerwGE 5, 220 ff.) seine Auffassung, in Erstattungssachen gegen Angestellte des öffentlichen Dienstes sei der Verwaltungsrechtsweg unzulässig, damit begründet, daß es sich zwar um eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit handele, jedoch der Vorbehalt des Rechtsweges zu den "bürgerlichen Gerichten" nach § 22 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über die Verwaltungsgerichtsbarkeit vom 25. September 1946 (GVBl. S. 281) - VGG - eingreife.

    Der Verwaltungsgerichtshof habe in seinem durch das Bundesverwaltungsgericht (BVerwGE 5, 220) bestätigten Urteil den Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten auch mit der Erwägung bejaht, der Erstattungsanspruch teile die Natur des zugrundeliegenden vermögensrechtlichen Haftungsanspruchs und deshalb sei der für diesen bestimmte oder gegebene Rechtsweg, also für den Erstattungsanspruch gegen Angestellte des öffentlichen Dienstes der Arbeitsrechtsweg, gegeben.

    Der erkennende II. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat in der Begründung des Urteils vom 19. September 1957 (BVerwGE 5, 220 [227]) die Auffassung vertreten, die bürgerlichrechtlichen Ersatzansprüche öffentlich-rechtlicher Arbeitgeber gegen Angestellte des öffentlichen Dienstes aus dem Angestelltenverhältnis oder aus mit diesem Verhältnis zusammenhängenden unerlaubten Handlungen seien durch die Regelungen der §§ 1 und 2 ErstG in dem dort bestimmten Umfange als öffentlich-rechtliche Ansprüche ausgestaltet worden.

    Angesichts der hiernach durch das Erstattungsgesetz den öffentlich-rechtlichen Dienstherren eröffneten Möglichkeit, den privatrechtlichen Ersatzanspruch gegen Angestellte und Arbeiter des öffentlichen Dienstes durch vollstreckbaren Verwaltungsakt geltend zu machen, stellt sich nach dem Wegfall der Regelungen des Erstattungsgesetzes über den Verwaltungsrechtsweg in Erstattungssachen (vgl. BVerwGE 5, 220 [222 bis 224]) zunächst die schon von Wertenbruch in der Anmerkung zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 21. Juni 1966 - I AZR 271/65 - (AP § 1 ErstG Nr. 2) angeführte Frage, ob der Erstattungsbeschluß als Verwaltungsakt von den Verwaltungsgerichten zu überprüfen ist, die Prüfung der materiellrechtlichen Grundlagen des durch den Erstattungsbeschluß geltend gemachten bürgerlich-rechtlichen Anspruchs dagegen nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 des Arbeitsgerichtsgesetzes vom 3. September 1953 (BGBl. I S. 1267) - BArbGG - den Arbeitsgerichten obliegt.

  • BGH, 18.11.1958 - VIII ZR 131/57

    Verweisung an Verwaltungsgericht

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BVerwG, 17.01.1962 - VI C 32.59

    Rechtsmittel

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß eine solche Verweisung unzulässig ist (BVerwGE 3, 73; 5, 220 [BVerwG 30.08.1957 - IV C 187/57]; Urteile vom 10. Mai 1958 - BVerwG VI C 246.56 - und vom 19. Oktober 1959 - BVerwG VI C 267.56 -).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat jedoch unter ausdrücklicher Anführung auch dieser Vorschrift bereits in seinem Urteil vom 19. September 1957 - BVerwGE 5, 220 [231] - dazu ausgeführt, aus der in dieser Vorschrift enthaltenen Bindung des Gerichts, an das die Sache verwiesen werde, an die Unzuständigkeitserklärung des verweisenden Gerichts folge jedenfalls noch nicht die Pflicht, die Sache bei diesem Gericht als rechtshängig und eine etwaige Klagefrist als gewahrt zu behandeln.

    Wenn auch eine Verweisung erst mit der Rechtskraft der verweisenden Entscheidung wirksam wird, so bliebe trotzdem die Wirkung der vor dem Inkrafttreten der Verwaltungsgerichtsordnung ausgesprochenen Verweisung im Sinne der Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 19. September 1957 - BVerwGE 5, 220 [231] - unsicher.

  • BVerwG, 26.04.1960 - II C 68.58

    Rechtsmittel

    gegeben, weil diese Vorschriften nicht mehr gelten (BVerwGE 5, 220).
  • BVerwG, 07.07.1960 - I CB 113.58

    Rücknahme einer Bestellung als Zahnarzt - Frage der örtlichen Zuständigkeit des …

    Im übrigen hat auch der II. Senat des Bundesverwaltungsgerichts bereits in seinem Urteil vom 19. September 1957 - BVerwG II C 125.55 - (NJW 1957 S. 1939 [1941]) ausgesprochen, daß aus der Bindung des Gerichts, an das die Sache verwiesen wird, an die Unzuständigkeitserklärung des verweisenden Gerichts noch nicht die Pflicht folgt, die Sache bei diesem Gericht als rechtshängig und eine etwaige Klagefrist als gewahrt zu behandeln.
  • BVerwG, 15.11.1957 - VI C 207.57

    Anfechtung einer Kostenentscheidung - Erteilung einer unrichtigen …

    Der Senat hält es deswegen in Übereinstimmung mit der jetzigen Rechtsprechung des II. Senats des Bundesverwaltungsgerichts (vgl.Urteil vom 19. September 1957 - BVerwG II C 125.55 - anders die frühere Rechtsprechung des II. Senats, vgl.Urteil vom 10. Juni 1955 - BVerwG II C 226.53 -) nicht ohne weiteres für angängig, dieser Vorschrift zu entnehmen, sie ermächtige Gerichte eines anderen Rechtsweges, über Kosten zu entscheiden, die durch die Inanspruchnahme des Verwaltungsrechtsweges entstanden sind.
  • BAG, 21.06.1966 - 1 AZR 271/65

    Klagen gegen Erstattungsbeschlüsse - Gerichte für Arbeitssachen - …

    Jedoch hat der Gesetzgeber in §§ 1 ff. BrstG auch gegenüber'Angestellten und Arbeitern die Haftung für einen Fehlbestand am öffentlichen Vermögen in der Weise geregelt, daß die Erstattung im Verwaltungsverfahren durch eine vollstreckbare Entscheidung der zu ständigen Verwaltungsbehörde - den Erstattungsbe schluß - festgesetzt wird" Dieser Hoheitsakt ist dem öffentlichen Recht zugeordnet (vglo BVerwGE 5, 220 226 f. J).
  • BVerwG, 11.02.1988 - 1 B 148.87

    Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision gestützt auf die grundsätzliche …

    In dieser Hinsicht ist anerkannt, daß Rechtsverordnungen, die - wie die Polizeikostenverordnung vom 13. Juli 1973 - auf einer Ermächtigung zum Erlaß der zur Ausführung eines Gesetzes erforderlichen Rechtsverordnungen beruhen, gegenstandslos werden und deswegen ihre Anwendbarkeit verlieren, wenn das Gesetz, zu dessen Ausführung sie allein erlassen werden durften, außer Kraft getreten ist (BVerwGE 1, 239 <241 f. [BVerwG 26.11.1954 - II C 178/53] >; 5, 220 ;… ferner Wilke, in: von Mangoldt/Klein, Das Bonner Grundgesetz, 2. Aufl. Art. 80 Anm. X 2 mit Fußnote 232; Schenke, NJW 1983, 1882, 1886 h Abs. 2; Mußgnug, Ba-Wü. VBl. 1965, 86, 87 f. zu Fußn. 9).
  • BVerwG, 27.10.1961 - VII B 67.60
    Dem Oberverwaltungsgericht ist zwar darin zuzustimmen, daß in der Zelt vor dem Inkrafttreten der Verwaltungsgerichtsordnung die Verweisung eines Rechtsstreits durch ein Amtsgericht an ein Verwaltungsgericht mangels gesetzlicher Grundlage unzulässig war (vgl. Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. Januar 1956 [BVerwGE 3, 73] und vom 19. September 1957 [BVerwGE 5, 220]; Urteil des Bundesgerichtshofs vom 18. November 1958 [BGHZ 28, 349]).
  • BVerwG, 10.05.1958 - VI C 246.56

    Zuständigkeit für Unterbringungsstreitigkeiten von Angestellten und Arbeitern …

    Der Gesetzgeber des § 52 SGG hat sich, wie in BVerwGE 5, 220 [230] im Anschluß an BVerwGE 3, 73 [75] dargelegt ist, bewußt auf eine nur das Verhältnis der Sozialgerichtsbarkeit zu den übrigen Gerichtsbarkeiten ordnende Teilregelung beschränkt; das Verhältnis aller Gerichtsbarkeiten untereinander sollte in einer Gesamtregelung geordnet werden; vgl. den schon damals und noch jetzt dem Bundestag vorliegenden Entwurf einer Bundesverwaltungsgerichtsordnung.
  • BVerwG, 15.11.1957 - VI C 153.57

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 29.11.1958 - VI ER 400.58

    Lösung eines Kompetenzkonfliktes im Sinne des § 36 Ziff. 6 Zivilprozessordnung …

  • BVerwG, 17.12.1959 - II C 157.59

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 14.08.1958 - II C 94.57

    Anspruch auf Einstufung in eine Besoldungsgruppe - Zulässigkeit des …

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerwG
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht